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Abfindung nach einer Kündigung: Wie viel Geld steht Dir zu?

Manchmal wird sie Dir im Rahmen eines Aufhebungsvertrags angeboten, manchmal musst Du sie nach einer Kündigung aktiv einklagen – so oder so lohnt es sich, Dein Recht auf eine Abfindung zu prüfen und gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die Du erhalten kannst, falls Dein Arbeitsvertrag arbeitgeberseitig – oder einvernehmlich – aufgelöst wird. Oft wird Dir eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags angeboten. Aber selbst, wenn Du eine Kündigung erhältst, hast Du meist ein Recht auf eine Abfindung, das Du allerdings aktiv durchsetzen musst. Achtung: Hierfür hast Du nur drei Wochen Zeit, weshalb es wichtig ist, Dir nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung schnell Rat durch eine·n Fachanwält·in zu holen.

Wann steht Dir eine Abfindung zu?

Falls eine Kündigung unerwartet kommt und Du Dich vorab noch niemals mit dem Thema auseinandergesetzt hast, warten nun vor allem emotionale sowie finanzielle Herausforderungen. Sich mit der Situation erst einmal überfordert zu fühlen, vielleicht wütend oder ängstlich zu sein, ist vollkommen normal. Trotzdem ist es wichtig, jetzt an Formalien zu denken, um Dir kein Geld entgehen zu lassen. Das gilt nicht nur auf das Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen bezogen, sondern auch für eine Abfindung. Denn wie vorab erwähnt, bleibt für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage nicht viel Zeit. Sie ist aber notwendig, um Dich entweder gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren und eine Wiedereinstellung zu erreichen – oder, um eine (höhere) Abfindungszahlung auszuhandeln. Bleibt nur die Frage offen, wann das möglich ist, also wann Du ein Recht auf eine Abfindung hast?

  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht oft ein Anspruch auf eine Abfindung. Manchmal wird Dir diese vom Unternehmen angeboten, manchmal musst Du sie gemäß Kündigungsschutzgesetz einklagen.

  • Greift ein Sozialplan, so muss das Unternehmen bei arbeitgeberseitigen Kündigungen ebenfalls oft eine Abfindung bezahlen.

  • Wenn individuelle Vereinbarungen getroffen wurden, beispielsweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, wird häufig eine Abfindung ausgehandelt. Diese wird Dir im Rahmen der Kündigung ausgezahlt, sprich Du musst sie nicht gerichtlich durchsetzen.

Von Deiner individuellen Situation hängt auch ab, wie hoch die Abfindung ist. Handelst Du diese direkt mit dem Unternehmen aus, so kann ihre Höhe prinzipiell frei bestimmt werden. Bei einem gesetzlichen Anspruch, beispielsweise im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung, ist die Höhe der Abfindung hingegen gesetzlich geregelt. Demgegenüber verhandelt die Arbeitgeberseite bei einem Sozialplan mit dem Betriebsrat. Erneut ist es deshalb wichtig, Deine Rechte in der jeweiligen Situation zu kennen und gegebenenfalls mit Hilfe vom Betriebsrat oder von eine·r Anwält·in durchzusetzen.

Wie viel Geld steht Dir also zu?

Wie Du nun bereits weißt, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Zudem spielen neben den genannten noch weitere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel

  • Dein Alter,

  • die Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit,

  • Deine Position im Unternehmen (sowie Dein aktuelles Gehalt),

  • die Unternehmensgröße und

  • Dein persönliches Verhandlungsgeschick.

Dennoch gibt es eine Faustformel, die in vielen Fällen genutzt wird und die als grobe Orientierung für die Berechnung Deiner (potenziellen) Abfindung genutzt werden kann:

<div>0,5 x Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre

Hast Du beispielsweise zuletzt 3.000 Euro brutto verdient und warst 15 Jahre im Unternehmen beschäftigt, würden Dir also rund 22.500 Euro als Abfindung zustehen. Abweichungen kann es beispielsweise bei Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder anderen Sonderfällen geben. Theoretisch ist es also auch möglich, mehr auszuhandeln. Doch es gibt Maximalgrenzen, die bei gerichtlichen Entscheidungen gewahrt werden. Sie liegen beim zwölffachen oder – im Fall von älteren Arbeitnehmer·innen beziehungsweise sehr langer Betriebszugehörigkeit – beim 15- bis 18-fachen Monatsgehalt.

Vorsicht vor Steuerfallen bei Abfindungszahlungen

Zuletzt ist es wichtig, dass Du auch die steuerlichen Regelungen rund um Abfindungen kennst und berücksichtigst. Denn Abfindungen sind nicht steuerfrei, sondern müssen gemäß Einkommensteuergesetz versteuert werden. Hierfür findet die sogenannte Fünftelregelung Anwendung, sprich die Abfindung wird rechnerisch über fünf Jahre verteilt, sodass der progressive Steuersatz gemildert wird und Du, je nach Einkommen in diesen fünf Jahren, eventuell Steuern sparen kannst. Die beste Strategie für Dich, wenn Du eine Kündigung erhalten hast oder einen Aufhebungsvertrag verhandelst, besteht somit darin, Dir erst einmal professionelle Hilfe durch Steuerberater·innen sowie Anwält·innen zu holen. Darauf basierend kannst Du eine optimale, maßgeschneiderte Strategie entwickeln, um eine höchstmögliche Abfindung zu erhalten.

Welche Erfahrungen hast Du bereits mit Abfindungen gemacht? Hast Du weitere Tipps oder Informationen für unsere Leser·innen? Vielen Dank für Deinen Kommentar!

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