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Die Stechuhr für alle wird die Arbeitswelt beeinflussen. Doch ab wann beginnt eigentlich die Arbeitszeit? - Morsa Images / Getty Images

Die Uhr tickt! Laptop starten, ins Büro fahren – ist das schon Arbeitszeit?

Du kommst morgens ins Büro, setzt Dich an Deinen Schreibtisch und fährst den Computer hoch. Doch zählt das Hochfahren des Rechners eigentlich schon zur Arbeitszeit?

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 ist die Erfassung der Arbeitszeit verpflichtend. Das bedeutet, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch erfassen müssen. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Doch was zählt eigentlich genau zur Arbeitszeit?

Wenn die Stechuhr für alle kommt, dann wird jede•r Arbeitnehmer•in penibel darauf achten, ab welchem Zeitpunkt die Zeiterfassung beginnt. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, verrät, ab wann der Zähler aktiviert werden sollte: „Wenn Sie den Startknopf am Laptop drücken. Das Stichwort heißt hier: Rüstzeit.“

Damit ist die Zeit gemeint, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit notwendig ist und daher generell zur Arbeitszeit zählt. Und dazu zählt eben auch das Hochfahren des Laptops oder Computers.

Gehört der Fahrtweg zur Arbeitszeit?

"Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleidezeit natürlich auch Arbeitszeit", sagt Meyer. Schließlich zögen Arbeitnehmer•innen diese im Interesse ihres Arbeitgebers an. "Und das Gleiche gilt für das Hochfahren des PCs." Unabhängig davon, wie lange das dauert und ob man nun im Homeoffice arbeitet oder im Büro.

Wird der Start der Arbeitszeit durch das Einloggen in einem PC-Programm erfasst, kann deshalb eine Regelung infrage kommen, bei der Arbeitgeber beispielsweise eine "pauschale Rüstzeit von beispielsweise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs" annehmen, erklärt Meyer weiter. Diese wird dann zur erfassten Arbeitszeit addiert.

💡 Übrigens: Startet der Arbeitstag weder vor dem Büro-Laptop noch im Homeoffice, sondern etwa bei einem weiter entfernten Kunden, kann auch ein Teil des Fahrtweges dorthin als Arbeitszeit gelten. Meyer sagt: "Dauert das länger als ins Büro zu kommen, ist die Differenz ebenfalls Arbeitszeit." (dpa/ XING)

Wenn Du mehr über das Thema Zeiterfassung erfahren willst, kannst Du Dich in unserem Artikel: über alle wichtigen Fragen informieren.

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