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Aufgaben, Qualifikation und Haftung von Verantwortungsträgern im pharmazeutischen Umfeld

Exkurs: Haftungsrechtliche Aspekte des Qualitätsmanagementsystems

Was unter einem „Qualitätsmanagementsystem (QM-System)“ zu verstehen ist, ergibt sich aus der Vorschrift des § 2 Nr. 4 AMWHV, die wie folgt lautet:

„[…] ein System, das die Qualitätssicherung, die Gute Herstellungspraxis oder die Gute fachliche Praxis einschließlich der Qualitätskontrolle und der periodischen Produktqualitätsüberprüfungen beinhaltet.”

Näheres zu einer „Abteilung“ oder einer „Leitung“ des QM-Systems oder Ähnliches findet sich in der AMWHV nicht.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Aufgaben_Qualifikation_und_Haftung_von_Verantwortungstr%C3%A4gern_im_pharmazeutischen_Umfeld-01-2023

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