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Fachexpertise als Freiberufler anzubieten kann sich lohnen. Man sich nicht von hohen Tagessätzen blenden lassen. - (Foto: E+/Getty Images)
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Diese drei Beispielrechnungen zeigen, was von rund 1000 Euro Beraterhonorar übrig bleibt

Vierstellige Tagessätze – das klingt beeindruckend. Exklusive Zahlen zeigen, was nach Betriebsausgaben, Versicherung und Steuern übrig bleibt.

**Düsseldorf.**Festangestellte blicken manchmal neidisch auf Freiberufler: Hunderte Euro Tagessatz oder noch mehr verlangen – das klingt im ersten Moment beeindruckend viel. Doch wie viel bleibt tatsächlich vom Honorar nach allen Abzügen wie Betriebsausgaben, Krankenversicherung und Steuern übrig?

Das haben wir anhand von drei Beispielprofilen durchgerechnet, die angehenden Selbstständigen einen ersten Überblick über die wichtigsten Ausgabeposten geben. Die Daten und Annahmen für die Berechnung kamen vom Freelancer-Portal Malt.

Das sind die Freiberufler-Profile, die durchgerechnet wurden

  • Beraterin in Sachen Business Transformation, die mit Kunden zum Beispiel Konzepte für den Wandel hin zu digitalen Geschäftsmodellen erarbeitet und anschließend auch die Umsetzung als Projektmanagerin begleitet.

  • Interimsmanager, der auf Zeit bei einem Unternehmen eine Leitungsfunktion übernimmt – bis zum Beispiel eine neue Vertriebs- oder Personalleitung gefunden ist. Häufig übernehmen solche Spezialisten auch Aufgaben wie die Restrukturierung eines Bereichs.

  • Cloud Engineer, der aktuell zu den Spitzenverdienern im IT-Umfeld zählt und Unternehmen dabei hilft, ihre Daten aus Großrechnersystemen oder von PC-Netzwerken in die Cloud zu verlagern.

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Das sind die Annahmen zu Familienstand und Arbeitszeit

Bei allen drei Fällen betrachten wir das Jahreseinkommen und gehen für die Vergleichbarkeit davon aus, dass die Freiberufler ledig und kinderlos sind. Von 251 Arbeitstagen pro Jahr nehmen wir außerdem 70 Prozent produktive Arbeit an, also Zeit, die sich Kunden in Rechnung stellen lässt.

„Ein gewisser Teil der Arbeitszeit geht immer für Kundenakquise, Reisezeiten und Verwaltungstätigkeiten drauf. Besonders zu Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein produktiver Anteil von 70 Prozent deshalb ein realistischer Wert“, sagt Anne Rupp von Malt. Ziehen wir außerdem noch 30 Tage Urlaub ab, auf die auch eventuelle Krankheitstage oder Weiterbildungszeiten fallen können, kommen wir auf jeweils 146 produktive Arbeitstage im Jahr.

Diese Positionen wurden berücksichtigt

Berücksichtigt wurden für jedes Freiberuflerprofil jeweils fünf Positionen:

  1. Tagessatz: schwankt bei den drei Profilen zwischen 802 und 1300 Euro und bildet Durchschnittswerte von Malt ab.

  2. Betriebskosten: Dazu zählen alle regelmäßigen Ausgaben, die bei Selbstständigen anfallen, um ein Unternehmen zu betreiben. Ob Büromiete, Fahrtkosten oder Weiterbildung – diese Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen. Außerdem ist das „Einkommen nach Kosten“ die Grundlage für die Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und der daran gekoppelten Pflegeversicherung (PV).

  3. Kranken- und Pflegeversicherung: Hier haben Freiberufler die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Die Beiträge zur KV und PV können steuerlich voll abgesetzt werden und mindern somit das zu versteuernde Einkommen.

