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Ein guter letzter Eindruck ist zudem eine optimale Voraussetzung für das anschließende Networking. - fotostorm/GettyImages

Korrekte Kündigung: Tipps für den Abgang mit Stil

Jetzt, da Du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, ist auch der Zeitpunkt für Deine Kündigung gekommen. Doch man sieht sich bekanntlich immer zweimal im Leben. Deshalb ist es wichtig, dass Du einen guten letzten Eindruck hinterlässt. Zudem gibt es einige rechtliche Bedingungen, die Du bei Deiner Kündigung beachten musst, damit sie gültig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung muss in Schriftform vorliegen und konkrete Angaben enthalten. Achte also darauf, dass sie keine Formfehler aufweist.

  • Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben kurz, aber klar verständlich formuliert ist.

  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung, sodass Du im Streitfall nachweisen kannst, wann der Dir zustehende Austrittstermin ist.

  • Bei einer fristlosen Kündigung empfiehlt sich juristische Beratung, da es sich um einen Sonderfall handelt.

  • Anschließend an Deine Kündigung solltest Du einen guten letzten Eindruck hinterlassen. Bring Deine Arbeit zufriedenstellend zu Ende und verhalte Dich sozial korrekt.

  • Auch solltest Du Networking betreiben, sprich die bestehende Kontakte weiterhin pflegen.

  • Falls Du die Kündigungsfrist nicht einhalten möchtest, kann sich das Vieraugengespräch mit dem Arbeitgeber lohnen.

Eine Kündigung kann mit gemischten Gefühlen einhergehen. Vielleicht bist Du voller Vorfreude, vielleicht voller Wehmut. So oder so ist es wichtig, dass Du Deinen bisherigen Arbeitgeber im Guten verlässt. Zudem musst Du auf die rechtlichen Bedingungen achten, damit die Kündigung keinen Formfehler enthält und dadurch ungültig wird.

Rechtliche Bedingungen bei einer Kündigung

Schon bevor Du mit der Jobsuche beginnst, lohnt sich ein Blick in Deinen aktuellen Arbeitsvertrag, um die gültige Kündigungsfrist zu kennen. So weißt Du nämlich direkt, wann Dein möglicher Eintrittstermin im neuen Unternehmen wäre. Wurde nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In den meisten Fällen gelten gemäß Arbeitsvertrag jedoch längere Kündigungsfristen. Diese können beispielsweise nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sein. Ausnahmefälle sind zudem bei kleinen Unternehmen, bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei Aushilfstätigkeiten möglich. Neben der Einhaltung der Kündigungsfrist gelten für eine rechtskräftige Kündigung zudem folgende Vorgaben:

  • Die Kündigung muss in Schriftform vorliegen.

  • Sie muss rechtzeitig eingehen, ansonsten verschiebt sich das Austrittsdatum eventuell nach hinten.

  • Es ist deshalb sinnvoll, eine Kündigung per Einschreiben zu senden, damit Du das Eingangsdatum im Zweifelsfall beweisen kannst.

  • Die Kündigung sollte die vollständigen persönlichen Daten sowie die Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber enthalten.

  • Selbiges gilt für das Datum, an dem Du die Kündigung verfasst.

  • Bestenfalls ist bereits dem Betreff zu entnehmen, dass es sich um ein Kündigungsschreiben handelt.

  • Daraufhin folgt der Fließtext mit der persönlichen oder unpersönlichen Anrede sowie der ausdrücklichen Kündigungserklärung.

  • Du kannst hierbei einen konkreten Austrittstermin nennen („Hiermit kündige ich fristgerecht zum Datum“), gängig ist aber auch die Formulierung „Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin“.

  • In jedem Fall solltest Du um eine schriftliche Bestätigung Deiner Kündigung bitten.

  • Du musst die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Bei rechtlichen Angelegenheiten wie einer Kündigung empfehlen Juristen, diese so eindeutig wie möglich zu formulieren. Ausschmückungen, beispielsweise zu den Gründen für Deine Kündigung, sind hingegen überflüssig. Solche Themen kannst Du mit dem Arbeitgeber noch im abschließenden Gespräch klären, wenn gewünscht. Deinem Kündigungsschreiben muss also klar zu entnehmen sein, dass Du kündigen möchtest und wann.

