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@GettyImages/Westend61 – Milton Brown

Aufsichtsrat oder Beirat? Anforderungen und Besetzungsprozesse

Dr. Klaus Weigel, geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, befasst sich in dem folgenden Artikel mit den Besetzungsprozessen von Aufsichts- und Beiräten. Wie sich Anforderungen definieren und was man bei Eigeninteresse beachten muss, lesen Sie hier:

In den vergangenen Jahren hat die öffentliche Diskussion über die qualifizierte Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten deutlich zugenommen. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem spektakuläre Ereignisse in Unternehmen und eine verschärfte Regulatorik seitens des Gesetzgebers bzw. durch Regelwerke wie den Deutschen Corporate Governance Kodex. Aber auch die zunehmende Interessenvertretung von Investoren und Stimmrechtsberatern bewirkt ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Arbeit und Zusammensetzung dieser Gremien.

Wie werden Aufsichtsräte und Beiräte heute eigentlich besetzt und welche Personen kommen für ein solches Mandat infrage? Und was kann man selber tun, wenn man Interesse hat ein Mandat zu übernehmen?

Besetzung von Mandatspositionen in Unternehmen und Organisationen

Während das Aktiengesetz für alle Aktiengesellschaften einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen verbindlich vorschreibt, sind Unternehmen anderer Rechtsformen grundsätzlich dazu nicht verpflichtet: Es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Mitarbeiterzahl im Inland. Hingegen macht das Aktiengesetz hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats keine Vorgaben.

Wichtig ist es, dass der Kandidat in seinem gesamten Portfolio zum Unternehmen oder der Organisation passt.

So waren es früher gerade in den großen börsennotierten Unternehmen häufig die gleichen Personen (die sog. Deutschland AG), die in die Aufsichtsräte gewählt wurden. Es blieb im Unklaren, nach welchen Kriterien diese Personen letztlich ausgewählt wurden. Dies hat sich zumindest bei den größeren börsennotierten Unternehmen durch den Einfluß internationaler Investoren und von Stimmrechtsberatern zunehmend verändert. Diese Gruppen fragen schon im Vorfeld von Hauptversammlungen nach der fachlichen Qualifikation der zur Neuwahl vorgeschlagenen Aufsichtsräte und immer häufiger nach deren zeitlicher Verfügbarkeit für ein weiteres Mandat.

Fähigkeiten und Kompetenzen – die passende Gesamtzusammensetzung finden

Bei der Zusammensetzung eines Aufsichtsrats bzw. Beirats sollte man sich vor allem daran orientieren, welche Themenschwerpunkte für das Unternehmen in den kommenden Jahren wichtig sind und danach entsprechende Know-How-Träger aussuchen. Dabei sollten vor allem Personen in Frage kommen, die Leitungsfunktionen in Unternehmen vergleichbarer Größe und Komplexität ausüben bzw. ausgeübt haben. Aufsichtsratsmitglieder müssen darüber hinaus über die persönliche und soziale Kompetenz für eine Tätigkeit in einem solchen Gremium verfügen und zumindest in ihrer Mehrzahl auch unabhängig vom Unternehmen sein. Damit scheiden grundsätzlich alle Personen aus, die aufgrund von Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen verbunden sind. Den „idealen“ Aufsichtsrat gibt es nicht. Es ist stets auf ein zum Unternehmen, seinen Zielsetzungen und Herausforderungen passendes Gesamtportfolio an fachlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und persönlichen Eigenschaften zu achten.

Aufsichtsrat oder Beirat – das persönliche Interesse kommunizieren

Und wenn man nun selber Interesse hat Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandate zu übernehmen? Zunächst einmal gilt, dass man dafür von externer Seite angesprochen wird. Neben Unternehmensvertretern sind dies zunehmend auf die Vermittlung von Aufsichtsräten und Beiräten spezialisierte Berater.

Bei diesen sollte man mit seinem Mandatsinteresse bekannt sein, und diese sollten auch wissen, über welche besonderen Kenntnisse und Erfahrungen man verfügt. Also ist es wichtig seinen persönlichen USP zu erarbeiten. Das beginnt letztlich mit der Frage: Warum sollte ein Unternehmer gerade mich in den Aufsichtsrat bzw. Beirat seines Unternehmens holen? Zu einer Sortierung der eigenen Interessenlage gehört auch die Frage: Wo möchte ich eigentlich Aufsichtsrat oder Beirat werden? Nicht jeder mag die Öffentlichkeit, die mit dem Aufsichtsratsmandat in einer börsennotierten Gesellschaft zwangsläufig verbunden ist. Familienunternehmen können den Charme haben, als Beirat enger mit den Gesellschaftern und der operativen Führung die Zukunft des Unternehmens diskutieren zu können.

Es kann darüber hinaus zielführend sein, vermehrt Veranstaltungen zum Thema Aufsichtsrat/Beirat zu besuchen und sich dort durch Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge einzubringen. Ebenso gibt es inzwischen Aufsichtsratsvereinigungen, denen man sich anschließen kann. Alle diese Aktivitäten dienen dem Ziel, ein relevantes Netzwerk aufzubauen und seine besonderen Fähigkeiten in dem entsprechenden Umfeld bekannter zu machen. Eines bestätigen langjährige Aufsichtsräte immer wieder: das erste Mandat ist das schwerste!

Der Begriff des „Overboarding“ nimmt allerdings eine immer größere Bedeutung ein. Ein noch voll operativ tätiger Vorstand bzw. Geschäftsführer sollte sich gewissenhaft fragen, ob er wirklich genügend Zeit hat, zusätzlich ein Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandat zu übernehmen. Andererseits erweitern externe Mandate den eigenen Horizont und erlauben Einblicke in andere Unternehmen , die wiederum für die eigene operative Tätigkeit nützlich sein können. Bei der Zusammensetzung eines Aufsichtsrats bzw. Beirats sollte man sich vor allem daran orientieren, welche Themenschwerpunkte für das Unternehmen in den kommenden Jahren wichtig sind und danach entsprechende Know-how-Träger aussuchen. Hier gilt es entsprechend abzuwägen.

Die Erstveröffentlichung des Artikels von Dr. Klaus Weigel ist am 03.06. auf topmanager-blog.de erschienen.

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Claus Verfürth schreibt über Karriereberatung, Top-Führungskräfte

Als Coach und Sparringspartner begleite ich Top-Manager in entscheidenden Phasen ihrer Karriere und berate sie bei ihrer beruflichen Neuorientierung, Positionierung als oberste Führungskraft oder bei Fragen zu Führung und Verhalten in erfolgskritischen Situationen.

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