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Schornsteinfeger - Besetzung von Kehrbezirken
Das Landratsamt Potsdam-Mittelmark bestellt nach erfolgreich durchgeführten Ausschreibungs- und Auswahlverfahren einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d und i.W. BBSF) für einen Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Altersgrenze befristet auf sieben Jahre.
Hinweise
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark gibt es 21 Kehrbezirke. Seit dem 01.02.2014 obliegt die Zuständigkeit für die Ausschreibung der Kehrbezirke, die Auswahl der Bewerber (m/w/d) und die Bestellung eines BBSF für einen Kehrbezirk dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Die Bewerbenden (m/w/d) und müssen:
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- über die für die Erfüllung der Aufgaben als BBSF erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen,
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.
Verlauf
Vor Ablauf der Bestellungszeit ist für die Neubesetzung ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der BbgBAAV erforderlich.
Die Tätigkeit als BBSF bzw. das Statusamt des BBSF wird im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel 4 Monate vor dem Zeitpunkt, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin), ausgeschrieben. Die Frist für die Übermittlung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen endet drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Behörde (Posteingangsstempel).
Im Falle der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden haben Bewerber (m/w/d) gegenüber jeder Behörde eine identische Rangfolge der beantragten Bezirke und die für diese Bezirke zuständigen Bestellungsbehörden anzugeben.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und deren Bewertung entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Bewertungskriterien (siehe Anlage)
Versuchen Bewerber (m/w/d) sich durch arglistige Täuschung im Auswahlverfahren einen Vorteil zu verschaffen, werden sie von Verfahren ausgeschlossen.
Nach Beendigung der Auswahl benachrichtigt das Landratsamt den ausgewählten Bewerber (m/w/d) und setzt dabei eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung über die Annahme oder Ablehnung der vorgesehenen Bestellung. Im Fall der Ablehnung wird der jeweils nächste geeignete Bewerber (m/w/d) informiert.
Nach Eingang der Erklärung über die Annahme sendet die zuständige Behörde den nicht ausgewählten Bewerbern (m/w/d) einen Ablehnungsbescheid, wenn die Bewerbung nicht zurückgezogen wurde. Danach erfolgt die Bestellung des ausgewählten Bewerbers (m/w/d) für den/die ausgeschriebenen Bezirk/-e).
Eine erfolgte Bestellung wird öffentlich bekannt gemacht.
Erforderliche Unterlagen
Siehe Anlage