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Weihnachtszeit im Job: Was Du wissen solltest – von Urlaubsanspruch bis Weihnachtsgeld!

Ob freie Tage, Weihnachtsgeld oder Extra-Zahlungen, für die Arbeit an Feiertagen: In diesem Video erfährst Du alles, was Du für einen stressfreien und fairen Dezember im Job wissen solltest.

In Deutschland gelten nur der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar als gesetzliche Feiertage. Heiligabend und Silvester sind dagegen keine gesetzlichen Feiertage. Bedeutet: Du hast nicht automatisch Anspruch auf einen freien Tag.

Tipp: Sprich rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber/Deiner Arbeitgeberin, um zu klären, woran Du bist und ob Du eventuell Urlaub beantragen musst.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht leider nicht. Um Weihnachtsgeld zu bekommen, muss das im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein.

Aber auch ohne solche Vereinbarungen gibt’s Hoffnung: Viele Unternehmen zahlen freiwillig Weihnachtsgeld, und wenn das in den letzten drei Jahren regelmäßig passiert ist, hast Du durch sogenannte „betriebliche Übung“ oft sogar ein Recht darauf. Wenn Du unsicher bist, schau also in Deinen Arbeitsvertrag oder frag die Personalabteilung.

Arbeiten an den Feiertagen? In vielen Jobs wie Gastronomie, Pflege oder öffentlichen Diensten geht das nicht anders. Wichtig zu wissen: Ob es dafür aber einen extra Zuschlag gibt, regelt Dein Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung.

Generell gilt: Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hast Du leider nicht automatisch – außer Dein Vertrag sieht das vor. Aber eventuell ist ein Freizeitausgleich eine Option. Besonders wenn keine finanziellen Zuschläge festgelegt sind.

Es kann vorkommen, dass Dein Unternehmen Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr festlegt. Und ja, dann bist du rechtlich in der Regel verpflichtet, Dir da Urlaub zu nehmen.

Auch hier gilt also: Kläre frühzeitig ab, ob und wann Du Urlaub nehmen sollst oder ob es Alternativen gibt. Manche Arbeitgeber·innen bieten zum Beispiel an, diese Zeit mit Überstunden auszugleichen, anstatt dafür Deine wertvollen Urlaubstage zu verwenden.

Leider nein. Dein Arbeitgeber/Deine Arbeitgeberin muss bei der Urlaubsplanung abwägen und darauf achten, dass betriebliche Interessen und die Wünsche aller Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Frühzeitig anmelden lohnt sich also!

Ob bei Fragen zu Zuschlägen oder den freien Tagen, wichtig ist, dass Du frühzeitig das Gespräch suchst. Damit Du dann auch die Vorfreude auf Weihnachten so richtig genießen kannst.

✨ Hab schöne Feiertage und einen tollen Start ins neue Jahr! 🥂

Deine XING Redaktion

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