Überblick über das erste Betriebsjahr des securPharm-Systems
Vor fast 2 Jahren, am 09.02.2019, ging das securPharm-System für die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62 EU in Apotheken, Kliniken, pharmazeutischen Großhandlungen und Pharmaunternehmen an den Start. Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die seitdem in Verkehr gebracht werden, müssen zusätzliche Sicherheitsmerkmale – einen Erstöffnungsschutz und eine individuelle Packungsnummer – tragen und werden noch einmal auf Echtheit geprüft, ehe sie den Patienten erreichen. Das von securPharm e. V. betriebene System für die Echtheitsprüfung, das securPharm-System, war pünktlich am Start und läuft seitdem unter kontinuierlich steigender Last. Auch die Nutzer des securPharm-Systems waren pünktlich zum Start vollständig angebunden. Die Einführung des Systems gemäß Fälschungsschutzrichtlinie und Delegierter Verordnung (EU) 2016/161 ist damit erst einmal gelungen, die Arbeit daran jedoch bei weitem nicht abgeschlossen. securPharm e. V. berichtet über seine Aufgaben als nationale Organisation für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, zieht Bilanz über das erste Betriebsjahr und berichtet über Erfolge, Erfahrungen und Herausforderungen.