  4. Altersvorsorge: Sie ist für Selbstständige nicht verpflichtend, aber sinnvoll – weshalb wir die fiktiven Freelancer allesamt fürs Alter abgesichert haben. Die Möglichkeiten – von freiwillig gesetzlich, über Riester- und Rürup-Rente bis hin zu privater Vorsorge – sind vielseitig und hängen sehr von den individuellen Bedürfnissen ab. Die freiwillig gesetzliche Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar, genau wie die Riester- und die Rürup-Rente. Andere rein private Formen der Altersvorsorge wie die private Rentenversicherung oder Kapitalanlagen können nicht als Sonderausgabe in der Steuer abgesetzt werden.

  5. Steuern: Im Rechenbeispiel wird der Einfachheit halber nur die Einkommensteuer mit Grundfreibetrag berücksichtigt. Es kann noch die Kirchensteuer (die aber wiederum abzugsfähig ist) oder der Kinderfreibetrag hinzukommen.

Bei den Berechnungen für die drei Berufsprofile handelt es sich um allgemeine Beispielwerte, für die stellenweise, etwa bei den Punkten Steuern und Altersvorsorge vereinfachte Annahmen getroffen wurden. Auch das Thema Krankenversicherung ist je nach Ausgangslage komplex und kann hier nicht vollständig abgebildet werden. Die Berechnungen sind daher keine Empfehlung, sondern nur eine Beispieldarstellung, um die unterschiedlichen Auswirkungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu verdeutlichen.

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...für die Change-Beraterin: 1150 Euro Tagessatz gibt Malt für die Beraterin an. Sie kann zu Hause oder vor Ort beim Kunden arbeiten, weshalb keine Büromiete anfällt. In der Beispielrechnung sind wir von zwei Tagen pro Woche Pendelei zum Kunden ausgegangen.

Die Fahrt- und Reisekosten von 1200 Euro im Monat reicht sie als Spesen beim Kunden ein. Große Posten sind die Einkommensteuer und ihre freiwillig gesetzliche Altersvorsorge. Von beeindruckenden 167.000 Euro, die die Beraterin pro Jahr als Honorar verlangt, bleibt nach allen Abzügen weniger als die Hälfte übrig.

...für den Interimsmanager: Er steht mit einem Tagessatz von 1300 Euro sehr gut da und kommt auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von fast 160.000 Euro. Positiv auf die Rechnung wirkt sich für ihn aus, dass er viel im Homeoffice oder vor Ort beim Kunden arbeiten kann. Dadurch fällt beispielsweise keine Raummiete an.

Unser Beispiel-Manager pendelt vier Tage die Woche zu einem Kunden und übernachtet dort im Hotel. Die Kosten von 2700 Euro im Monat stellt er dem Kunden als Spesen in Rechnung.

Was sein Netto schmälert, sind die Einkommensteuer als Spitzenverdiener und eine private Altersvorsorge, sodass von fast 190.000 fakturierten Euro unterm Strich 76.000 Euro übrig bleiben.

...für den Cloud Engineer: 802 Euro am Tag verdienen, das klingt gut. Doch beim Cloud Engineer fallen einige Posten ins Gewicht. Da ist einmal seine Büromiete von 6000 Euro im Jahr, aber auch die Rentenversicherung, die bei ihm freiwillig gesetzlich und darüber hinaus noch privat erfolgt, um finanziell besser für den Ruhestand vorzusorgen.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hatte der Experte die Wahl, entweder einkommensabhängig (18,6 Prozent) einzuzahlen oder den Beitrag frei zu wählen, wobei der monatliche Beitrag bei 1320,60 Euro gedeckelt ist. Der Softwarespezialist hat sich für den Höchstbeitrag entschieden und kann daher 2021 exakt 92 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge steuerlich unter „Sonderausgaben“ absetzen.

Die Restposition wird in „Sonderausgaben (nicht absetzbar)“ aufgeführt. So bleiben von den 117.000 Euro, die er fakturiert, am Ende des Jahres noch knapp 55.000 Euro übrig.

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Diese drei Beispielrechnungen zeigen, was von rund 1000 Euro Beraterhonorar übrig bleibt

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