Während der Arbeit zum Vorstellungsgespräch – darf ich das?
Die Suche nach einem neuen Job kann Dir keiner verbieten – Vorstellungsgespräche während der Arbeitszeit aber schon? Mit diesen Tipps kommst Du nicht in Schwierigkeiten.
Bei Frag' Dein XING beantworten von XING ausgewählte Expert·innen Deine ganz persönliche Frage zum Thema Job & Karriere. Praxisnah helfen sie Dir dabei, Lösungen zu finden, die zu Dir passen. Heute antwortet Experte für Arbeitsrecht Dr.Matthias Hinz.
“Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job. Darf ich während der Arbeitszeit zum Vorstellungsgespräch gehen?”Sabine, XING-Userin
Liebe Sabine,
Grundsätzlich gilt, dass ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen Arbeitgebenden als private Angelegenheit betrachtet wird und daher nicht während der Arbeitszeit wahrgenommen werden darf.
Aber: Ein Vorstellungsgespräch bei einem potenziellen anderen Arbeitgeber an sich ist kein Kündigungsgrund. Arbeitnehmer·innen dürfen sich auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Job umschauen. Bei der zeitlichen Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen solltest Du Dich aber unbedingt nach den folgenden Regeln und Ausnahmen richten.
Die Ausnahme
§ Wenn bereits eine Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen wurde, kannst Du vom Arbeitgeber während der laufenden Kündigungsfrist Freizeit zur Stellensuche verlangen – auch während der Arbeitszeit (§ 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Du musst dafür den Grund und die mögliche Dauer der benötigten Freistellung beantragen. Wo Du Dich bewirbst und auf welche Position, musst Du dafür aber nicht angeben.
§ Dem Bewerbenden steht auch Vergütung für diese Zeit zu, sofern er der Arbeit in zeitlicher Hinsicht „verhältnismäßig nicht erheblich“ fernbleibt. So wäre beispielsweise ein Vorstellungsgespräch an einem Nachmittag regelmäßig vergütungspflichtig. Eine lange, mehrtägige Vorstellungsreise würde diese Verhältnismäßigkeit jedoch in den meisten Fällen überschreiten.
§ Wichtig: Die Freistellung muss aber bei dem Arbeitgeber verlangt bzw. beantragt werden. Der Arbeitnehmer darf sich nicht selbst beurlauben.
Die Ausnahme von der Ausnahme
Dein Antrag auf Freistellung kann nur verneint werden, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die gegen Deine Freistellung sprechen – zum Beispiel, wenn es dadurch zu gravierenden Störungen oder völligem Erliegen des Betriebsablaufs käme.
Beispiel: Im Fall eines Ersten Solokontrabassisten und Stimmführers eines kleinen Orchesters, der um Dienstbefreiung für ein Vorspiel gebeten hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht, dass diesem kein Freistellungsanspruch zustehe, weil sein bisheriges Orchester für den beantragten Zeitpunkt ein Konzert angesetzt hatte.
Ist die Mittagspause akzeptabel?
Ja, Mittagspausen (rechtlich: „Ruhepausen“) können für ein Vorstellungsgespräch genutzt werden. Mittagspausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen Du weder Arbeit zu leisten noch Dich dafür bereitzuhalten hast. Du kannst frei über die Nutzung des Zeitraums verfügen (BAG 25.2.2015, NZA 2015, 442). Wenn es also zeitlich möglich ist, steht es Dir frei, Deine Mittagspause für ein Vorstellungsgespräch zu nutzen.
Kann ich Sonderurlaub beantragen?
Wir raten Dir von einem Antrag auf Sonderurlaub aufgrund eines Vorstellungsgesprächs ab. Ein solcher Anspruch auf Sonderurlaub besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein evtl. bestehender Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Aber selbst wenn der Sonderurlaub genehmigt werden sollte, würdest Du wohl negative Signale an den Arbeitgeber senden, da Du den Grund für den Sonderurlaub darlegen müsstest.
Wenn das Gespräch also nur während der Regelarbeitszeit möglich ist, solltest Du daher lieber einen herkömmlichen Urlaubsantrag stellen, da in diesem Fall kein Grund angegeben werden muss.
Zudem reicht für ein Vorstellungsgespräch in den meisten Fällen ein Urlaubstag vollkommen ausDieser wird in vielen Fällen nicht aufgrund betrieblicher Gründe vom Arbeitgeber abgelehnt werden können.
Drohen mir arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Ja, ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit kann einen sogenannten verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, weil es als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit gewertet werden kann. In diesen Fällen ist unter Umständen sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich, da unentschuldigtes Fehlen von der Arbeit eine Verletzung Deiner Hauptpflicht als Angestellte·r darstellt: der Erbringung der Arbeitsleistung.
§ Gut zu wissen: Sowohl eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung als auch eine außerordentliche fristlose Kündigung setzen grundsätzlich eine vorherige Abmahnung wegen eines entsprechenden Pflichtenverstoßes voraus.
Viel Erfolg!
Wer schreibt hier?
Dr. Matthias Hinz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ebner Stolz und berät nationale und internationale Unternehmen sowie Vorstände, Geschäftsführer, Leitende Angestellte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeits- und Wirtschaftsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen einschließlich der Prozessführung.