Navigation überspringen

Urlaubsanspruch: 8 Mythen, die viele glauben, so aber gar nicht stimmen!

Du planst, demnächst Urlaub zu machen? Dann aufgepasst. Denn in diesem Video decken wir die 8 größten Mythen rund um Deinen Urlaubsanspruch auf.

Verfallen Urlaubstage? Kannst du sie Dir ausbezahlen lassen? Und hast Du in der Probezeit überhaupt ein Recht auf Urlaub? All die Fragen klären wir jetzt, damit Deinem Urlaubsantrag nichts mehr im Weg steht.

Mythos #1

Ja, laut dem Bundesurlaubsgesetz hast Du einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Betonung liegt hier auf mindestens. Denn in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen sind sogar mehr Urlaubstage geregelt. Also Vertrag prüfen. Dann weißt Du’s ganz genau.

Mythos #2

🏝️**"Wenn mein Chef das will, muss ich meinen Urlaub schon am Jahresbeginn für das ganze Jahr planen."
**

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Deine Urlaubswünsche berücksichtigt werden müssen, solange keine dringenden betrieblichen Belange dagegensprechen. Deine Führungskraft kann jedoch verlangen, dass Du Deine Urlaubsanträge frühzeitig einreichst.

Das darf jedoch nicht Deinen gesamten Jahresurlaub umfassen. Denn Du hast das Recht, Dir noch einen Teil Deiner Urlaubstage für unvorhergesehene Situationen zurückzuhalten.

Mythos #3

🏝️

Generell gilt: Urlaubsansprüche müssen im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ist unter bestimmten Umständen jedoch bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Und sofern Dein Arbeitgeber Dich nicht rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass dieser danach verfällt, auch darüber hinaus.



Mythos #4


Du hast auch hier mindestens Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs pro Monat.



Mythos #5

Urlaub dient der Erholung, und nur am Ende des Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung möglich. Vorher nicht. Es sei denn es gibt in Deinem Unternehmen Sonder-Regelungen.

Mythos #6

🏝️

Doch, Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche. Der Anspruch berechnet sich dann anteilig.



Mythos #7

🏝️

Grundsätzlich ist es Dir erlaubt, Deinen gesamten Jahresurlaub am Stück zu nehmen, es sei denn, Dein Arbeitgeber hat dringende betriebliche Gründe, die dagegen sprechen. Rein rechtlich steht dem aber nichts im Wege.

Mythos #8

🏝️


Wenn mehrere Mitarbeiter·innen zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wollen, muss die Führungskraft eine soziale Auswahl treffen. Arbeitnehmer·innen mit schulpflichtigen Kindern erhalten dabei oft Vorrang, das ist richtig – gesetzlich ist das aber nicht festgeschrieben. Kolleg·innen können sich also auch untereinander auf eine einvernehmliche Regelung einigen.

Wir wünschen Dir einen schönen Urlaub!

💡Jobangebot erhalten, aber Urlaub steht an? Hier ist Deine Lösung!

💡 Gefangen in der Scheinbeförderung? So entkommst Du der Gehaltsfalle

💡Du willst in Teilzeit arbeiten? Diese 7 kritischen Punkte musst Du unbedingt wissen

💡Maximiere Dein Einkommen: Mit diesen steuerfreien Extras peppst Du Dein Gehalt auf

💡Warten auf den Traumjob? So reagierst Du richtig auf eine Jobzusage, während Du noch andere Eisen im Feuer hast!

Kommentare

Job & Karriere schreibt über Das Wichtigste zu den Themen Arbeit, Karriere & Kollegen

Täglich das Wichtigste zum Thema Job & Karriere. Folge dieser Seite und erhalte die wichtigsten Nachrichten zu Job- und Karriere-Themen in Deinem Stream. So sparst Du Dir die eigene Recherche und wirst stets kompakt an einer Stelle mit den wichtigsten Nachrichten versorgt. Du kannst Dir die Artikel zum späteren Lesen merken oder Deinen Kollegen per E-Mail oder XING Nachricht empfehlen. Die Auswahl der Online-Nachrichten wird auf Basis ihrer Popularität automatisch vorgenommen. XING ist für den Inhalt nicht verantwortlich und trifft mit dem Versand keine Bewertung oder Unterstützung für ggf. enthaltene Produkte, politische Parteien oder Firmen.

Artikelsammlung ansehen