Hier informieren wir Sie über die Durchführung der Berufsprüfung nach der neuen Prüfungsordnung vom 29.2.2024.
Die erste Durchführung der Berufsprüfung nach neuer Prüfungsordnung ist für September 2026 vorgesehen.
Informationen zur Berufsprüfung nach altem System finden Sie
hier
.
Eidgenössische Fachausweise sind Qualifikationen der Höheren Berufsbildung und werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ausgestellt. Sie zeichnen erfahrene Berufsleute aus, welche auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen professionellen Standard garantieren können. Inhaberinnen und Inhaber erfüllen hohe Voraussetzungen bezüglich Ausbildung und Erfahrung und haben ihre Kompetenzen in einer eidgenössischen Berufsprüfung unter Beweis gestellt.
An der eidg. Berufsprüfung werden vertiefte Kompetenzen für komplexe Dolmetscheinsätze in den drei Schwerpunkten
- A syl & Justiz,
- Bildung & Soziales und
- Gesundheit
überprüft. Die Dolmetscher:innen spezialisieren sich in einem der Schwerpunkte. Gleichzeitig sind sie durch ein fundiertes Professionsverständnis in der Lage, auch in den anderen beiden Schwerpunkten professionelle und kompetente Einsätze zu leisten.
Bei bestandener Berufsprüfung sind Dolmetscher:innen berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
- Dolmetscherin / Dolmetscher mit eidgenössischem Fachausweis
Zulassung zur Berufsprüfung
Zur eidg. Berufsprüfung wird zugelassen, wer:
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt;
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit mindestens 500 Stunden Dolmetscherfahrung in den Einsatzbereichen Asyl & Justiz, Bildung & Soziales und/oder Gesundheit vorweisen kann, davon mindestens 250 Stunden im Prüfungsschwerpunkt;
- über einen Sprachnachweis auf Niveau C1 nach GER in der Prüfungssprache verfügt;
- über einen Sprachnachweis auf Niveau C1 nach GER in der Dolmetschsprache verfügt.
Vorbereitende Kurse
Zur Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung werden berufsbegleitende Kurse angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist freiwillig und unabhängig von den eidgenössischen Prüfungen. Die prüfungsvorbereitenden Kurse werden von unterschiedlichen Bildungsinstitutionen durchgeführt.
Informationen zu den prüfungsvorbereitenden Kursen finden Sie hier .
Berufsnummer
Die eidg. Berufsprüfung ist im Berufsverzeichnis des SBFI mit der Berufsnummer 52553 eingetragen.
Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil umfasst das Berufsbild und die Handlungskompetenzen, über welche ein:e Dolmetscher:in mit eidg. Fachausweis verfügt.
- Berufsbild (PDF, 119.9 KB)
- Handlungskompetenzen (PDF, 216.8 KB)
Unterlagen zur Prüfung
Verbindliche Unterlagen zur eidg. Berufsprüfung sind die Prüfungsordnung und die Wegleitung.
Die Wegleitung ist noch nicht ganz komplett: sie wird im Hinblick auf die erste Prüfungsdurchführung 2026 noch aktualisiert.
Berufskodex INTERPRET für das Dolmetschen
Der Berufskodex INTERPRET richtet sich an Dolmetscher:innen aus den Bereichen Asyl, Bildung, Gesundheit, Justiz und Soziales. Für Dolmetscher:innen mit Zertifikat INTERPRET bzw. eidg. Fachausweis ist der Berufskodex verbindlich.