Wie Du Deinen Arbeitsvertrag richtig prüfst
Endlich ist der große Moment gekommen und Du unterzeichnest den neuen Arbeitsvertrag. Doch nicht so schnell, denn es ist wichtig, dass Du weißt, was Du da unterschreibst. Du darfst und solltest Dir daher ausreichend Zeit nehmen, um den Arbeitsvertrag gründlich zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen auszuhandeln. Hier erfährst Du, worauf Du wirklich achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
Es gibt rechtliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen, damit ein Arbeitsvertrag rechtsgültig ist.
Du solltest daher überprüfen, ob diese enthalten und korrekt sind.
Ebenso gibt es Bestimmungen zu verbotenen Klauseln. Es ist deshalb wichtig, dass Du den Arbeitsvertrag im Detail liest und überprüfst.
Falls Du einige Formulierungen nicht verstehst oder unsicher bist, ob diese zulässig sind, empfiehlt sich die Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Auch bei Klauseln, die Du nicht unterschreiben möchtest, kann sich eine erneute Verhandlung mit dem zukünftigen Arbeitgeber lohnen.
Wenn Zielvereinbarungen getroffen wurden, ist es wichtig, diese ebenfalls schriftlich festzuhalten und so zu formulieren, dass sie konkret messbar sind.
Zuletzt musst Du auf das Kleingedruckte achten, denn dort lauern besonders oft Stolpersteine. Anschließend kannst Du endlich den Arbeitsvertrag unterschreiben!
Jeder Arbeitsvertrag muss gewisse Bedingungen erfüllen, um überhaupt gültig zu sein. Unbedingt enthalten sein müssen demnach die Angaben zu den Vertragsparteien mit Name sowie Anschrift, zum Beginn und der Dauer des Arbeitsverhältnisses, zum Arbeitsort, zur Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch zu den Kündigungsfristen, zur Vergütung sowie zu den Leistungen, die Du erbringen musst. Diese Grundlagen solltest Du daher ebenso kontrollieren wie die individuellen Klauseln und das Kleingedruckte. Es ist deshalb wichtig, den Arbeitsvertrag zu überprüfen, bevor Du diesen unterzeichnest. Da er Dir in der Regel postalisch zugestellt wird, kannst Du ihn ganz in Ruhe zuhause studieren – und bei Bedarf weiteren Personen zeigen.
Formulierungen verstehen...
Erst einmal ist es wichtig, dass Du den Arbeitsvertrag vollständig (!) durchliest. Das kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, da solche Verträge oft viele Seiten umfassen, doch zumindest einmal solltest Du diese Zeit investieren. Falls beim Lesen Unklarheiten auftreten, weil Du etwas nicht verstehst oder Dir unsicher bist, ob diese Formulierung erlaubt ist beziehungsweise Du diese entsprechend unterschreiben möchtest, machst Du Dir am besten Notizen. So kannst Du später alle Unklarheiten ausräumen und gegebenenfalls eine Korrektur beantragen. Es kommt daher nicht nur auf das Lesen an, sondern auch auf das Verstehen. Verbotene Klauseln sind zum Beispiel:
zu kurze Kündigungsfristen,
unverhältnismäßige Vertragsstrafen,
unbezahlte Überstunden,
eine zu lange Probezeit oder
unzulässige Arbeitszeiten.
Für einen Laien ist es nicht immer einfach, zulässige von unzulässigen Regelungen zu unterscheiden. Es kann sich daher lohnen, ein bisschen Geld zu investieren, um den Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
… und bei Bedarf korrigieren
Falls eine Klausel im Arbeitsvertrag unzulässig ist oder nicht den getroffenen Absprachen entspricht, musst Du diese vor dem Unterzeichnen ändern lassen. Eine solche Änderung kannst Du auch beantragen, wenn Du eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag in dieser Form schlichtweg nicht unterschreiben möchtest. Es ist daher durchaus möglich und üblich, noch einmal einen Verhandlungstermin zu vereinbaren, um den Arbeitsvertrag zu korrigieren. Nachdem Du diesen unterschrieben hast, sind solche Änderungen nur noch in beidseitigem Einverständnis möglich, ansonsten bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen. Auch deshalb ist es so wichtig, dass dieser von vornherein Deinen Vorstellungen entspricht.
Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag festlegen
Falls Du mit dem Arbeitgeber weitere Zielvereinbarungen getroffen hast, sollten auch diese schriftlich vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Nebenabrede, die konkrete Ziele für einen bestimmten Zeitrahmen festlegt. Dieser Zeitrahmen umfasst meistens ein Jahr, woraufhin neue Zielvereinbarungen festgelegt werden. Auch dann ist es wichtig, diese schriftlich festzuhalten. Dabei kann es sich sowohl um quantitative als auch um qualitative Ziele handeln. Wichtig ist in jedem Fall, dass diese messbar sind. Nur so kannst Du auch einfordern, was Dir bei Zielerreichung zusteht, beispielsweise eine Prämie. Da solche Zielvereinbarungen einige rechtliche Besonderheiten mit sich bringen, kann sich auch diesbezüglich eine anwaltliche Beratung lohnen.
Kleingedrucktes: Hierauf musst Du besonders achten
Auf einige Punkte solltest Du im Arbeitsvertrag ganz besonders achten. Denn im sogenannten Kleingedruckten verbergen sich oftmals Stolperfallen, also Klauseln, die für Dich zum Nachteil werden könnten. Auch deshalb ist es so wichtig, den Vertrag in Gänze zu lesen. Solche Stolpersteine warten beispielsweise besonders oft bei den Regelungen zu:
Arbeitskleidung
Arbeitsort
Kündigungsfristen
Nebentätigkeiten
Privatnutzung des Internets
Überstunden
Vertragsstrafe
So ist es beispielsweise nicht erlaubt, dass der Arbeitgeber zu detaillierte Vorschriften zu Deinem Erscheinungsbild macht oder festlegt, dass er Dich willkürlich an einen anderen Standort versetzen darf. Häufig ist es also ein schmaler Grat zwischen zulässigen und unzulässigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Du solltest daher schrittweise prüfen, welche Regelungen bei welchem Unterpunkt zulässig sind – und gegebenenfalls erneut um juristischen Rat bitten.
Bei der Prüfung des Arbeitsvertrags handelt es sich also um eine Fleißaufgabe. Es ist aber wichtig, dass Du diese Zeit sowie Mühe und gegebenenfalls auch das Geld investierst, um einen rechtlich zulässigen Arbeitsvertrag zu erhalten, den Du als fair empfindest. Dann kannst Du mit bestem Gewissen Deine Unterschrift daruntersetzen; und sobald beide Parteien unterzeichnet haben, kannst Du auch Deinen bisherigen Job kündigen. Vorsicht: Manchmal scheitert das Zustandekommen auf den letzten Metern. Du kündigst am besten wirklich erst dann, wenn der neue unterschriebene Vertrag vor Dir liegt.
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