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Sekundärpackmittel

Sekundärpackmittel dienen dem Schutz der Primärverpackung und der Kennzeichnung des Arzneimittels. Die Kennzeichnungsinhalte werden durch die Zulassungsbehörden geregelt und sind größtenteils Bestandteil der Zulassungsunterlagen.

Als Sekundärpackmittel werden Etiketten/Haftetiketten, Gebrauchsinformationen/Packungsbeilagen, Faltschachteln und Wellpappfaltkisten bezeichnet – diese werden in diesem Beitrag genauer vorgestellt.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Sekund%C3%A4rpackmittel

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