„Das mach ich nicht“ – Wann Du Chef·innen-Anweisungen ablehnen darfst
„Nein“ sagen – am Arbeitsplatz gar nicht so einfach, oder? Dabei gibt es Aufgaben, die Du ohne schlechtes Gewissen ablehnen (oder zumindest hinterfragen) darfst. Welche das sind, verraten wir hier.
Kommt Dir diese Situation bekannt vor: Dein·e Chef·in steht an Deinem Schreibtisch oder schickt eine Mail mit einer Aufgabe. Du wirfst einen Blick drauf und Dein erster Gedanke ist: „DAS fällt nun wirklich nicht in meinen Arbeitsbereich.“ Noch schlimmer: Der Arbeitsauftrag wirkt einigermaßen unseriös, überschreitet moralische Grenzen oder erfordert viel mehr Zeit also Du aktuell hast. Doch was tun? Kannst Du Anweisungen von ganz oben einfach ablehnen? Wir klären auf.
🙅♀️ Gesetzeswidrige Anweisungen? Keine Chance!
Wenn Dein·e Chef·in von Dir verlangt, etwas zu tun, das gegen geltendes Recht verstößt, dann darfst Du ohne Zögern ablehnen. Egal, wie klein oder harmlos die Anweisung wirkt – zum Beispiel, falsche Zahlen an die Steuerbehörde zu melden oder persönliche Daten von Kund·innen weiterzugeben – Du darfst (und solltest!) Dich weigern. Kein Job ist es wert, in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Und ja, so eine unseriöse Anfrage „von oben“ ist vielleicht auch ein Grund, über einen Jobwechsel nachzudenken.
🦠 Unzumutbare Gefahren? Deine Gesundheit geht vor!
Solltest Du in eine Situation gebracht werden, die Deine Gesundheit gefährdet, ist ebenfalls ein klares „Nein“ erlaubt. Dazu gehören Anweisungen, die über Deine Belastungsgrenze hinausgehen oder bei denen die Arbeitssicherheit vernachlässigt wird. Stellt Dir Dein·e Chef·in etwa Aufgaben ohne entsprechende Schutzmaßnahmen (wie Schutzkleidung und Co.), kannst Du Dich weigern, diese durchzuführen.
🫵 Aufgaben außerhalb Deiner Rolle? Das darfst Du ablehnen!
In Deinem Vertrag steht, was zu Deinen Aufgaben gehört. Aber wir wissen alle, dass die Realität manchmal anders aussieht. Trotzdem: Wenn Deine Führungskraft Dir plötzlich Tätigkeiten zuweist, die absolut nichts mit Deiner Position zu tun haben, darfst Du das hinterfragen. Natürlich braucht es manchmal Flexibilität, aber wenn Du permanent Tasks zugewiesen bekommst, die nicht Deinem Jobprofil entsprechen, ist das ein Grund zur Ablehnung.
❌ Überschreiten moralischer Grenzen? Stop!
Auch wenn persönliche Überzeugungen immer ein sensibles Thema sind: Wenn eine Anweisung Deinen ethischen, religiösen oder moralischen Grundsätzen widerspricht, hast Du das Recht, Dich zu äußern und zu widersprechen. Klar, es kommt auf die Situation an, aber niemand sollte gegen seine Werte handeln müssen, um im Job zu bleiben. Wenn es zu diskriminierenden und/oder persönlichen Grenzüberschreitungen kommt, kann sich Dein Arbeitgeber übrigens gesetzlich strafbar machen.
😴 Überstunden ohne Ende? Bitte nicht!
In fast jedem Job kommt es mal zu Überstunden. Aber wenn sie zur Regel werden und Dein Privatleben darunter leidet, darfst Du höflich, aber bestimmt ablehnen. Arbeitszeitgesetze und Dein Arbeitsvertrag legen fest, wie viel Zeit Du maximal investieren musst. Einfach „Nein“ zu sagen, erfordert vielleicht etwas Mut – aber Deine Work-Life-Balance geht vor. Und ein Widerspruch erinnert Deine Führungskraft daran, dass es offizielle Regularien gibt, an die man sich zu halten hat.
🗳️ Aufgaben unfair verteilt? Einspruch möglich!
Hier geht es natürlich viel ums persönliche Empfinden, aber auch das sollte am Arbeitsplatz Raum bekommen. Solltest Du also feststellen, dass Du wiederholt Aufgaben erhältst, die unangemessen auf Dein Team verteilt sind, darfst Du das ansprechen und – wenn es dauerhaft unfair wird – ablehnen. Fairness ist das A und O für ein gesundes Arbeitsklima, und ständige Ungleichbehandlung (die auch an Mobbing grenzen kann) darfst Du ansprechen – notfalls mit einem höflichen, aber bestimmten „Nein“.
Disclaimer: Selbst, wenn ein Task nicht zu Deinen eigentlichen Aufgaben gehört oder Du Dich unwohl mit einer Aufgabe fühlst, kann „Nein“ sagen ganz schön schwer fallen. Jeder Job, jede Unternehmenskultur und jedes Empfinden ist anders. Wichtig ist, dass Du in die Kommunikation gehst oder Dich – zum Beispiel in der Personalabteilung – beraten lässt, wenn Du Dich unwohl mit einer Aufgabe fühlst. In ernsteren Fällen, wenn zum Beispiel Deine Gesundheit gefährdet ist oder Dir Aufgaben gesetzwidrig erscheinen, macht es Sinn, Dir rechtlichen Beistand zu suchen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
In welcher Situation hast Du schon mal „Nein“ zu Deiner Führungskraft gesagt? Verrate es uns in den Kommentaren!
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