Was Unternehmen zum neuen ESG-Reporting wissen müssen
Derzeit versetzen die neuen Anforderungen der EU viele Unternehmen in Unruhe. Denn die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) hat mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ein wichtiges Update erfahren, das die Berichtspflichten für die meisten Unternehmen erweitert: am 1. Januar 2024 für jene, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025), am 1. Januar 2025 für Großuternehmen, die noch nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026), am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.
Environmental: Klima und Klimaschutz, Engagement gegen Ressourcenknappheit, Schutz der Biodiversität
Social: Mitarbeitende und deren Schutz und Gesundheit, demografischer Wandel
Governance: Compliance-RichtlinienRisiko- und Reputationsmanagement, Kampf gegen Korruption.
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt derzeit zweigleisig (miteinander): Neben den europäischen Bemühungen zur verbindlichen Standardisierung (für EU-Unternehmen und jene, welche die die EU als großen Absatzmarkt nutzen, gibt es die Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB). In Anlehnung an die Prinzipien der International Financial Reporting Standards (IFRS) bilden sie einen eigenen Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und sind über die verschiedenen Rechtssysteme hinweg vergleichbar, verlässlich und konsistent. Vom ISSB liegen bislang zwei Standardentwürfe vor. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS S1 und IFRS S2 wird erlaubt, allerdings nur, wenn ein Unternehmen sowohl IFRS S1 als auch IFRS S2 gleichzeitig anwendet. Ein Unternehmen wäre verpflichtet, anzugeben, dass es IFRS S1 und IFRS S2 vorzeitig anwendet. Die beiden ersten Standardenwürfe (IFRS S1 und IFRS S2) sollen Ende Juni 2023 final veröffentlicht und ab dem 1.1.2024 anzuwenden sein (Beschluss der Sitzung vom 16. Februar 2023):
S1 (Allgemeine Anforderungen): Verlangt wird unter anderem, dass Unternehmen die SASB-Standards berücksichtigen, um Nachhaltigkeitsthemen und -kennzahlen zu ermitteln. Diese sind offenzulegen, wenn kein spezifischer ISSB-Standard vorliegt.
S2 (Klima): Enthält Angaben aus den SASB-Standards als illustrative Anleitung. Unternehmen, die bereits die SASB-Standards anwenden, haben somit einen Vorteil bei der Anwendung der ISSB-Standards.
Zudem hat der ISSB beschlossen, den formellen Verabschiedungsprozess mit dem Ziel zu starten, Ende Juni 2023 die beiden Standards final zu veröffentlichen.
Bereitschaft und Fähigkeit zur Anwendung von S1 und S2
Global einheitliche und formalisierte Basis für Nachhaltigkeitsreporting
weltweit konsistente Daten, um klimabezogene Finanzrisiken effektiv anzugehen
Umsetzungskapazitäten in Unternehmen bei der Anwendung der Standards.
Vor diesem Hintergrund beschloss das ISSB, erläuternde Leitlinien und Übergangserleichterungen einzuführen, um die Belastung dieser Unternehmen zu verringern. Es wurde ein Paket von Erleichterungen für KMU angekündigt, um die Verwendung der Standards zu unterstützen und es Unternehmen zu ermöglichen, ihren Ansatz zu ihrer Verwendung im Laufe der Zeit zu erweitern. Für Unternehmen, die zunächst einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben müssen, will der ISSB ein Programm einführen, um die Erstanwendung zu unterstützen, während Marktinfrastruktur und -kapazitäten aufgebaut werden.
Unternehmen und Klimaschutz: Aus halbweichen Regeln werden strenge Vorgaben
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Controlling: Stand und Herausforderungen
CSR-Berichtspflicht: Die wichtigsten Veränderungen für Unternehmen
Klimaneutralität in der Industrie. Aktuelle Entwicklungen – Praxisberichte – Handlungsempfehlungen. Hg. von Ulrike Böhm, Alexandra Hildebrandt, Stefanie Kästle. Springer Gabler Verlag, Heidelberg, Berlin 2023.