Klimawandel in der Pflege: Was getan werden muss, damit die Branche nicht ins Schwitzen kommt
Die Klimakrise führt unter anderem dazu, dass künftig Hitzeereignisse häufiger, länger und intensiver auftreten – auch in Deutschland. Doch nicht nur für pflegebedürftige Menschen ist die heiße Zeit beschwerlich und gesundheitlich kritisch, sondern auch für Pflegende selbst. Sie haben vor allem mit folgenden Auswirkungen zu kämpfen:
Arbeitsverdichtung und Ansteigen des Pflegeaufwands
Hitzebedingte Gesundheitsstörungen (Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schwindel, Übelkeit, Herz-Kreislauf-Probleme)
Konzentrationsschwierigkeiten
Weniger Effizenz bei der Arbeit
Hohe Fehleranfälligkeit
Personalengpässe im Sommer (die Personaldecke bei hohen Temperaturen angesichts der hohen Belastung dünn)
vermehrtes Auftreten von aggressivem Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die folgenden Maßnahmen für Pflegepersonal und die Pflegenden sollten immer zusammengedacht werden.
Bessere Steuerung der Arbeitsmenge des Pflegepersonals
Flexiblere Arbeitszeitmodelle, die eine Schichtanpassung während der Hitzeperioden ermöglichen
Klimawandel und seine Auswirkungen sollten inhaltlicher Bestandteil von Aus-, Fort- und Weiterbildung sein
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Bedarfsartikeln und Hilfsmitteln für die Pflege (Kühlpacks, Ventilatoren etc.)
Möglichkeit luftiger, atmungsaktiver Bekleidung und leichter Sommerbettwäsche/-decken und -kissen
Engmaschige Beobachtung hinsichtlich hitzebedingter Symptome vor allem gefährdeter pflegebedürftiger Personen
Bestandsprüfung bzw. Bevorratung mit Trinkwasser, Wäsche etc.,
Vorbereitung von Ernährungskonzepten für Hitzeereignisse (Speiseplan)
Sicherstellung ausreichende Flüssigkeitsaufnahme unter Berücksichtigung relevanter Vorerkrankungen
Hitzeaktions – bzw. Hitzeschutzpläne für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen (enthalten Aussagen zur personenbezogenen Risikobewertung), seit Mai 2024 gibt es Bundesempfehlungen für betriebliche Hitzeschutzpläne
Hitzeschulungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
Benennung einer Hitzeschutzbeauftragten/eines Hitzeschutzbeauftragten, die/der die Maßnahmen durchführt bzw. initiiert, überwacht und evaluiert
Regelmäßige Information über Hitzewellen beim Deutschen Wetterdienst (DWD) einholen, der auch regionale Warnungen herausgibt (er unterscheidet in zwei Risikowarnstufen zwischen einer starken Hitzebelastung ab einer gefühlten Temperatur von 32 °C ohne nächtliche Abkühlung und einer extremen Wärmebelastung ab einer gefühlten Temperatur von 38 °C, bei älteren Menschen ab 36 °C) oder Nutzen regionaler Hitzewarnsysteme
Investitionen in Renovierung und Sanierung mit hitzepräventiven Baumaßnahmen
Klimaschutz und Hitzeschutz müssen zusammengedacht werden
Bestmögliche Kühlung der Innenräume (Abschaltung aller nicht notwendigen, wärmeabgebenden Geräte) + Möglichkeiten zur Kühlung des Körpers anbieten (z. B. Arm- und Fußbäder, kalte Wickel oder Auflagen, Ventilatoren)
Prüfung der Lagerungsbedingungen für (hitzeempfindliche) Arzneimittel
Lüften in den frühen Morgenstunden und Nutzung von Abschattungen (Vorhänge, Außenjalousien und Rollos)
Beachtung der Medikation (Hitze kann die Wirkung von Medikamenten oder arzneimittelhaltigen Pflastern beeinflussen)
Ausstattung mit genügend Personal sowie die Arbeitszeitgestaltung für die vorhandenen Kräfte
Regelmäßige Überprüfung der Raumtemperatur und ggf. Luftfeuchtigkeit (Einleitung von Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur und Lüftung in den Bewohnendenzimmern/Wohnbereichen/Aufenthaltsbereichen)
Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema
Änderungen im Tagesablauf einplanen (z. B. Verlegung von Aktivitäten in die Morgenstunden)
Konzeptionelle Planung von kühlen Zonen bzw. Erholungsbereichen („Kälte-Inseln“),
Klärung der personellen Zuständigkeitfür alle Fragen und Abläufe in der Pflegeeinrichtung/dem Pflegedienst.
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