Politik im Büro: Was darfst Du sagen – und was besser nicht?
Die politische Lage ist hitzig wie nie – und die Diskussionen dazu machen auch vor dem Arbeitsplatz nicht Halt. Ob US-Wahlen, Ampel-Aus oder polarisierende Entscheidungen: Viele haben eine Meinung, aber nicht alle trauen sich, sie offen im Job zu zeigen.
Wie viel Politik ist eigentlich im Büro erlaubt? Lange galt: Über Politik und Gehalt schweigt man am Arbeitsplatz lieber. Aber gerade heute scheint das Thema oft unvermeidbar – sei es in der Kaffeeküche, beim gemeinsamen Lunch oder in der Team-Chatgruppe.
Dabei kann ein falscher Kommentar schnell für Spannungen sorgen, vor allem wenn Kolleg·innen oder Vorgesetzte eine andere Meinung vertreten. Das wirft die Frage auf: Wo ist die Grenze zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und gefährlicher Selbstdarstellung?
Doch was sagt das Arbeitsrecht? Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kennt die Antwort. Die Kurzfassung: Artikel 5 des Grundgesetzes, die freie Meinungsäußerung, gilt auch im Arbeitsverhältnis. „Der Arbeitgeber kann den Betrieb nicht zur politikfreien Zone erklären“, so der Jurist. „Er kann aber verlangen, dass während der Arbeitszeit gearbeitet und nicht diskutiert wird.“
Die Meinungsfreiheit ist also ein hohes Gut, auch im Job. Fragen im Bewerbungsgespräch oder später nach einer politischen Einstellung sind tabu. Gleichzeitig kann in der Kantine niemandem der Mund verboten werden, der beispielsweise seine Freude über den Ausgang der Wahlnacht in den USA verkünden möchte.
Es gibt aber Einschränkungen: „Wenn durch eine politische Äußerung innerhalb des Betriebes der Betriebsablauf gestört oder der Betriebsfrieden konkret beeinträchtigt wird. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich Arbeitnehmer in verfassungsfeindlicher bzw. diskriminierender Weise äußern und damit andere Beschäftigte verletzten“, erklärt Jens Niehl. Maßnahmen können dabei von Abmahnungen bis hin zu fristlosen Kündigung reichen – wobei dies das letzte Mittel der Wahl sein muss.
„Gerade bei diskriminierenden, beleidigenden oder schikanösen Äußerungen gegenüber anderen kann auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein“, so der Arbeitsrechtler. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg von 2017 zeigt das: Ein Mitarbeiter, der im Pausenraum „Mein Kampf“ las und ein Hakenkreuz auf dem Einband zeigte, wurde fristlos gekündigt, ohne Abmahnung.
Und was, wenn Arbeitnehmer·innen politisch aktiv werden möchten? Braucht es dafür die Zustimmung des Unternehmens? In den meisten Fällen nicht, sagt Jens Niehl. „Sofern keine Nebentätigkeitsregelung im Arbeitsvertrag enthalten ist und das Arbeitsverhältnis auch sonst nicht unter der Aktivität leidet, ist keine Anmeldung und auch keine Offenlegung erforderlich. Insbesondere bei punktuellen nicht besonders zeitraubenden Aktivitäten oder bei einem Engagement für verfassungsgemäße - bzw. nicht diskriminierende Politik ist eine Anmeldung nicht erforderlich.“
Für den Arbeitsalltag gilt: Politische Gespräche können oft kontrovers sein. Einige Tipps helfen, das Gleichgewicht zu halten:
Wähle Deine Worte klug: Vermeide extreme oder provokante Positionen.
Beachte die Unternehmenskultur: In offenen Arbeitsumfeldern ist politische Diskussion willkommen, in anderen Bereichen eher nicht.
Trenn Privatleben und Job: Politisches Engagement in der Freizeit geht oft in Ordnung – halte Dein Team oder Vorgesetzte aber auf dem Laufenden, falls es sich intensiviert.
Wissen, wo die Grenze liegt: Keine diskriminierenden oder verletzenden Aussagen, das kann ernste Folgen haben.
Alles in allem gilt im Job das, was auch Berufspolitiker·innen leiten sollte: Alles mit Maß und Verstand.
Wie hältst Du es mit politischen Diskussionen im Job?
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