Du willst in Teilzeit arbeiten? Diese 7 kritischen Punkte musst Du unbedingt wissen
Überlegst Du weniger zu arbeiten? Hier sind die Antworten, die Du vor dem Wechsel in Teilzeit kennen musst.
Zumindest dann, wenn Du in einem Unternehmen arbeitest, das mindestens 15 Mitarbeiter·innen hat und Du dort seit mindestens 6 Monaten beschäftigt bist.
🚨 Achtung: Damit Du einen Teilzeitanspruch hast, dürfen keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Beispielsweise, dass der Arbeitsablauf im Unternehmen durch Deine Teilzeitbeschäftigung stark negativ beeinträchtigt ist oder dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber entstehen.
Wenn du Deine Arbeitsstunden verringern willst, musst Du das mindestens drei Monate vorab schriftlich anmelden. Dabei musst Du mitteilen, wann und wie lange Du zukünftig arbeiten möchtest. Theoretisch reicht übrigens sogar SMS, E-Mail oder Whatsapp dafür aus.
🚨 Übrigens: Wenn Du die Frist versäumst, verlierst Du deswegen nicht den Anspruch auf die Teilzeit. Der Beginn Deiner Teilzeittätigkeit verschiebt sich dann lediglich entsprechend der Verspätung nach hinten.
Auch wenn Du einen Anspruch auf Teilzeit hast, darfst Du Deine Arbeitszeit nicht einfach verringern. Hierfür musst Du Dich aus rechtlicher Sicht schon mit Deinem Arbeiteger absprechen und auf ein Modell und die Rahmenbedingungen einigen.
🚨 ABER: Wenn Dein Arbeitgeber Dir nicht mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt, zu dem Du in Teilzeit wechseln möchtest – und das eben auch schriftlich und fristgerecht beantragt hast – eine Entscheidung mitteilt, verringert sich Deine Arbeitszeit automatisch.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist es die üblichste Variante, dass Deine tägliche Arbeitszeit gleichmäßig reduziert wird. Es gibt jedoch auch andere Modelle.
Hier eine schnelle Übersicht:
Die tägliche Arbeitszeit wird gleichmäßig reduziert und die Arbeitszeiten pro Tag genau festgelegt, beispielsweise von 8 auf 6 Stunden pro Tag.
Die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert, die Lage der Arbeitszeit ist aber variabel. Du arbeitest also statt 40 nur noch 30 Stunden, kannst Dir die Stunden aber in der Woche so legen, wie Du möchtest.
Dieses Modell ermöglicht es Dir, Deine Arbeitszeit von fünf Arbeitstagen pro Woche auf 4 oder sogar 3 zu reduzieren.
Einige Betriebe, wie solche aus der Tourismusbranche, sind saisonabhängig. Dieses Modell ermöglicht es Firmen, Arbeitnehmer·innen flexibler einzusetzen. Dabei wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit reduziert, die Beschäftigten werden aber, je nach saisonaler Auslastung, entweder Voll- oder Teilzeit beschäftigt.
Bei diesem Modell teilen sich zwei Beschäftigte eine Vollzeitstelle, indem sie beide in Teilzeit arbeiten, beispielweise jeder 20 Stunden, was zusammen eine volle 40-Stunden-Woche ergibt.
Dieses Modell funktioniert wird ein Sparkonto für Arbeitsstunden. Arbeitgeber·innen können mit dem/der Mitarbeiter·in ausmachen, dass diese·r für beispielsweise ein Jahr nur zwei Drittel des Gehalts ausgezahlt bekommt, obwohl er/sie in Vollzeit arbeitet. In dem darauffolgenden Halbjahr bekommt er/sie dann dass angesparte Gehalt (2x1/3 = 2/3) ausgezahlt, ist dabei aber komplett freigestellt – beispielsweise für ein Sabbatical.
Wenn Du nur für eine gewisse Zeit in Teilzeit arbeiten möchtest, kannst Du eine sogenannte Brückenteilzeit beantragen. Dabei kannst Du bei Deinem Arbeitgeber beantragen, dass Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahre verringert wird.
Voraussetzung für einen Anspruch hierauf ist, dass in Deinem Unternehmen mehr als 45 Beschäftigte arbeiten.
🚨 ACHTUNG: Wenn Du Deine Arbeitszeit einmal von Voll- auf Teilzeit reduziert hast, kannst Du nicht einfach so zur Vollzeit zurückkehren. Einen Anspruch darauf hast Du nur bei dem besagten Brückenteilzeit-Modell.
Es ist Deinem Arbeitgeber verboten, Dich zu benachteiligen, wenn Du Deine Recht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz wahrnimmst. Er darf Dir deshalb nicht kündigen.
Bei XING kannst Du übrigens explizit nach Jobs in Teilzeit suchen. Wie das geht, erklären wir am Ende des Videos.
Quelle: Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)