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© Nitchakul Sangpetch / EyeEm / Getty Images

Grundschule, Elternzeit & Co: Was gehört in den Lebenslauf – und was nicht?

Der Lebenslauf ist für viele Personaler die wichtigste Entscheidungsgrundlage dafür, welche Bewerber sie zum Vorstellungsgespräch einladen. Seine Inhalte müssen also auf den Punkt überzeugen. Das bedeutet auch, einige Dinge bewusst zu verschweigen…

Nein, dabei geht es nicht darum, die Recruiter anzulügen. Aber der Lebenslauf soll eine sinnvolle Zusammenfassung Ihrer bisherigen Erfahrungen sowie aussagekräftiger weiterer Informationen sein – und keine ausschweifende Biographie. Die ideale Länge für einen Lebenslauf liegt bei rund ein bis drei Seiten. Sie müssen es also schaffen, auf diesen ein bis drei Seiten als Person zu überzeugen und dabei keine wichtigen Details auszulassen.

Was muss unbedingt in den Lebenslauf?

Es gibt nämlich gewisse Grundregeln, wie so ein Lebenslauf aufgebaut sein muss. Sie genießen daher zwar eine gewisse gestalterische Freiheit, jedoch sollte das eingereichte Dokument übersichtlich aufgebaut sein und unbedingt folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Nachname

  • Anschrift

  • Kontaktdaten

  • Bewerberfoto

  • wichtigste Stationen der Ausbildung sowie Berufserfahrung

  • Spezialkenntnisse

  • private Interessen oder Engagements

  • Datum

  • Ort

  • Unterschrift

Viele Bewerber entscheiden sich heutzutage aber auch bewusst gegen den klassischen Lebenslauf, um aus der Masse herauszustechen. Solange diese wichtigsten Informationen dennoch enthalten und übersichtlich aufgeführt sind, wird das von einigen Personalern durchaus gerne gesehen.

Was ist mit…

Was nun auf den ersten Blick einfach aussieht, wirft auf den zweiten Blick meist viele Fragen auf: Was mache ich mit Lücken im Lebenslauf? Wo und wie erwähne ich die Elternzeit? Muss ich gefährliche Hobbys auflisten? Interessiert die Recruiter wirklich, wo ich auf der Grundschule war? Bei der Erstellung Ihres Lebenslaufs kann also die eine oder andere Hürde warten. Es lohnt sich daher nicht nur die Frage, was in den Lebenslauf muss – sondern eben auch, was nicht.

…Lücken im Lebenslauf?

Lücken im Lebenslauf hat fast jeder. Allerdings sollten Sie möglichst vermeiden, diese ohne Erklärung ins Dokument aufzunehmen. Stattdessen gilt es, diese Lücken sinnvoll zu füllen. Bleiben Sie also zwar stets ehrlich, aber „optimieren“ Sie diese Lücken bestmöglich. Haben Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit einen Aushilfsjob gemacht? Dann führen Sie lieber diesen auf, anstatt den Zeitraum leer zu lassen. Waren Sie nach Ihrem Studium auf einer Reise? Auch dann punkten Sie besser mit der Auslandserfahrung, als dass Sie den Zeitraum einfach blanko lassen. Denn eines ist sicher: Jedem erfahrenen Recruiter fallen Lücken sofort auf und Sie werden garantiert im Bewerbungsgespräch danach gefragt. Sie brauchen dann also eine sinnvolle und möglichst positive Erklärung.

…der Elternzeit?

Ein häufiger Grund für eine solche Lücke ist die Elternzeit. Es ist daher schwierig, diese zu verschweigen – auch, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, diese im Lebenslauf aufzuführen. Waren Sie während der Elternzeit in einem Beschäftigungsverhältnis, können Sie sie innerhalb dieser Station aufführen, müssen Sie aber nicht. Sollten Sie hingegen aufgrund der Elternzeit ohne Beschäftigung gewesen sein, ist es meist sinnvoll, diese in den Lebenslauf aufzunehmen, um eine lange Lücke zu erklären.

…Arbeitslosigkeit?

Auch eine Phase der Arbeitslosigkeit macht sich in der Bewerbung nicht unbedingt gut. Der Personaler wird sich schließlich wundern, weshalb Sie für diesen Zeitraum ohne Anstellung waren. Bestenfalls klafft hier also keine Lücke, sondern Sie können bezeugen, dass Sie diese Zeit sinnvoll genutzt haben – für eine Weiterbildung, eine freiberufliche Tätigkeit, ein ehrenamtliches Engagement mit Bezug zu Ihrem Beruf, eine Sprachreise oder was auch immer ehrlich ist und positiv klingt.

…längeren Krankheiten?

