Dr. Alexandra Hildebrandt

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für Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Das Wichtigste zum „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“

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Um die bedrohten Lebensräume Europas zu schützen und die ökologische Gesundheit des Kontinents wiederherzustellen, hat die EU am 17. Juni 2024 das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration Law) in Europa verabschiedet. Die neu erlassene Verordnung ist Teil des Green New Deals der EU und zielt auch darauf ab, den Klimawandel abzumildern, da sich derzeit über 80 Prozent der Ökosysteme in einem bedenklichen Zustand befinden.

  • Erfolgsentscheidend für das Gesetz ist die Zusammenarbeit von Politik und Landwirtschaft: Ihre Ziele und die der Renaturierung sollten besser miteinander verknüpft werden - beispielsweise profitiert auch die Landwirtschaft von gesunden und fruchtbaren Böden und wachsenden Bienen-Populationen.
  • Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen auf dem Gebiet des Staatenbundes wiederhergestellt sein.
  • Bis 2030 sollen mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent der Lebensraumtypen im schlechten Zustand wiederhergestellt werden.
  • Der EU-Klimarat definiert sieben schützenswerte Spezies und Lebensräume: bestäubende Insekten, Wälder, Agrarflächen, Städte, freifließende Flüsse, maritime Ökosysteme und „besonders schützenswerte Räume“, wie Moore oder Dünen. Für jeden der Bereiche haben die Umweltminister im Gesetz konkrete und rechtsverbindliche Renaturierungsziele festgelegt: So sollen insgesamt 25.000 Kilometer der freifließenden Flüsse Europas wiederhergestellt werden, sodass sie für Fische durchgängig sind. Schlussendlich sollen bis 2050 mindestens 90 Prozent der schwächelnden Lebensräume wieder aufgebaut sein. 
  • Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln, die alle wichtigen Ökosysteme von städtischen Grünflächen bis zu Meeresböden und Wäldern abdecken.

Die Ziele des EU-Gesetzes sind genau definiert und verbindlich – allerdings müssen die Schritte zur Zielerreichung im Detail von den europäischen Ländern entschieden und durchgeführt werden (die Ökosysteme der Länder benötigen unterschiedliche Renaturierungsmaßnahmen). Deutschland, Frankreich und die anderen Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission ihren nationalen Plan vorzulegen. Ab diesem Zeitpunkt berichten sie der EU-Kommission regelmäßig über ihre Fortschritte.

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Freie Publizistin und Autorin, Nachhaltigkeitsexpertin, Dr. Alexandra Hildebrandt

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Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".
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