Überwachungs-Alarm am Arbeitsplatz: So erkennst Du, ob Dein Chef Dich ausspioniert
Schaurige Vorstellung: Der Chef sitzt am Schreibtisch und beobachtet jeden Schritt von Dir. Er kontrolliert Deine Arbeitszeit, Deine Pausen und sogar Deine private Kommunikation. Wie erkennst Du, ob Du einen Überwachungsfreak als Führungskraft hast?
Alarmstufe Rot für Arbeitnehmer•innen: Wird Dein•e Chef•in zum Big Brother? Überwachung am Arbeitsplatz nimmt weiter zu. Ob Kameras, Spionage-Software oder Mitarbeiter-Tracking – die Methoden werden immer raffinierter. Doch was sind die Anzeichen für eine mögliche Überwachung und was sagt das Arbeitsrecht dazu?
Wir geben Dir Tipps, wie Du einen Überwachungsfreak als Führungskraft erkennst und was Du tun kannst, wenn Deine Privatsphäre am Arbeitsplatz verletzt wird.
🎦 Vorsicht, Überwachung! Diese Anzeichen sollten Dich aufhorchen lassen
⚠️ Tracking-Software: Jeder vierte deutsche Betrieb spioniert seine Mitarbeiter aus. Das ergab eine Studie des Onlinemarktplatzes Capterra. Doch das ist nicht alles, denn 16 Prozent der Betroffenen wissen noch nicht mal, dass sie überwacht werden. Mittels spezieller Programme zeichnen Unternehmen beispielsweise auf, welche Websites Du besuchst, welche Programme Du nutzt und wie lange Du an einer Aufgabe arbeitest. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wenn der Chef oder die Chefin die Nutzung des Arbeitscomputers für private Zwecke genehmigt, hat er kein Recht darauf, seine Mitarbeiter auszuspionieren. Aber wer hat das schon? Meist ist das Gegenteil der Fall: Der Arbeitgeber untersagt Privatnutzung oder duldet sie höchstens. Das heißt aber noch lange nicht, dass er damit automatisch eine Totalüberwachung der Belegschaft legitimiert. Wer während der Arbeitszeit private Dinge am PC erledigt, verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Punkt. Doch eine permanente Überwachung des Computers ist trotzdem ein No-Go. Nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch darf der Chef seine Angestellten ausspionieren. Aber Achtung: Für eine umfassende Überwachung muss er oder sie zuvor den Betriebsrat oder die Mitarbeitetenden selbst informieren. Wer das nicht tut, macht sich strafbar!
⚠️ Mitarbeiter-Tracking: Auch ohne technische Hilfsmittel kann Dein•e Chef•in Dich überwachen. Beispielsweise durch regelmäßige Kontrollen deines Arbeitsplatzes oder indem er oder sie fragt, wo Du Dich aufhältst und was Du gerade tust. Wenn Dein Chef/deine Chefin ständig nachfragt, was Du gerade machst und ob Du auch wirklich arbeitest, solltest Du sofort aufhorchen. Wenn Dich das Gefühl beschleicht, dass Deine Privatsphäre verletzt wird, solltest Du sofort das Gespräch mit Deiner Führungskraft suchen.
⚠️ Verhaltensänderungen bei Kolleg•innen: Arbeitskollegen, die Dich ausspionieren – ein unangenehmes Gefühl, das man besser schnell klärt. Doch wie erkennt man, ob man wirklich überwacht wird? Erstens, Deine Kolleg•innen fragen Dich übermäßig oft nach Deinen Aufgaben und Fortschritten. Zweitens, Du spürst, dass Deine Kollegen Dich beobachten, wenn Du am Computer arbeitest. Drittens, Deine Kolleg•innen scheinen plötzlich zu wissen, was Du in deiner Freizeit machst, obwohl Du es ihnen nicht erzählt hast. Diese Verhaltensweisen können aber auch andere Motivationen als reine Überwachung zur Grundlage haben. Rede mit Deinen Mitarbeitenden oder mit Deinem Vorgesetzten, um Klarheit zu schaffen und Dich sicherer zu fühlen. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu klären und das Vertrauen im Team zu stärken.
⚠️ Überwachungskameras: Überwachungskameras sind ein offensichtliches Zeichen für eine Überwachung am Arbeitsplatz. Wenn Dein•e Chef•in Kameras in Büros oder am Eingang installiert hat, kann damit jederzeit Dein Verhalten beobachtet werden. Achte auf kleine Kästchen an der Decke oder an der Wand. Aber Achtung! Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Zunächst muss eine klare und legitime Begründung vorliegen, wie zum Beispiel der Schutz von Personen oder Eigentum. Eine Überwachung aus reinen Kontrollzwecken ist nicht erlaubt. Des Weiteren müssen die Mitarbeiter über die Videoüberwachung informiert werden. Das kann durch Aushänge oder Informationsschreiben geschehen. Außerdem muss der Arbeitgeber klarstellen, welche Bereiche überwacht werden – private Räume wie WC oder Umkleide dürfen ohnehin niemals per Video überwacht werden.
⚠️ Spionage-Tools: Es gibt auch andere Methoden, um Mitarbeiter auszuspionieren. So können beispielsweise Keylogger-Programme eingesetzt werden, um sämtliche Tastatureingaben zu protokollieren. Das ist besonders perfide, weil Dein•e Chef•in damit auch Deine Passwörter und vertraulichen Informationen ausspionieren kann. Diese sehr intime Form der Überwachung ist grundsätzlich verboten. Das Bundesarbeitsgericht urteilte kürzlich in einem Fall dazu und stellte klar, dass der Einsatz eines Keyloggers nach dem Datenschutzrecht nur dann erlaubt ist, wenn der Arbeitgeber die Software anlassbezogen zur Aufklärung einer Straftat oder einer schwerwiegenden Verfehlung des Angestellten einsetzt.
⚠️ E-Mail-Überwachung: Viele Unternehmen nutzen spezielle Programme, um die E-Mails ihrer Mitarbeiter zu überwachen. Das ist grundsätzlich erlaubt, solange der Arbeitgeber die Mitarbeiter darüber informiert hat. Achte daher auf Hinweise in Deinem Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Was sagt das Arbeitsrecht zur Mitarbeiterüberwachung?
Überwachung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema und kann sich in verschiedenen Ausprägungen zeigen. Dennoch gilg: Arbeitgeber haben das Recht, ihre Mitarbeiter zu kontrollieren, um beispielsweise Diebstahl oder Arbeitszeitbetrug zu verhindern.
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Julia Oesterling erklärt, wann eine Überwachung rechtlich gedeckt ist: "Datenschützer•innen kritisieren eine komplette digitale Überwachung von Beschäftigten, wie sie etwa durch Software wie Microsoft 365 möglich ist. Wenn der Arbeitgeber jedoch einen konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hat, wie z.B. bei privatem Surfen im Netz während der Arbeitszeit, kann eine gezielte Überwachung gerechtfertigt sein."
Aber es gibt auch Grenzen! Wenn Du Anzeichen für Überwachung bemerkst, solltest Du das Gespräch mit Deinem Chef suchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen. In vielen Fällen kann ein offenes Gespräch aber bereits dazu beitragen, Vertrauen und Respekt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wiederherzustellen.
Hast Du bereits Erfahrung mit Überwachung am Arbeitsplatz gemacht? Teile es uns in den Kommentaren mit!