Kündigung wegen Social Media: Was Du posten darfst – und was nicht
Wer sein Leben gern auf Social Media teilt, kommt am Arbeitsplatz schnell an seine Grenzen. Denn wer hier zu viel preisgibt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Viele Menschen nutzen digitale Plattformen, um sich auszutauschen und Informationen zu teilen – oder einfach ihren Alltag zu dokumentieren. Doch gerade im beruflichen Kontext kann ein unüberlegter Post schnell unangenehme Konsequenzen haben – bis hin zur Kündigung. Eine schnelle Insta-Story von der Firmenfeier oder ein Post aus dem letzten Meeting? Hier ist Vorsicht geboten. Wir verraten Dir, was Du beachten solltest, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
📃 Was sagt das Gesetz?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Meinungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Theoretisch dürfen wir uns online also über (fast) alles äußern. In der Praxis kann das aber unangenehme Konsequenzen habe, denn insbesondere im Arbeitsrecht gibt es einige Grenzen. Je nach Schwere des Falls und der Einstellung Deines Unternehmens kann ein Überschreiten dieser Grenzen also zur Abmahnung, aber auch zur Kündigung und sogar zu Geldstrafen führen.
🗂️ Arbeitsrechtliche Pflichten: Dazu gehört die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Mitarbeitende müssen sich loyal verhalten und die Interessen des Unternehmens wahren. Wer also auf Social Media Internas ausplaudert, bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
📝 Datenschutzgesetze: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten von Mitarbeitenden und Kund·innen. Selbst wenn Du im Office nur ein schnelles Selfie von Dir machst, könnten zum Beispiel auf dem Computer im Hintergrund persönliche Daten zu sehen sein. Problematisch.
🔍 Urheberrecht: Veröffentlichen von Inhalten, die Urheberrechten unterliegen, kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Gerade Menschen in Kreativ-Berufen müssen hier aufpassen, nicht „aus Versehen“ Material zu teilen, das (noch) nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Posten vom Arbeitsplatz – die wichtigsten Fragen
📱Darf ich online schlecht über meinen Arbeitgeber sprechen?
Grundsätzlich solltest Du Dich zurückhalten, denn es greift die oben genannte Treuepflicht. Kritik ist zwar erlaubt, sollte jedoch konstruktiv und sachlich formuliert werden – und am besten mit Deinen Vorgesetzen oder der Personalabteilung persönlich. Beleidigungen, Verleumdungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen können zu einer Abmahnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Zudem kann der Arbeitgeber in solchen Fällen Schadensersatz fordern.
🗣️ Darf ich Inhalte aus Meetings und Co. posten?
Das Veröffentlichen von internem Wissen, wie beispielsweise Informationen aus Meetings, ist in der Regel verboten. Solche Inhalte sind meist vertraulich und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ein Verstoß kann als Vertrauensbruch gewertet werden und ernste Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich der fristlosen Kündigung. Zudem können rechtliche Schritte aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen oder Datenschutzgesetze eingeleitet werden. Schau dazu auch mal in Deinem Arbeitsvertrag nach, für gewöhnlich findest Du dort Informationen dazu.
🎥 Darf ich Büroräume filmen und Kolleg·innen zeigen?
Das Filmen von Büroräumen und das Zeigen von Kolleg·innen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist problematisch. Dies kann gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Auch hier drohen im schlechtesten Fall Abmahnungen, Kündigungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Ein weiterer Aspekt ist das Hausrecht des Arbeitgebers, der das Filmen in den Betriebsräumen untersagen kann.
⏱️ Darf ich in der Arbeitszeit Postings machen?
Social-Media-Aktivitäten während des Arbeitstages sind in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, sie sind Bestandteil der beruflichen Tätigkeit oder der Arbeitgeber gestattet es ausdrücklich. Ansonsten gilt: Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Verstößt Du dagegen, kann das als Arbeitszeitbetrug gewertet werden und zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen, von der Abmahnung bis zur Kündigung.
🤜 🤛 Darf ich auf Social Media Werbung für die Konkurrenz machen?
Ein besonders heikles Thema. Du darfst natürlich als Privatperson konsumieren, was immer Du möchtest. Doch öffentlich darüber zu sprechen (gerade wenn man Dich als Person einem bestimmten Unternehmen zuordnen kann), kann als Verletzung der Treuepflicht und des Wettbewerbsverbots interpretiert werden. Das gilt besonders, wenn vertrauliche Informationen des aktuellen Arbeitgebers geteilt werden oder negative Vergleiche angestellt werden. Derartige Posts können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Abmahnungen, Kündigungen und Schadensersatzforderungen.
🤧 Darf ich posten, wenn ich mich krank gemeldet habe?
Wenn Du Dich krank gemeldet hast, solltest Du besonders vorsichtig sein, was Du auf Social Media postest. Freizeitaktivitäten, die nicht zu Deiner Genesung passen, oder Beiträge, die den Eindruck erwecken, dass Du nicht wirklich krank bist, können zu Misstrauen und rechtlichen Konsequenzen führen. Arbeitgeber könnten solche Posts als Indiz für eine vorgetäuschte Krankheit werten, was zu einer Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung führen kann.
✅ Social Media sinnvoll mutzen: Mitarbeitende als Testimonials
So kompliziert die Social-Media-Nutzung am Arbeitsplatz auch sein kann, so sinnvoll kann sie auch sein. Wenn Mitarbeitende in Absprache mit dem Unternehmen nämlich online als Testimonials auftreten, kann das erheblich zum Employer Branding beitragen. Authentische und positive Berichte direkt aus dem Team verbessern das Unternehmensimage und machen die Firma attraktiver für potenzielle neue Talente. Viele Unternehmen fördern daher solche Aktivitäten und bieten Schulungen an, um ihre „Corporate Influencer“ dabei zu unterstützen, als Markenbotschafter·innen aufzutreten.
Wenn Du also gern online Deinen Arbeitsalltag teilen möchtest, sprich am besten direkt mit Deiner Führungskraft darüber und zeige ihr, welche Vorteile Deine Social-Media-Aktivität für das Unternehmen haben kann.
Hast Du schon mal etwas über Dein Unternehmen gepostet? Warst Du damit rechtlich auf der sicheren Seite?
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