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Arzneimittelvermittlung, Handelsvertreter und Handelsmakler

Wer bedarf der behördlichen Erlaubnis/Registrierung und unterliegt der Überwachung?

Wer Arzneimittel herstellt oder vertreibt, bedarf dafür einer Erlaubnis. Gilt das auch für das Handeltreiben mit Arzneimitteln? Worin unterscheidet sich der Großhändler vom Arzneimittelvermittler? Was zeichnet den Arzneimittelvermittler aus? Gehört dazu der Handelsvertreter oder ein Handelsmakler? Bedarf der Arzneimittelvermittler einer Erlaubnis oder reicht eine Registrierung aus? Kurz: Was ist im Handel mit Arzneimitteln erlaubt und wie weit reicht die behördliche Überwachung? Auf all diese Fragen sucht nachfolgender Beitrag, Antworten zu finden.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Arzneimittelvermittlung_Handelsvertreter_und_Handelsmakler

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