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Maximiere Dein Einkommen: Mit diesen steuerfreien Extras peppst Du Dein Gehalt auf

Wusstest Du, dass sich steuerfreie Extras manchmal mehr lohnen können als eine einfache Gehaltserhöhung?

Steuerfreie Extras sind Zusatzleistungen, die Arbeitgeber·innen ihren Mitarbeiter·innen zusätzlich zum regulären Einkommen gewähren können. Das hat für beide Parteien Vorteile, denn bei diesen zusätzlichen Leistungen müssen keine Steuern oder Sozialabgaben an das Finanzamt gezahlt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Zwischen dem Brutto- und dem Nettowert der Leistung, gibt es keine Differenz. Die steuerfreien Zuwendungen landen komplett bei dem/der Mitarbeiter·in. Und aus diesem Grund sind steuerfreie Zusatzleistungen auch eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung.

❗️WICHTIG: Einigen sich Arbeitgeber·in und Arbeitskraft auf eine steuerfreie Zusatzleistung, müssen dabei unbedingt die Steuerfreibeträge berücksichtigt werden. Je nach Extra können diese variieren.

🧾 Warum das so ist, zeigt diese Beispielrechnung:

Angenommen Dein Gehalt liegt bei 40.000 Euro im Jahr. In Deiner Gehaltsverhandlung handelst Du eine Gehaltsanpassung von sechs Prozent heraus. Du bekommst also 2.400 Euro brutto mehr im Jahr, folglich 200 Euro im Monat. Netto bleiben nach allen Abzügen (Steuern und Sozialversicherung) davon am Ende nur circa 104 Euro übrig.

Verhandelst Du jedoch steuerfreie Extras im Wert von 200 Euro pro Monat, verlieren diese nicht an Wert. Netto hast Du am Ende des Monats einen geldwerten Vorteil von genau 200 Euro.

❗️ACHTUNG: Steuerfreie Extras sind immer entweder Sachleistungen oder an einen festen Zweck gebunden!

Sprich: Du bekommst am Ende des Monats nicht einfach mehr Gehalt überwiesen. Stattdessen profitierst Du finanziell, weil dein Arbeitgeber Kosten für Dich übernimmt. Sollte es Dir also darum gehen, am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto zu haben, wirst Du um eine Gehaltserhöhung nicht herumkommen. Wenn das Gespräch jedoch schlecht läuft und Du nicht bei der Summe landest, die Du Dir vorgestellt hast, dann können steuerfreie Extras ein guter Kompromiss zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber sein.

Arbeitgeber·innen können ihren Mitarbeitenden jeden Monat Sachzuwendungen im Wert von maximal 50 Euro steuerfrei gewähren. Dabei ist es auch möglich, mehrere Sachzuwendungen miteinander zu kombinieren. Die 50 Euro Grenze darf allerdings nicht überschritten werden, denn dann muss die Summe komplett versteuert werden.

❗️Wichtig: Sachbezüge sind sozialversicherungspflichtig, ungenutzte Beträge verfallen und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden und Gutscheine und Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie keine eigene IBAN haben oder über eine Barauszahlungsfunktion verfügen.

Beispiele für Sachbezüge:

Eintrittskarten (Kino, Theater, Veranstaltungen, Fußball...) Tankgutscheine Warengutscheine Restaurantgutscheine Mitgliedschaften fürs Fitnessstudio betriebliche Krankenzusatzversicherungen (für Extra-Leistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz)

Arbeitgeber·innen können ihren Angestellten auch steuerlich begünstigt Essenszuschüsse in Form von Restaurantchecks aushändigen. Oft gelten diese auch für Supermärkte und pro Arbeitstag ist ein Steuerbonus von 6,90 Euro möglich.

Auch Laptops, Smartphones, Tablets und anderes Softwarezubehör können Arbeitgeber·innen ihren Mitarbeiter·innen steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen – sogar für die Privatnutzung.

❗️Voraussetzung: Die Geräte müssen Eigentum des Unternehmens bleiben. Sobald sich ein· Arbeitnehmer·in entscheidet, die Hard- oder Software privat zu übernehmen, muss sie versteuert werden.

Auch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (Kurse oder Fortbildungen) können ein steuerfreies Extra Deines Arbeitgebers sein. Das gilt sogar für Angebote, die nichts mit Deiner täglichen Arbeit zu tun haben – beispielsweise Sprach- und Computerkurse.

Seit 2019 können Arbeitgeber·innen Mitarbeitenden einen steuerfreien Zuschuss zur ÖPNV-Nutzung gewähren. Das gilt sowohl für private als auch berufliche Fahrten mit dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Beschäftigte können entweder die Belegnachweise für ihre Tickets beim Arbeitgeber einreichen oder dieser stellt ihnen eine vergünstigte/kostenlose Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung.

Begünstigt werden

  1. Einzelfahrscheine

  2. Mehrfahrtenkarten

  3. Zeitkarten (Monats-/ Jahreskarten)

  4. Freifahrtberechtigungen (Bahncard 100) und

  5. Ermäßigungskarten (BahnCard 25 oder 50).

  6. seit Mai 2023 gilt das auch für das 49-Euro-Ticket.

