Sekundärpackmittel
Sekundärpackmittel dienen dem Schutz der Primärverpackung und der Kennzeichnung des Arzneimittels. Die Kennzeichnungsinhalte werden durch die Zulassungsbehörden geregelt und sind größtenteils Bestandteil der Zulassungsunterlagen.
Als Sekundärpackmittel werden Etiketten/Haftetiketten, Gebrauchsinformationen/Packungsbeilagen, Faltschachteln und Wellpappfaltkisten bezeichnet – diese werden in diesem Beitrag genauer vorgestellt.