Know-How in Safety Teil 3: Maschinen ohne CE-Kennzeichnung
Der dritte Teil unserer Serie "Know-how in Safety" greift auf, dass man in der Praxis noch immer Maschinen und Anlagen vorfindet, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-Maschinenrichtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig. Fraglich ist also, ob diese Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher sind und sicher betrieben werden können.
Wie ist die rechtlich einwandfreie Vorgehensweise?
Besteht für die Betreiber dieser Maschinen Handlungsbedarf?
Welche andere Möglichkeit gibt es für den Betreiber?
Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in diesem Whitepaper.
Zur Vertiefung des Themas finden Sie mehr auf: http://www.phoenixcontact.net/webcode/#2521
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