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Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit stellt eine gravierende Pflichtverletzung dar. - ©gettyimages

Urlaub, Einkaufen, Kino? Was Du bei einer Krankschreibung wirklich tun darfst, ohne Ärger zu bekommen

Blaumachen kann zur Kündigung führen, doch mit einer richtigen Krankschreibung musst Du nicht ans Haus gefesselt sein. Wann sogar ein Urlaub möglich ist.

"Ach, heute habe ich irgendwie keine Lust! Ich glaube, ich mache krank." Eine jüngste Untersuchung durch das Marktforschungsinstitut Harris Interactive hat laut dem Fachportal golem ergeben, dass etwa zehn Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland gelegentlich der gerade beschriebenen Versuchung zum Opfer fallen: Blaumachen.

Rechtsfolgen der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit

Und das, obwohl die Konsequenzen für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit keineswegs zu unterschätzen sind. Neben einer fristlosen Kündigung kann Dein Arbeitgeber sogar strafrechtliche Konsequenzen wie die Anzeige wegen Betrugs in Betracht ziehen.

Betrug?

Für diejenigen, die jetzt innerlich in Panik verfallen, sei gesagt, dass arbeitsrechtliche Folgen weitaus wahrscheinlicher sind. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorliegt. Die Bewertung eines solchen wichtigen Grundes erfolgt je nach Einzelfall.

Ethische Verantwortung und Pflichten bei Krankheit

Grundsätzlich gilt: Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit stellt eine gravierende Pflichtverletzung dar. Damit missbrauchst Du das Vertrauen Deines Arbeitgebers und Deiner Kollegen in erheblichem Maße. Melde Dich also nur krank, wenn du tatsächlich arbeitsunfähig bist!

Verhalten während der Krankheit: Genesungswidriges Verhalten

Auch wenn Du tatsächlich arbeitsunfähig bist, musst Du darauf achten, dass Du Dich nicht genesungswidrig verhältst. Andernfalls kann Dein Arbeitgeber Dich in solchen Fällen fristlos kündigen.

Was bedeutet "genesungswidrig"?

Genesungswidriges Verhalten" bedeutet, dass Du Aktivitäten ausübst, die nicht zur Genesung beitragen, obwohl Du krankgeschrieben bist. Zum Beispiel könnten Nebenbeschäftigungen oder riskante sportliche Freizeitaktivitäten als genesungswidrig betrachtet werden.

Fallbeispiel 1: Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit:

Eine Mitarbeiterin im Gesundheits- und Krankenpflegebereich sollte an einem Wochenende gemäß ihrem Dienstplan im Spätdienst arbeiten. Stattdessen meldete sie sich krank, unter Berufung auf eine Grippeerkrankung. Am darauffolgenden Montag erhielt sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die jedoch nicht auf Grippe, sondern auf psychische Probleme verwies.

Der Arbeitgeber wurde aufmerksam, als er auf WhatsApp-Fotos stieß, die die Mitarbeiterin an einem White-Night-Ibiza-Party-Wochenende zeigten. Daraufhin kündigte er ihr fristlos, was von der Mitarbeiterin angefochten wurde. Die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin blieb jedoch erfolglos. Das Arbeitsgericht Siegburg begründete seine Entscheidung damit, dass die Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht worden war.

Fallbeispiel 2: Genesungswidriges Verhalten:

Ein weiterer Fall betrifft eine Gesundheits- und Altenpflegerin, die sich zweimal kurz hintereinander krankmeldete, nachdem sie ihre eigene Kündigung eingereicht hatte. Nachdem sie auf Facebook gepostet hatte, dass sie während des zweiten Krankheitszeitraums einen etwa einwöchigen Urlaub auf Sylt mit ihrem Partner verbracht hatte, forderte ihr Arbeitgeber sie zur vertrauensärztlichen Untersuchung auf. Da diese Untersuchung nicht stattfand, kündigte der Arbeitgeber der Frau fristlos.

Die Mitarbeiterin erhob Klage gegen die Kündigung. Sie argumentierte, dass sie psychisch krank gewesen sei und unter einer Belastungsreaktion gelitten habe. Der Arbeitgeber warf ihr hingegen vor, ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und genesungswidriges Verhalten an den Tag gelegt zu haben.

Rechtsprechung und ethische Überlegungen:

Schlussendlich gab das Gericht der Mitarbeiterin recht. Die Begründung: Es gebe keinen wichtigen Grund für die Kündigung, da es keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit gebe. Der Sylt- Urlaub stelle nicht gleich genesungswidriges Verhalten dar. Denn: Bei einer Krankschreibung müssen Arbeitnehmer sich nicht zwangsläufig zu Hause aufhalten! Wenn die AU auf eine 'Reaktion auf eine schwere psychische Belastung' hinweise, sei ein einwöchiger Aufenthalt auf einer Nordseeinsel durchaus verständlich. Dies beeinträchtige nicht die Richtigkeit der AU.

Das richtige Verhalten bei Krankheit:

Die geteilten Bilder wiesen dem Gericht zufolge darauf hin, dass es ihr gut ging. Dies wurde als positiv für ihre Genesung interpretiert. Angesichts der fehlenden Zweifel an ihrer Arbeitsunfähigkeit spielte es keine Rolle, dass die Arbeitnehmerin die vertrauensärztliche Untersuchung nicht durchgeführt hatte.

Abschließende Gedanken

Diese Fälle zeigen, dass es nicht immer leicht ist, zu bestimmen, wann Du als Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuschst oder Dich genesungswidrig verhältst. Grundsätzlich verhältst Du Dich genesungswidrig, wenn Du trotz Krankschreibung für die Konkurrenz arbeitest oder Aktivitäten ausübst, die nicht zur Genesung beitragen.

Vorsicht vor voreiligen Schlüssen

Doch ist nicht gleich jedes Bild, das Du auf Facebook und Co. postest, zwangsläufig problematisch. So solltest Du als Arbeitgeber oder Kollege nicht gleich voreilige Schlüsse aus vermeintlich verdächtigen Fotos ziehen.

Was ist während der Krankheit erlaubt?

Fassen wir zusammen: Bist Du krankgeschrieben, darfst Du Deine Wohnung auch während der Krankheit verlassen. Dennoch sollten Du darauf achten, nichts zu unternehmen, was Deiner Genesung abträglich ist. Dazu gehören zum Beispiel andere Nebenbeschäftigungen oder riskante und sportliche Freizeitaktivitäten. Auch Party machen, während Du krankgeschrieben bist geht nicht. Bist Du krankgeschrieben kannst Du natürlich Bilder auf Social Media teilen. Bedenke aber, dass Du krankgeschrieben bist. Gib Deinen Kollegen durch deine Aktivitäten keinen Grund daran zu zweifeln.

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