Waren Sie aufgrund einer längeren Krankheit arbeitsunfähig und haben daher eine Lücke im Lebenslauf, stehen Sie vor einer besonderen Herausforderung. Es gibt zwar Ausnahmefälle, sprich einige Berufe, in welchen Sie über gewisse Krankheiten informieren müssen. Doch prinzipiell gilt: Ihre Gesundheit ist Ihre Privatsache. Erkrankungen sollten daher in der Bewerbung nicht thematisiert werden, sofern sie für die Stelle keine Beeinträchtigung darstellen. Auch hier sollten Sie die Lücke anderweitig füllen, wenn das ohne eine Lüge möglich ist. Ansonsten haben Sie am besten direkt ärztliche Unterlagen parat, die bezeugen, dass Sie jetzt sowie zukünftig wieder voll einsatzfähig sind.

…der Grundschule?

Nein, wo Sie auf der Grundschule waren, interessiert heutzutage tatsächlich keinen Personaler mehr. Sie können diese Station daher getrost weglassen. In der Regel ist es daher sinnvoll, den Lebenslauf mit dem ersten erworbenen Schulabschluss oder einem relevanten Praktikum zu beginnen. Bewerber mit einem sehr langen Lebenslauf starten sogar häufig erst mit dem höchsten erworbenen Schulabschluss. Aber auch von dieser Regel gibt es eine Ausnahme: Sollte Ihre Grundschule auf irgendeine Art und Weise etwas „Besonderes“ sein und für Sie sprechen, nehmen Sie diese auf. Vielleicht haben Sie Ihre ersten Schuljahre ja im Ausland verbracht oder Sie waren auf einem renommierten Internat? Schlussendlich müssen Sie also selbst entscheiden, ob Sie diese Station als wichtig erachten oder nicht.

…den Abschlussnoten?

Zwar stellen Noten nicht die wichtigste Entscheidungsgrundlage dar, jedoch sind sie für viele Recruiter durchaus interessant und die Zeugnisse können sie ohnehin in den Anlagen einsehen. Dennoch ist es nur üblich, die Abschlussnote vom beispielsweise Abitur oder Studium schon direkt im Lebenslauf zu nennen, wenn diese besonders gut war.

…den Namen Ihrer Eltern?

Lange Zeit war es üblich, dass – vor allem junge – Bewerber die Namen ihrer Eltern angeben. Das ist allerdings keine Pflicht und mittlerweile eher selten geworden. Ihre Eltern oder auch Geschwister im Lebenslauf anzugeben, ist daher nur sinnvoll, wenn die Recruiter diese kennen und ein positives Bild von diesen Personen haben. So können Sie das berühmte „Vitamin B“ nutzen, wenn beispielsweise Ihr Vater auch im Unternehmen arbeitet oder Ihre Schwester mit dem Recruiter studiert hat. Prinzipiell sollten ja aber Sie als Person mit Ihren Erfahrungen sowie Qualifikationen überzeugen. In der Regel lautet die Antwort daher: Nein, Eltern und Geschwister werden im Lebenslauf nicht genannt!

…Auslandsaufenthalten?

Mit Auslandsaufenthalten lässt sich heutzutage in Bewerbungen immer punkten. Egal, wie lange diese her sind und ob es sich um ein Auslandsjahr in der Schulzeit, ein Praktikum im Ausland, ein Auslandssemester, eine Sprachreise oder einfach eine Weltreise gehandelt hat: Sie sollten diese stets an der passenden Stelle im Lebenslauf erwähnen.

…(Schul-) Praktika?

Gerade für Berufseinsteiger ist häufig jede Form der Berufserfahrung wichtig, welche sie aufführen können. Daher werden in der Regel alle absolvierten Praktika in den Lebenslauf aufgenommen. Bestenfalls passen diese natürlich bereits zur Branche oder Tätigkeit, auf welche Sie sich bewerben. Mit zunehmender Berufserfahrung werden sie aber zunehmend irrelevant. Ist Ihr Lebenslauf also irgendwann auch ohne diese Praktika aus Schul- und Studienzeiten voll genug, listen Sie nur noch jene auf, die bei namhaften Unternehmen stattgefunden haben oder Sie auf andere Art und Weise hervorheben.

…Hobbys?

Persönliche Interessen und Engagements machen Sie als Menschen greifbar. Sie sind also zwar nicht verpflichtet, Ihre Freizeitbeschäftigungen in den Lebenslauf aufzunehmen. Doch vor allem ausgefallene Hobbys, Auszeichnungen wie sportliche Erfolge oder Interessen, welche einen Nutzen für Ihren Job bringen, machen sich durchaus gut. Sie leiten beispielsweise eine Fußballmannschaft? Dann haben Sie gewiss Führungsqualitäten, so die Schlussfolgerung. Oder Sie haben in der Vergangenheit viele sportliche beziehungsweise musische Erfolge verzeichnet? Dann sind Sie vermutlich ein fleißiger und zielstrebiger Mensch. Überlegen Sie also selbst, ob und welche Hobbys Sie aufnehmen möchten. Gefährliche Freizeitbeschäftigungen verschweigen Sie hingegen lieber, schließlich wünscht sich Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber keine tickende Zeitbombe im Unternehmen, die jederzeit unfallbedingt ausfallen oder sogar ganz ausscheiden könnte.

Sie sehen: Bei vielen Informationen im Lebenslauf ist Fingerspitzengefühl gefragt!

bew

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