Werden Sie Zertifizierter Verwalter!
"Die Neuregelung des ursprünglich aus dem Jahre 1951 stammenden Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) führt mit § 26a WEG erstmals den "zertifizierten Verwalter" ein: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolviert hat.“ Deutsche Industrie- und Handelskammer
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Sie möchten keine festen Termine, sondern selbstbestimmt entscheiden, wann, wo und wie lange Sie jeweils lernen?
Dann ist das Schulungsangebot der IVV Immobilien vermieten & verwalten und der BAUAKADEMIE Gruppe genau das Richtige für Sie!
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Bleiben hierbei offene Frage zurück, beantworten wir diese in der monatlichen Live-Online-Konsultation.