Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Weick – Consulting GmbH
Beratung, Consulting
- Nordrhein-Westfalen
- Vollzeit
- 41.000 € – 50.500 € (von XING geschätzt)
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Über diesen Job
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Wie wird gefördert?
- Förderart : Zuschuss
-
Förderhöhe
:
- max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird
- max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden
- Förderdauer : 2 Jahre
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
- Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten , davon 5 mit akademischem Abschluss , und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
- Bau von Prototypen /Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
- Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit weiteren Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU kombinieren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an die MID-Assistenz gestellt werden.
- Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurück.
- Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate, eine Probezeit ist möglich.
- Es wird ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mind. 30.000 € gezahlt.
- Im Zeitpunkt der Antragstellung ist die Einstellung noch nicht erfolgt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung .
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com