Durchführung von Inprozesskontrollen
Die Durchführung von Inprozesskontrollen (IPC) kann zentral oder dezentral erfolgen. Man unterscheidet zwischen Freigabeprüfungen für Anlagen und Prozesse, prozessbegleitenden Prüfungen und Prüfungen am Ende eines Produktionsschritts. Eine wichtige Rolle kommt dem Musterzug zu. Dieser muss in allen Einzelheiten festgelegt sein und dokumentiert werden.
Ergebnisse von IPC werden entweder vor Weiterverarbeitung als Entscheidungskriterium abgewartet oder nachfolgend in die Bewertung der Produktqualität einbezogen. Neben den eigentlichen Spezifikationsgrenzen werden bei vielen Parametern auch Warn- und Aktionsgrenzen festgelegt. Die Durchführung der Prüfungen und die erhaltenen Ergebnisse müssen in geeigneter Weise dokumentiert werden.
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