Büro- statt Homeoffice-Pflicht? Was die Regelungen für Arbeitnehmer·innen ab dem 20. März bedeuten
Wird das Ende der Homeoffice-Pflicht zur Büro-Pflicht? Muss im Büro weiter Maske getragen werden? Und wer zahlt die Schnelltests? Hier alles Wichtige im Überblick:
Am 20. März fallen alle Pandemie-Schutzmaßnahmen weg. Was optimistisch als „Freedom Day“ bezeichnet wird, bedeutet auch das Ende der Homeoffice-Pflicht. Das haben Arbeitnehmer·innen zu erwarten:
Homeoffice-Pflicht wieder nur eine Empfehlung
Konkret bedeuten die Lockerungen, dass Unternehmen nicht weiter verpflichtet sind, die Option des Homeoffice anzubieten. Stattdessen gibt es, wie schon nach dem ersten Lockdown, nur noch eine Empfehlung. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass Homeoffice als Arbeitsmodell nicht mehr erlaubt ist. „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegen (z.B. bei Tätigkeit in Großraumbüros)“, besagt der Bund-Länder-Beschluss. Zahlreiche Unternehmen befürworten weiterhin die Arbeit im Homeoffice – zumindest teilweise.
DGB fordert neue Homeoffice-Regeln
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen sieht ganz klaren Handlungsbedarf: "Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er forderte darüber hinaus auch langfristige Lösungen für ein „Homeoffice der Zukunft“.
Schutz bleibt wichtig
Das Abstandsgebot sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen gilt auch nach dem Auslaufen der tiefergreifenden Maßnahmen. In bestimmten Bereichen soll außerdem die Möglichkeit bestehen bleiben, Testpflichten vorzusehen und den 3G-Nachweis zu überprüfen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es noch nicht. Die Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzgesetztes treten allerdings am 20. März außer Kraft, sodass in Bürogebäuden künftig die 3G-Regelungen entfallen, ebenso wie die kostenlosen Schnelltests, die Arbeitsgeber·innen anbieten mussten.
Muss ich wieder ins Büro?
Die Antwort lautet: Ja. Solange das eigene Unternehmen keine anderen Regelungen beschließt, sind die Angestellten verpflichtet, wieder normal im Büro zu arbeiten. Gab es aber schon vor der Pandemie vertraglich festgehaltene Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice mit dem/der Arbeitgeber·in, sind diese nach wie vor gültig. Ohne Grund dürfen Arbeitsnehmer·innen dem Büro also nicht fernbleiben, ansonsten droht eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.
Wie geht es für dich weiter? Gehst Du zurück ins Büro, bleibst Du im Homeoffice oder gibt es ein Hybrid-Modell? Teile Deine Erfahrungen in den Kommentaren oder per Mail an redaktion@xing.com
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