Außenfühler: Witterungsgeführte Regelung
Gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV sind die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im § 26 B geregelt. Darunter fällt u.a. darauf zu achten, dass Zentralheizungen mit zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von der Außentemperatur (oder einer anderen geeigneten Führungsgröße) und der Zeit ausgestattet sind bzw. werden. Mehr dazu im SHK Profi: https://bit.ly/3pHHai5