Deine Eltern sind pflegebedürftig? Diese Rechte hast Du, um Pflege und Beruf zu vereinbaren
Wer seine nahen Angehörigen pflegen möchte, hat ein Recht auf eine Auszeit oder Arbeit in Teilzeit. Die Details dazu sind im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz geregelt.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Bei der Pflegezeit können die Beschäftigten für einen kurzen Zeitraum oder einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Der kurze Zeitraum von bis zu zehn Tagen ist für die Organisation der Pflege gedacht. Während der langen Auszeit können die Beschäftigten die Pflege selbst übernehmen.
Die Familienpflege ermöglicht dagegen eine Arbeit in Teilzeit, um sich nebenher um die häusliche Pflege von nahen Angehörigen zu kümmern. Es ist auch möglich, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit zu kombinieren.
Unter nahe Angehörige fallen die Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner*innen, Kinder, Schwiegereltern und auch Personen, die wie in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben.
Beschäftigte dürfen ab der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit nicht ordentlich gekündigt werden. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde eine Ausnahme erlauben. Eine Kündigung ist dann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Pflegezeit
Bei einem akuten Pflegefall eines nahen Angehörigen muss der Arbeitgeber die Beschäftigten von der Arbeit freistellen. Bei der Pflegezeit wird zwischen Kurzzeitpflege und Langzeitpflege unterschieden. Bei der Kurzzeitpflege muss die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen durch einen Arzt oder eine Ärztin nachgewiesen werden. Bei der Langzeitpflege muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes vorgelegt werden.
Kurzzeitpflege
Wie lange kann ich in die Kurzzeitpflege gehen?
Die Kurzzeitpflege soll bei einem akuten Pflegefall eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit gewähren. Die Beschäftigten haben ein Recht auf Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen im Jahr, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Sie müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung unverzüglich mitteilen. Dieses Recht besteht unabhängig von der Größe des Arbeitgebers.
Bekomme ich während der Kurzzeitpflege mein Einkommen weitergezahlt?
Leider nein, denn das Pflegezeitgesetz verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Freistellung, nicht aber zur weiteren Bezahlung des Arbeitsentgelts. Es ist aber möglich, dass der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag vorsehen, dass Beschäftigte für die Pflege von Angehörigen weiterhin für einen kurzen Zeitraum Lohn bekommen. Auch das Bürgerlichen Gesetzbuch sieht in § 616 vor, dass Beschäftigte weiterhin bezahlt werden, wenn sie ohne ihr Verschulden nicht arbeiten können. Dieser Anspruch ist jedoch sehr vage und wird in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen. Sie sollten dies mit ihrem Arbeitgeber besprechen und sich rechtlich beraten lassen.
Gibt es eine staatliche Unterstützung während der Kurzzeitpflege?
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlt, können die Beschäftigten bei der Pflegekasse ihres Angehörigen ein Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Es werden circa 90 % des Nettoeinkommens gezahlt.
Langzeitpflege
Die Langzeitpflege kann von Beschäftigten bis zu sechs Monate pro Pflegebedürftigen genommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen kann die Pflegezeit auch genommen werden, wenn die Pflege nicht in häuslicher Umgebung, sondern zum Beispiel in einem Krankenhaus, erfolgt.
Welche Voraussetzungen müssen für das Recht auf Langzeitpflege vorliegen?
Einen Anspruch auf die Langzeitpflege gibt es nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Beschäftigten können zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Freistellung wählen. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber schriftlich angekündigt werden.
Schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber
10 Tage vor Beginn der Langzeitpflege
Ausgedrucktes Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift, eine E-Mail reicht nicht aus
Information über welchen Zeitraum die Pflegezeit gehen soll
Information über den Umfang der Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistellung
Beschäftigte sollten sich die Ankündigung der Pflegezeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen. Sie sollten den Nachweis aufbewahren. Denn mit der Ankündigung der Pflegezeit beginnt auch der besondere Kündigungsschutz.
Wie kann ich die Langzeitpflege finanzieren?
Während der Langzeitpflege zahlt der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt. Um den Verdienstausfall aufzufangen, haben Beschäftigte das Recht auf ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen wird monatlich ausgezahlt und deckt 50 % des ausgefallenen Nettoarbeitslohns ab. Es kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Nach Ablauf der Pflegezeit muss das Darlehen in Raten zurückgezahlt werden. Für Härtefälle gibt es Ausnahmen.
Tipp: www.wege-zur-pflege.de
Auf dieser Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weitere Informationen zur Finanzierung der Pflegezeit oder Familienpflegezeit wie z.B. einen Rechner für die mögliche staatliche Unterstützung mit einem Darlehen.
Familienpflegezeit – Pflegen und in Teilzeit arbeiten
Das Familienpflegzeitgesetz gibt den Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Arbeit in Teilzeit für die häusliche Pflege von nahen Angehörigen.
Wieviel kann ich reduzieren und wie lange kann ich in Teilzeit gehen?
Während der Familienpflegezeit müssen die Beschäftigten mindestens 15 Stunden in der Woche weiterarbeiten. Der Anspruch auf Teilzeit besteht für maximal 24 Monate.
Habe ich auch in Kleinbetrieben einen Anspruch auf die Familienpflegezeit?
Das Recht auf Teilzeit besteht nur bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten. Aber auch bei kleineren Arbeitgebern kann man eine Vereinbarung über Teilzeit für die Pflege verhandeln.
Wann und wie muss ich dem Arbeitgeber die Familienpflegezeit ankündigen?
Die Familienpflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Beginn schriftlich angekündigt werden. In der Ankündigung muss die Dauer und der Umfang der Reduzierung stehen. Auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit sollte angegeben werden. Der Arbeitgeber darf die Wünsche der Beschäftigten nur ablehnen, wenn er dringende betriebliche Gründe nachweisen kann.
Brauche ich einen Nachweis über die Vereinbarung der Familienpflegezeit?
Der Arbeitgeber und die Beschäftigten sollen eine schriftliche Vereinbarung über den Zeitraum und die Verringerung der Arbeitszeit während der Familienpflegezeit treffen.
Bekomme ich während der Familienpflegezeit eine finanzielle Unterstützung?
Auch bei der Familienpflegezeit können Beschäftigte ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit
Beschäftigte können die Rechte aus beiden Gesetzen auch miteinander kombinieren. Wenn es für denselben Angehörigen ist, muss die Familienzeit unmittelbar an die Pflegezeit anschließen. Es darf also keine zeitliche Lücke entstehen. Möchten Beschäftigte gleich nach der Pflegezeit eine Familienpflegezeit nehmen, so müssen sie dies dem Arbeitgeber drei Monate vorher ankündigen.
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Dieser Artikel erschien zuvor in der Zeitschrift für Betriebsräte „Arbeitsrecht im Betrieb“ des Bund Verlags.
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