Wie der Bildungsgutschein die berufliche Weiterbildung hundertprozentig finanzieren kann
Berufliche Weiterbildung ist heutzutage wichtiger denn je. Die Veränderung der Arbeitswelt, insbesondere die Digitalisierung, erfordern aktuelles Wissen und neue Fähigkeiten. Kürzlich war „Berufliche Weiterbildung“ auch das Spezialthema in der XING-Rubrik „Zukunft.machen.“ Dabei ging es auch um die Finanzierung und Förderung von beruflicher Weiterbildung.
Eine besonders interessante Möglichkeit ist dabei der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, der nämlich eine hundertprozentige Förderung Ihrer Weiterbildung ermöglicht. Wir erklären hier deshalb, was das Förderinstrument „Bildungsgutschein“ ist und wie Sie diesen erhalten können.
Bildungsgutschein: Was ist das?
Bei (drohender) Arbeitslosigkeit kann eine berufliche Weiterbildung mithilfe eines Bildungsgutscheins zu 100 Prozent gefördert werden. Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, das Ihnen die Kostenübernahme Ihrer Qualifizierung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bestätigt, sodass für Sie als Weiterbildungsinteressiertem oder Weiterbildungsinteressierter keine Eigenkosten entstehen. Es werden dabei alle Weiterbildungskosten hundertprozentig bezahlt, sowohl Lehrgangs- als auch Prüfungskosten. Neben der eigentlichen Weiterbildung gilt der Bildungsgutschein auch für Ihren Anfahrtsweg sowie eine gegebenenfalls für Sie notwendige auswertige Unterbringung. Sofern Sie Arbeitslosengeld beziehen, wird auch dieses in der Regel fortgezahlt.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Bildungsgutschein?
Wenn Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter:
arbeitslos, also ohne Beschäftigung (ob mit oder ohne Leistungsbezug), oder
arbeitssuchend, also von Arbeitslosigkeit bedroht, gemeldet sind (zum Beispiel in der Freistellungsphase oder durch befristete Arbeitsverträge ohne Aussicht auf Weiterbeschäftigung),
gemeldet sind, weil Sie nach längerer Pause wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren (Wiedereinstieg beispielsweise nach Elternzeit oder längerer Krankheit),
gemeldet sind, weil Sie als Berufseinsteiger*in auf Jobsuche sind (zum Beispiel als Hochschulabsolvent*in nach dem Studium),
als Arbeitgeber*in das Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung Ihrer Beschäftigten in Anspruch nehmen dürfen,
können Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler persönlich einen Bildungsgutschein beantragen.
Da die Förderung der beruflichen Weiterbildung eine gesetzlich geregelte Ermessensleistung ist, prüft Ihr Ansprechpartner auf Grundlage des III. Sozialgesetzbuches (SGB III), ob eine Qualifizierung bewilligt wird. Entscheidend dabei ist, ob eine Notwendigkeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegt und ob sich Ihre beruflichen Perspektiven und Chancen durch eine Qualifizierung wesentlich und dauerhaft erhöhen.
Welchen Zweck hat der Bildungsgutschein?
Vor dem Hintergrund Ihres beruflichen Werdegangs wird Ihnen durch den Bildungsgutschein eine Weiterbildung finanziert, durch die Sie eine bestimmte Qualifikation erwerben, die Sie auf dem Arbeitsmarkt besser positioniert. Daher ist auf Ihrem Bildungsgutschein ein auf Ihren beruflichen Werdegang angepasstes Bildungsziel angegeben. Waren Sie zum Beispiel jahrelang im Print-Marketing tätig, aber die Online-Kompetenzen fehlen, könnte ein passendes Bildungsziel „Online Marketing Manager“ sein. Der Bildungsgutschein finanziert also nur das vorgegebene Bildungsziel.
Es gibt übrigens eine Vielzahl an Weiterbildungsangeboten, die über den Bildungsgutschein besucht werden können. Neben der Datenbank der Bundesagentur für Arbeit Kursnet gibt es diverse andere Rechercheangebote nach der für Sie richtigen Weiterbildung. Wir hatten drüben bei uns im Blog darüber geschrieben: "Wie finde ich die richtige Weiterbildung? Tipps und Empfehlungen."
Kann der Bildungsgutschein überall eingelöst werden?
Damit Ihre Weiterbildung per Bildungsgutschein gefördert werden kann, muss Ihr gewählter Bildungsträger sowie die Weiterbildung jeweils nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV anerkannt sein. Zwischen den Trägern, die diese spezielle Anerkennung für diese Art der Weiterbildungsförderung haben, können Sie frei wählen. In der Regel umfassen solch anerkannte Weiterbildungen eine bestimmte Anzahl von Stunden und verfolgen ein konkretes Bildungsziel im oben genannten Sinn.
Tipp: Die gute Vorbereitung auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
Haben Sie passende Weiterbildungsmöglichkeiten ausfindig machen können, nehmen Sie Kontakt mit einem passenden Bildungsanbieter auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten. In diesem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch ergeben sich weitere gute Begründungen für eine Qualifizierung, die Sie gegenüber Ihrer Arbeitsvermittler in bzw. Ihrem Arbeitsvermittler für die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung anbringen können. Darüber hinaus empfiehlt es sich einige Nachweise mit in Ihr Gespräch bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter zu nehmen. Welche das in Ihrem Fall sein können, besprechen Sie bestenfalls mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater:
ein unverbindliches Angebot eines Weiterbildungsträgers mit Inhalten, Kosten, Dauer und sogenannter Maßnahmenummer des Angebots,
eine genaue Beschreibung der Weiterbildungsinhalte,
Stellenausschreibungen, die eine entsprechende Weiterbildung voraussetzen,
Absagen von Arbeitgebern, aus denen das fachliche Defizit hervorgeht (ggf. Protokolle aus Gesprächen),
eine Bestätigung seitens eines Arbeitgebers, dass eine Einstellung nach erfolgreicher Weiterbildung erfolgen wird,
Argumente oder Belege, die zeigen, dass bereits in der letzten Stelle eine Weiterbildung hätte erfolgen sollen.
Fazit: Der Bildungsgutschein – besonders lohnenswert für Arbeitssuchende zwischen zwei Jobs
Gerade, wenn Sie zwischen zwei Jobs die Leerlaufzeit nutzen möchten, bietet der Bildungsgutschein Ihnen eine spannende Chance, die sich lohnt. Sie haben die Möglichkeit endlich eine berufliche Weiterbildung für Themen zu absolvieren, die Sie längst hatten angehen wollen. Die Zeit bringen Sie ein, die hundertprozentige Weiterbildungsförderung übernimmt der Staat.
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Dies ist eine überarbeitete Kurzfassung des Originalbeitrags "Weiterbildung: Wie bekomme ich den Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit?", den Angela Borin und Lars Hahn ursprünglich im Blog der LVQ Weiterbildung gGmbH veröffentlicht haben.
Der Autor: Lars Hahn ist Geschäftsführer der “LVQ Weiterbildung gGmbH”. Er ist aktiv in verschiedenen Netzwerken unter anderem im bundesweiten "Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen und Bildung", bei "Weiterbildung im Revier e.V", im "Weiterbildungsforum Oberhausen-Mülheim" und im "Netzwerk Weiterbildung".