Fünf Tricks, mit denen Gutverdienern mehr Netto vom Brutto bleibt
Wer ein hohes Gehalt bezieht, leistet auch umfangreiche Abgaben an das Finanzamt – oder doch nicht? Drei Experten geben Tipps, wie Sie Ihre Steuerlast künftig senken können.
Berlin. Beschäftigte, die mehr verdienen als der deutsche Durchschnitt, werden auch überdurchschnittlich an den Kosten der Gemeinheit beteiligt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro für Alleinstehende und 136.962 Euro für verheiratete Paare gilt 2025 der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das heißt: Für jeden Euro, der über dieser Grenze liegt, muss man fast die Hälfte seines Einkommens an den Fiskus abtreten.
Es gibt jedoch einige Tricks, mit denen Gutverdiener ihre Steuerlast senken können. Das Handelsblatt hat mit drei Experten gesprochen und daraus fünf Tipps zusammengestellt, mit deren Hilfe Ihnen künftig mehr Netto vom Brutto bleibt.
Tipp Nummer 1: Steuerfreie Extras aushandeln
Eine Möglichkeit, hohe Steuerabzüge zu reduzieren, besteht darin, mit dem Arbeitgeber statt einer Gehaltserhöhung steuerfreie Extras auszuhandeln. „Da gibt es einige Möglichkeiten“, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin des Bereichs Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.
Der Arbeitgeber kann zum Beispiel Tankgutscheine ausgeben (bis zu 50 Euro im Monat sind steuerfrei), das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr sponsern oder ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen. Auch Zuschüsse zu gesundheitsfördernden Maßnahmen wie Yoga, Rückengymnastik oder Ernährungskursen sind laut Karbe-Geßler bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei.
Tipp Nummer 2: Werbungskosten absetzen
Durch das Absetzen bestimmter Kosten kann man sein Einkommen mindern – und so Steuern sparen. Wie das geht, weiß Juliane Kutzke. Die Diplom-Finanzwirtin ist Steuerexpertin bei der Steuerplattform Taxfix.
„Man kann zum Beispiel berufliche Kosten geltend machen“, sagt sie. Die sogenannten Werbungskosten. Dazu zählen etwa Ausgaben für den Arbeitsweg, das Arbeitszimmer oder eine zweite Wohnung, die man für den Job mieten muss. Wichtig: „Es können nur Kosten abgesetzt werden, die der Arbeitgeber nicht bereits übernommen hat“, sagt Kutzke. Trägt die eigene Firma die Kosten für eine Dienstreise oder eine Fortbildung, sind diese also beim zu versteuernden Einkommen nicht abzugsfähig.
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„Generell berücksichtigt das Finanzamt für Arbeitskosten einen Pauschalbetrag von 1230 Euro“, sagt Kutzke. Nur wenn die Ausgaben höher sind als dieser Betrag, setzt das Finanzamt die eigenen Kosten an.
Potenzial sieht Kutzke vor allem für Berufspendler. „Wer einen langen Arbeitsweg hat, kann damit ordentlich Steuern sparen.“ Für jeden Kilometer können Arbeitnehmer nämlich 30 Cent absetzen. Und ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent, so Kutzke.
Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die eine zweite Wohnung angemietet haben, weil sie nicht dort wohnen, wo sie arbeiten. „Bis zu 1000 Euro im Monat können abgesetzt werden“, sagt Kutzke. Hinzu kommen notwendige Kosten für die Einrichtung oder den Umzug.
Tipp Nummer 3: Geschickt investieren
Investitionen etwa in Immobilien sind für Gutverdiener laut Roland Rausch ebenfalls eine effektive Möglichkeit, Steuern zu sparen. Der Finanzwirt ist Geschäftsführer und Gründer von Roland Rausch Capital Consulting und berät seit mehr als 20 Jahren zu Fragen rund um Finanzplanung und steueroptimierten Vermögensaufbau.
Vor allem wenn man seine Immobilie vermietet, kann man hier einige Ausgaben geltend machen. Beim Kauf sind das etwa die Kosten für den Notar oder für benötigte Gutachten. Zudem können Vermieter die Anschaffungskosten für ihre Immobilie abschreiben und steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für anfallende Zinsen, wenn die Immobilie über einen Kredit finanziert wird.
„Gutverdiener haben durch ihr hohes Einkommen eine sehr gute Bonität und damit auch gute Chancen, dass ihnen hohe Kredite gewährt werden“, sagt Rausch. Zinsen und Abschreibungen mindern dann das zu versteuernde Einkommen, während der Kredit über die Mieteinahmen abbezahlt wird.
Wer nicht vermietet, kann Investitionen wie Sanierungsmaßnahmen als Steuerbonus nutzen. „Bis zu 20 Prozent an Sanierungskosten und maximal 40.000 Euro lassen sich absetzen“, sagt Rausch. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und von einem selbst bewohnt werde.
„Erhebliche Steuervorteile gibt es auch bei der Investition in eine Photovoltaikanlage“, sagt der Experte. „Hier können 50 Prozent der Anschaffungskosten über einen Investitionsabzugsbetrag vom Finanzamt zurückgeholt werden.“ Weitere 20 Prozent seien als Sonderabschreibung steuerlich absetzbar, ebenso wie die Kosten für Montage und Wartung.
Tipp Nummer 4: Fürs Alter vorsorgen
Durch eine kluge Altersvorsorge lassen sich ebenfalls Steuern sparen. Ein zentraler Baustein ist hier laut Steuerexpertin Karbe-Geßler die betriebliche Altersvorsorge. „Der Betrag wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten und in die Altersvorsorge einbezahlt“, sagt sie. „Dadurch sinken das steuerpflichtige Bruttogehalt und die Sozialversicherungsbeiträge.“ Außerdem leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss, was das Modell zusätzlich attraktiv macht.
Eine weitere Möglichkeit ist laut Karbe-Geßler, privat in die Altersvorsorge zu investieren, etwa mit einer Rürup-Rente. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. 2024 lag hier die steuerliche Grenze für Alleinstehende bei 27.565 Euro und für Verheiratete bei 55.130 Euro. Gerade für Menschen mit einem hohen Grenzsteuersatz könne sich das lohnen, so Karbe-Geßler. „Denn die spätere Rentenzahlung wird nur anteilig versteuert.“
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Tipp Nummer 5: Betreuungskosten absetzen
Die Kinderbetreuung ist nicht nur organisatorisch eine Herausforderung, sie ist auch ein erheblicher Kostenfaktor. Immerhin können Eltern auch diese Ausgaben nutzen, um Steuern zu sparen. „Kinderbetreuungskosten sind bis zu einer Höhe von 4000 Euro zu zwei Dritteln absetzbar“, sagt Juliane Kutzke von Taxfix. Das heißt: Wer beispielsweise 6000 Euro im Jahr für eine Tagesmutter oder ein Aupair bezahlt, kann davon 4000 Euro steuerlich geltend machen und so sein Einkommen mindern.
Geht ein Kind auf eine Privatschule, können die Ausgaben dafür ebenfalls steuermindernd wirken. Von den Schulgebühren können 30 Prozent bis maximal 5000 Euro geltend gemacht werden.