Diese Geheimcodes ruinieren Dein Arbeitszeugnis – so entschlüsselst Du die verborgenen Botschaften
Dein Arbeitszeugnis klingt gut? Bist Du Dir sicher? Versteckte Kritik ist nicht sofort ersichtlich. In diesen 7 Fällen solltest Du genau hinschauen.
Wusstest Du, dass es für Arbeitszeugnisse eine "Geheimsprache" gibt? Floskeln, die zwar positiv klingen, eigentlich aber für Personaler•innen ein Code sind, um negative Verhaltensweisen am Arbeitsplatz zu beschreiben?
Ein Zeugnis, das sich im ersten Moment super liest, kann Dich damit schnell in ein schlechtes Licht rücken, ohne dass Du es merkst. Und damit Du weißt, hinter welcher der harmlos klingenden Aussagen sich Kritik verbirgt, verraten wir Dir 7 Formulierungen, bei denen Du genauer hinschauen solltest.
1. „Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.“
Wenn es nichts zu meckern gibt, ist das doch super, oder? Oder...? Leider nein. Mit der Formulierung „Es gab keinen Anlass zur Beanstandung“ heben Personaler·innen hervor, dass es nichts hervorzuheben gibt. Was wirklich zwischen den Zeilen steht: Die Leistung war okay. Aber keineswegs lobenswert.
2. „Sie pflegte ein tadelloses Verhalten gegenüber Kolleg·innen, Kund·innen und Vorgesetzten.“
Klingt doch gut, oder? Schließlich sind hier alle Personen aufgeführt, mit denen man im Berufsleben ein gutes Verhältnis pflegen sollte. Leider ist auch das einer der besagten Geheimcodes! Denn hier ist die Reihenfolge der Formulierung entscheidend. Vorgesetzte werden in diesem Fall zuletzt genannt, sollten aber eigentlich an erster Stelle stehen. Dass sie das nicht tun, deutet an, dass die Arbeitnehmerin ein Problem mit Autorität hatte.
3. „Herrn Mustermann wurden folgende Aufgaben übertragen…“
Du magst jetzt vielleicht denken, dass diese Formulierung nur eine Hinleitung zum wirklich wichtigen Teil ist: die Listung der Aufgaben. Das ist aber leider nicht ganz richtig. Denn **bereits in diesen wenigen Worten verbirgt sich eine Arbeitsbeurteilung.**Personaler·innen lesen hier: Diesem Arbeitnehmer mangelt es an Eigeninitiative.
Denn die passive Formulierung lässt darauf schließen, dass Herr Mustermann sich die Arbeit leider nicht aktiv gesucht und erledigt hat. Sondern, dass sie ihm alle erst aktiv aufgetragen werden mussten.
Ähnlich verhält es sich mit: „Er erledigte seine Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.“ Was es aber eigentlich ausdrücken soll, ist: „Hier hat jemand nur das Nötigste gemacht und sich nicht durch besondere Leistungen hervorgetan.“
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4. „Sie bestellte Büromaterial mit größter Sorgfalt.“
Hier gilt: Je mehr unwichtige oder selbstverständliche Tätigkeiten im Zeugnis aufgelistet werden, desto schlechter fällt die Beurteilung des eigentlichen Jobs aus. Auch wenn Du Dir für nichts zu schade warst und überall mit angepackt hast, sollten im Arbeitszeugnis keine Aufgaben landen, für die Du offensichtlich überqualifiziert und überbezahlt bist. Schon gar nicht an erster Stelle. Prüfe also stets, was Priorität haben sollte.
5. „Er war ein geschätzter Gesprächspartner.“
Aber leider nicht nur fürs Geschäftliche: Diese Beurteilung lässt durchblicken, dass hier jemand gern und viele Privatgespräche geführt hat und damit nicht nur die eigene Arbeitszeit, sondern auch die der Kolleg·innen verquatscht hat.
6. „Sie war ihren Mitarbeiter·innen jederzeit eine verständnisvolle Vorgesetzte.“
Verständnis – Das ist doch heutzutage eine wertvolle Führungsqualität, oder? Leider nein. In der Zeugnissprache versteht man unter verständnisvoll: nicht durchsetzungsfähig und keine Autorität. Ob das noch zeitgemäß ist, sei mal dahingestellt.
7. „Wir wünschen ihm weiterhin Glück.“
Ach, Glückwünsche nimmt man doch gern entgegen ... Doch hier fehlt leider so einiges, bis die Abschlussformel auch beim potenziellen neuen Arbeitgeber für Glücksgefühle sorgt.
Statt „Glück“ wünscht ein zufriedener Arbeitgeber „sowohl beruflich als auch privat“, „weiterhin viel Erfolg“ und „alles Gute“.
Finden sich am Ende des Arbeitszeugnisses überhaupt keine Wünsche für die Zukunft? Dann sind Unternehmen und Du offensichtlich nicht im Guten auseinandergegangen. Und noch eine schlechte Nachricht: Als Arbeitnehmer·in hast Du laut aktueller Rechtsprechung auf eine persönliche Schlussklausel leider kein Anrecht.
Die Abschlussformel im Arbeitszeugnis sollte vier Elemente enthalten:
Grund des Ausscheidens
Dank
Bedauern
Wünsche für die Zukunft
Erst mit allen vier Elementen gilt die Schlussformel als vollständig.
Zum Abschluss hier also noch ein Beispiel für ein Happy End im Arbeitszeugnis:
✅ „Herr Mustermann verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sehr, ihn zu verlieren, und bedanken uns für seine stets vorbildliche Leistung. Sowohl beruflich als auch privat wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“
Dass Du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ein Anrecht auf ein „gutes“ Zeugnis hast, ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Das qualifizierte Arbeitszeugnis, das etwas über die Leistungen aussagen soll und nur auf Anforderung der Arbeitnehmenden erstellt wird, muss laut Bundesarbeitsgericht lediglich von „verständigem Wohlwollen“ geprägt sein. Das bietet für Arbeitgeber·innen jedoch sehr viel Raum zur sprachlichen Verschleierung. „Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen zu verwenden ist laut §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung jedoch eigentlich verboten.
Was also tun, wenn Du welche in Deinem Zeugnis entdeckst?
Zuerst einmal sei gesagt, dass das nicht unbedingt Absicht sein muss. Gerade in kleinen Betrieben kann es passieren, dass ungeschickte Formulieren versehentlich ins Zeugnis rutschen. Zum Beispiel dann, wenn sich die Mitarbeitenden mehr oder weniger „nebenbei“ um das Personal kümmern müssen und sich mit der Zeugnissprache nicht auskennen.
Wenn Du Dich damit nicht richtig beurteilt fühlst, hast Du jedoch Möglichkeiten:
1. Nutze Dein Anrecht auf Korrektur. Bitte Deinen Arbeitgeber, das Zeugnis zu überarbeiten.
2. Falls demnächst ein Arbeitszeugnis wegen eines Jobwechsels ansteht: Fordere Dein Zeugnis auf jeden Fall fristgerecht an. So kannst Du direkt das persönliche Gespräch suchen, wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt.
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📖 Schlechtes Arbeitszeugnis? So reagierst du richtig!