Wichtige Akronyme und EU-Direktive im Kontext des Green Deal: Was bedeuten CS3D, CSRD, SFDR?
Der European Green Deal, mit dem die Staatengemeinschaft bis 2050 klimaneutral werden will, sieht ein umfangreiches Paket von Maßnahmen vor, die in verschiedene Bereiche der Wirtschaft und Industrie vordringen. Zu den drei wichtigsten aktuellen EU-Regularien zur Unternehmenstransparenz gehören die EU-Taxonomie, CSRD und die vor allem auf Finanzunternehmen zugeschnittene SFDR. Was sich hinter den Akronymen und EU-Direktiven verbirgt, wird nachfolgend erläutert.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D)
… zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten gesetzlich verpflichtet werden. Aus halbweichen Regeln sollen damit strenge Vorgaben werden. Das Instrument ergänzt die Berichtspflicht (CSRD) und Taxonomie. Die Bestimmungen der CS3D beziehen sich auf die Aktivitätskette („chain of activities") eines Unternehmens, die vorgelagerte und in begrenztem Umfang auch nachgelagerte Geschäftspartner umfasst. Der Begriff soll den unterschiedlichen Ansichten der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
… ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen soll. Sie verpflichtet mehr Unternehmen als bisher zu klaren Compliance-Regeln und ist mit externen Prüfungspflichten verbunden.
Environment Social Governance (ESG)
Das Label – ursprünglich im Finanz- und Managementsektor eingeführt, um Faktoren aufzuschlüsseln, die Unternehmen und Finanzinstitute bei ihren Investitions- und Geschäftsentscheidungen berücksichtigen – wird von Ratingagenturen vergeben, die sich häufig auf die Bewertung von Unternehmen und verbundenen Geldanlagen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten spezialisiert haben. Bewertet wird allerdings ausschließlich der Ist-Zustand (vorhandene Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbemühungen).
Es wird allerdings nur auf Mindeststandards gesetzt, wenn es um die Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen geht. Wie zukunftsorientiert ein Unternehmen handelt, und ob es auf grüne Innovationen setzt, bleibt unberücksichtigt. Eine umfassende Nachhaltigkeitsanalyse ist dadurch nur eingeschränkt möglich. Ein etabliertes wissenschaftliches Konzept wie Nachhaltigkeit(swissenschaft) ist es allerdings nicht.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
Das Konzept “Sustainable Finance” bedeutet, dass Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozessen von Investitionen und Finanzierung berücksichtigt werden. Dies erfolgt häufig über ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien.
Taxonomie
… definiert anhand detaillierter Kriterien, ob Unternehmen und Finanzmarktakteure nachhaltig wirtschaften. Die EU-Taxonomieverordnung trat im Januar 2022 teilweise in Kraft. Alle Unternehmen, die für ihre Wirtschaftstätigkeiten Taxonomie-Konformität erreichen wollen, müssen für diese Tätigkeiten laut dem Climate Delegated Act der EU eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung vorlegen. Unternehmen sind allerdings bei der erstmaligen Anwendung vor große Herausforderungen gestellt.
Vorgeschlagen wird deshalb die Einrichtung einer zentralen Datenbank (European Single Access Point (ESAP) für Unternehmensdaten. Er soll die neue Meldepflicht für die gemäß der Transparenz-Richtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 1.1.2024 und für die gemäß der Bilanzrichtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 1.1.2025 gelten. Informationen sollen auch auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden können. Dies soll nicht-börsennotierten Unternehmen, einschließlich KMU, eine höhere Sichtbarkeit und einen erleichterten Kapitalzugang ermöglichen.
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Klimaneutralität in der Industrie. Aktuelle Entwicklungen – Praxisberichte – Handlungsempfehlungen. Hg. von Ulrike Böhm, Alexandra Hildebrandt, Stefanie Kästle. Springer Gabler Verlag, Heidelberg, Berlin 2023.