Beschäftigte können auch ein Fahrrad als steuerfreies Extra vom Arbeitgeber finanziert bekommen, ohne diesen geldwerten Vorteil versteuern oder Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen. Das Rad darf auch privat genutzt werden und sämtliche Kosten für Reparaturen und Servicearbeiten zahlt ebenfalls der Arbeitgeber, der die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Ein Firmenwagen gehört zu den beliebtesten Gehaltsextras, denn nutzt Du diesen ausschließlich für dienstliche Zwecke, bleibt er für Dich komplett steuerfrei. Erst wenn Du ihn privat nutzen willst, musst Du diesen geldwerten Vorteil versteuern. Um den geldwerten Vorteil zu ermitteln kannst Du ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung anwenden.

❗️Übrigens: Für E-Autos gelten günstigere Regelungen. Handelt es sich um ein reines Elektroauto ohne Kohlendioxidemission das maximal 60.000 Euro wert ist, muss monatlich nur ein Viertel des Brutto-Listenpreises mit 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei über 60.000 Euro mit 0,5 Prozent.

Fahrtkostenzuschuss für den privaten Pkw

Auch für Deine Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnort kann Dir Dein·e Arbeitgeber·in in Form eines steuerfreien Extras einen Zuschuss zahlen. Für die ersten 20 Kilometer mit 30 Cent Kilometerpauschale und ab dem 21. Kilometer sogar mit 35 Cent. Über­nimmt Dein·e Arbeitgeber·in die kompletten Fahrt­kosten, führt er oder so monatlich darauf nur eine pauschale Lohn­steuer von 15 Prozent ab.

❗️Wichtig: Der jährliche Höchstbetrag hierfür liegt bei 4.500 Euro.

Auch eine Vermögensbeteiligung durch kostenlose oder vergünstigte Aktienkäufe ist bis zu einem Wert von 1.440 Euro steuerfrei. Ein weiterer Vorteil dabei: Auf diese Art kannst Du auch langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens mitverdienen.

Unternehmen können ihren Arbeitskräften auch einen Personalrabatt beim Kauf von Produkten über das Unternehmen anbieten. Dabei liegt der Freibetrag bei 1.080 Euro im Jahr.

Bei finanziellen Engpässen kann Dich Dein·e Arbeitgeber·in auch mit einem Darlehen von bis zu 2.600 Euro im Jahr unterstützen.

❗️Voraussetzung: Das geht nur so lange der monatliche Zinsvorteil inklusive potenzieller anderer Sachzuwendungen unterhalb der 50-Euro-Grenze bleibt.

Unternehmen können ihre Mitarbeiter·innen bei belastenden Ereignissen (Tod eines Familienmitglieds, Vermögensverlust durch Hochwasser und Feuer etc.) finanziell unterstützen. Bis zu 600 Euro pro Jahr können sie steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfen auszahlen.

Ab einer Urlaubsdauer von mindestens einer Woche können Arbeitgeber·innen ihren Angestellten eine Erholungsbeihilfe auszahlen – zusätzlich zum Urlaubsgeld. Bleibt die Beihilfe unter der Freigrenze (156 pro Arbeitnehmer + 104 Euro für Ehegatten + 52 Euro für jedes Kind), ist sie einmal pro Jahr für den/die Arbeitnehmer·in steuer- und sozialversicherungsfrei. Lediglich der Arbeitgeber muss eine Pauschalsteuer von 25 Prozent abführen.

600 Euro Freibetrag gibt es jährlich pro Arbeitnehmer·in für Kurse zur Gesundheitsförderung. Übernimmt der/die Arbeitgeber·in die Kosten bis zu diesem Freibetrag, bleiben sie für die Arbeitskraft steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dazu zählen:

  1. Grippeschutzimpfungen

  2. Seminare zur Stressbewältigung

  3. Ernährungsberatung

  4. Rückentraining

  5. Yogakurse

  6. Fitnesskurse

  7. Rauchentwöhnungskurse

Kosten für die Kinderbetreuung können vom Unternehmen steuerfrei in unbegrenzter Höhe übernommen werden, so lange das Kind während der Arbeitszeit betreut werden muss und noch nicht schulpflichtig ist. Doch auch für schulpflichtige Kinder bis 14 Jahre, die aufgrund eines Notfalls während der Arbeitszeit kurzfristig betreut werden müssen (bspw. Tagesmutter, Babysitter·in), können Unternehmen steuerfrei eine Summe in Höhe von 600 Euro erstatten.

Zusätzlich zu den 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihren Arbeitnehmenden mit einem Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, der Geburt eines Kindes oder einem Firmenjubiläum eine Freude machen.

❗️Wichtig: Es sind mehrere Geschenke an Angestellte in einem Monat möglich – zum Beispiel zum Geburtstag und zur Geburt eines Kindes. Es kann sich dabei um Waren oder Wertgutscheine handeln. Bargeld muss jedoch normal versteuert werden.

Für betriebliche Feste und Feierlichkeiten kann ein·e Arbeitgeber·in zweimal pro Jahr jeweils 110 Euro pro Arbeitnehmer·in und Begleitperson steuerfrei aufwenden.

Ähnlich wie bei einem E-Auto kann der/die Arbeitgeber·in kann seinen Arbeitnehmer·innen auch bei dem Erwerb oder der Nutzung einer E-Ladesäule unterstützen. Auf einen Zuschuss fallen hierbei nur 25 Prozent Pauschalsteuer an.

Arbeitgeber·innen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeiter·innen für Aufwendungen der Internetnutzung mit einem Freibetrag von bis zu 50 Euro monatlich zu bezuschussen.

❗️Übrigens: Der Internetzuschuss dient dabei nicht einer Erstattung von Kosten, die Mitarbeitern entstehen, die den privaten Internetanschluss zu betrieblichen Zwecken nutzen. Es geht einzig und alleine um die private Nutzung des Internets.

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