Erzieher/in (m, w, d)
Erzieher/in (m, w, d)
Gemeindeverwaltung Stützengrün
Gesundheit, Soziales
- Stützengrün
- Vollzeit
- 32.500 € – 44.000 € (von XING geschätzt)
Erzieher/in (m, w, d)
Über diesen Job
Wir erwarten von Ihnen:
- eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mit ADS und ADHS ist von Vorteil
- eine positive Grundeinstellung zum Kind
- ein hohes Maß an Flexibilität, selbständige Arbeitsweise, Engagement und Einsatzbereitschaft bei der Gestaltung der pädagogischen und organisatorischen Prozesse
- Fachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit den Eltern
- Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Fortbildung
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Springerfunktion für die Hortgruppen
- umsichtige, liebevolle Betreuung von Kindern in der Gemeinschaft
- Berücksichtigung der Individualität der Kinder sowie bewusstes Wahrnehmen ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten
- Einbeziehung der Kinder in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse
- Reflexion der pädagogischen Arbeit im Team; Elternarbeit
- Mitwirkung bei der Repräsentation der Kindertageseinrichtung in der Öffentlichkeit
Die Vergütung richtet sich nach TVöD.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden erbeten bis spätestens 15.05.2025 an die
Gemeindeverwaltung Stützengrün
beziehungsweise an folgende E-Mail-Adresse: c.leistner@stuetzengruen.de
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.
Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurück geschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierter Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen 6 Monate nach Bewerbungsschluss vernichtet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.