Achtung: Falls es sich um eine fristlose Kündigung handelt, greifen andere Regelungen. Hierbei geht es um einen Sonderfall, der nur in Extremsituationen zulässig ist. Daher empfiehlt sich eine Rechtsberatung, um gegebenenfalls weitere Ansprüche wie Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber geltend zu machen.

Guter letzter Eindruck: So gelingt eine Kündigung mit Stil

Das Kündigungsschreiben möglichst nüchtern zu halten, hilft Dir zudem dabei, einen guten letzten Eindruck zu hinterlassen. Das ist wichtig, denn es kann durchaus sein, dass Du eines Tages wieder mit Kollegen oder Vorgesetzten aus dem bisherigen Unternehmen zusammenarbeitest. Auch diese wechseln schließlich manchmal ihren Arbeitgeber. Zudem kennt man sich untereinander in derselben Branche und so kann es beispielsweise sein, dass Informationen über Dich zum neuen Arbeitgeber durchdringen. Es liegt auf der Hand, dass diese möglichst positiv sein sollten. Es gibt somit mehrere Gründe, weshalb Du im Guten gehen solltest – selbst, wenn Dich in der Vergangenheit einiges gestört hat.

Wie also gelingt eine solche Kündigung mit Stil? Wichtig ist dafür Dein Verhalten zwischen der Kündigung und dem konkreten Jobwechsel. Schließlich bleibst Du noch einige Wochen oder Monate im alten Unternehmen. Dann gilt es, trotzdem noch Leistung zu zeigen, motiviert zu sein und gute Stimmung zu verbreiten. Du solltest positiv über Kollegen sowie Vorgesetzte sprechen; auch bei Deinem neuen Arbeitgeber. Und Du solltest Deinen Nachfolger sorgfältig einarbeiten, falls Dir diese Aufgabe zugewiesen wird. Ziel ist also, dass ein nahtloser Übergang möglich ist, wenn Du das Unternehmen verlässt … und dass man Dich bestenfalls trotzdem vermisst. Dann hast Du alles richtig gemacht!

Networking: Wichtige Kontakte auch weiterhin pflegen

Ein guter letzter Eindruck ist zudem eine optimale Voraussetzung für das anschließende Networking. Mit einigen Kollegen möchtest Du vielleicht privat in Kontakt bleiben. Aber auch bei rein beruflichen Kontakten ist es wichtig, diese nach Deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu bewahren und weiterhin zu pflegen. Das Netzwerken kann Dir schließlich viele Türen öffnen, sprich jeder Kontakt könnte in Zukunft noch wichtig sein. Dass Du nicht alle Brücken abbrichst, wie man so schön sagt, festigt zudem den guten Eindruck, den Du bestenfalls auch nach Deiner Kündigung hinterlässt. Nutze daher Möglichkeiten wie XING, um noch wichtige Kontakte zu Deinem früheren Arbeitsumfeld zu knüpfen. Zudem kannst Du offen kommunizieren, dass Du mit dem Arbeitgeber in Kontakt bleiben möchtest. So hältst Du Dir die Option offen, unter Umständen eines Tages zurückzukehren.

Wenn es schnell gehen soll – Übergangszeit verhandeln

Manchmal wünschst Du Dir die Möglichkeit, das Unternehmen vor der offiziellen Kündigungsfrist zu verlassen. Oder der neue Arbeitgeber macht Zeitdruck, weil er schnellstmöglich Deine Unterstützung braucht. In solchen Fällen lohnt sich das Vieraugengespräch mit Deinem bisherigen Chef, um die Übergangszeit zu verhandeln. Fragen kostet nichts, lautet bekanntlich das Motto. Findet sich jedoch keine einvernehmliche Lösung, bist Du an Deine gesetzlichen Pflichten gebunden und musst gegebenenfalls noch bis zum offiziellen Austrittstermin bleiben. „Krankfeiern“ oder ähnliche Verhaltensweisen hinterlassen hingegen einen schlechten Eindruck sowohl bei Deinem alten als auch Deinem neuen Arbeitgeber – und Du weißt nun, weshalb dieser unbedingt verhindert werden sollte.

Früher oder später kommt also der Zeitpunkt, an dem Deine Kündigung greift und der Abschied von den Kollegen, Vorgesetzten & Co ansteht. Dann kannst Du endlich den Blick nach vorne richten und Dich auf den neuen Lebensabschnitt freuen.

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