Dr. Alexandra Hildebrandt

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für Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Verbot für Greenwashing: Wie die Rechte von Verbrauchern jetzt gestärkt werden

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Eine kreislauforientierte und grüne EU-Wirtschaft setzt voraus, dass Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können. 

Doch für viele ist es schwierig, die unterschiedlichen Gütesiegel für die Umweltleistung von Produkten und Unternehmen zu verstehen. Ihre Unwissenheit wird von Unternehmen genutzt, vage oder unbegründete Informationen zu vermitteln. Neue Kriterien sollen sie davon abhalten, irreführende Aussagen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen. Mit „Greenwashing“ wird versucht, sich ein Image nachhaltiger Verantwortung zu verschaffen und den Eindruck eines ökologisch verantwortlich handelnden Unternehmens zu erwecken. So schreibt ein Küchenhersteller auf seiner Website, dass er „stolz“ darauf ist, dass als „klimaneutrales Unternehmen“ zertifiziert worden zu sein. Dann folgen Floskeln wie „wir alle tragen Verantwortung für die Zukunft unseres Planeten“ oder „wir legen großen Wert darauf, dass unsere Küchen nicht nur ästhetisch ansprechend und funktional, sondern auch umweltfreundlich und wohngesund sind“. Die „zahlreichen Zertifizierungen“ seien ein sichtbares Zeichen für deren Anspruch, „hochwertige Küchen herzustellen, die sowohl Ihre Bedürfnisse als auch wichtige ökologische Standards erfüllen.“ Stolz sei man auf diese „Zertifikate und Auszeichnungen“: GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit (TÜV Rheinland), das Goldene M der Deutschen Gütergemeinschaft Möbel e.V. (DGM) sowie die „offizielle Auszeichnung als klimaneutrales Unternehmen“. Hinzu kommt das PEFC-Gütesiegel. 

Solche Angaben werden künftig nicht ausreichen. Kommunizieren und verbreiten lassen sich dann Claims wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" nur noch nach vorheriger Zertifizierung durch die EU. Es gelten dann nur noch Nachhaltigkeitssiegel, denen anerkannte Zertifizierungssysteme zugrunde liegen. Mit einem vorgeschlagenen neuen Gesetz zu Umweltaussagen ergreift die EU Maßnahmen, um Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucher und Umwelt zu schützen. Im März 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zu „Green Claims“ angenommen. Dieser ergänzt und konkretisiert den Vorschlag für eine Richtlinie  zur Stärkung der Verbraucher beim grünen Wandel, denn:

  • 53 Prozent der „grünen Angaben“ von Unternehmen sind vage oder unbegründet
  • 40 Prozent der Behauptungen haben keine Belege
  • die Hälfte aller grünen Labels bietet nur schwache oder gar keine Nachweise.

Der Vorschlag verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Behauptungen über Umweltaspekte oder die Leistung ihrer Produkte und Organisationen mit robusten, wissenschaftlich fundierten und überprüfbaren Methoden zu belegen. Um zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umweltinformationen zu Produkten zu erhalten, werden folgende Aspekte vorgeschlagen:

  • Es braucht klare Kriterien, wie Unternehmen ihre Umweltaussagen und Labels nachweisen sollen (z.B. EU Ecolabel – das offizielle freiwillige EU-Label für ökologische Exzellenz von Produkten und EMAS – das offizielle Umweltmanagement- und Auditsystem der EU zur Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen).
  • Es bedarf Anforderungen an die Überprüfung dieser Angaben und Kennzeichnungen durch einen unabhängigen und akkreditierten Prüfer.
  • Es sind neue Regeln für die Verwaltung von Umweltkennzeichnungssystemen erforderlich, um sicherzustellen, dass diese solide, transparent und zuverlässig sind.
  • Erst, wenn sichergestellt ist, dass Umweltzeichen und -aussagen glaubwürdig und vertrauenswürdig sind, können Verbraucher fundiertere Kaufentscheidungen treffen. In der EU gibt es 230 Nachhaltigkeitslabels und 100 Labels für grüne Energie mit sehr unterschiedlichem Grad an Transparenz.

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Freie Publizistin und Autorin, Nachhaltigkeitsexpertin, Dr. Alexandra Hildebrandt

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Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".
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