Dr. Alexandra Hildebrandt

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für Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Wirksamer Natur- und Klimaschutz vor Ort: Wie die Energiewende in Deutschland und Europa besser gelingen kann

Dr. Alexandra Hildebrandt

Angesichts der Klimakrise muss das Pariser Klimaabkommen von 2015 umso konsequenter eingehalten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen vor Ort schnell umgesetzt werden. 

Doch es gibt noch immer regional erhebliche Unterschiede und Herausforderungen: So sind Behörden unterbesetzt, es fehlt vielerorts an Sachverstand, um Anträge schnell bearbeiten zu können, Windenergie wird teilweise kritisch betrachtet. Hinzu kommen Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung sowie Verzögerungen, auch gibt es keine oder nur unzureichende Daten in einigen (Planungs-)Regionen. Im April 2022 haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Eckpunktepapier “Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land” herausgegeben. Darin wird der Einklang des beschleunigten Ausbaus der Windenergie mit dem Artenschutz hervorgehoben. Um den Ausbau von Wind- und Solarenergie noch weiter zu beschleunigen, wurde auf EU-Ebene in den vergangenen Jahren eine der größten Richtlinien-Änderungen auf den Weg gebracht: Renewable Energy Directive (RED). 

Die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ III ist die dritte Version der Richtlinie (seit 2009 zweimal angepasst). Erarbeitet wurde sie auf EU-Ebene. Enthalten sind Vorgaben, die die Energiewende in der EU voranbringen sollen (Ausbauziele und Bestimmungen zu Genehmigungen von Wind- und Solaranlagen und anderen Formen der erneuerbaren Energien). Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält viele Änderungen, die auch für den Natur- und Klimaschutz in Deutschland entscheidend sind. Der NABU befürwortet ausdrücklich die Förderung und Nutzung regenerativer Energien. Allerdings verweist er auch auf wichtige Aspekte, die im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens Einzug in das Gesetz erhalten sollten und generell im Kontext von SDG 11 (Nachhaltige Städten und Gemeinden) berücksichtigt werden sollten. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einem alphabetischen Überblick zusammengefasst. Grundlage ist die Stellungnahme des NABU-Bundesverbands zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie: 

  • Wirksame Umsetzung des Nationalen Artenhilfsprogramms (AHP)
  • Ausweitung und klare Festlegung der Ausschlussgebiete (hier werden erhebliche Umweltauswirkungen durch den Bau und Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien hervorgerufen)
  • Bebauungsplan als bewährtes Mittel für Solarplanung bevorzugen (bisherige kommunale Planungshoheit für den überwiegenden Teil der in Planung befindlichen Solarparks hat sich bewährt)
  • Ausweisung rechtssicherer Beschleunigungsgebiete (keine Einschränkung des Ermessensspielraums der Behörden und Bundesländer zur Ausweisung)
  • Verbesserung des Datenbestands in Behörden zu Artvorkommen und -Verbreitung
  • Ermessensspielräume für Behörden und die standardmäßige Anordnung aller wirksamen Schutzmaßnahmen, um der Verantwortung der Planungs- und Genehmigungsbehörden beim Ausbau der erneuerbaren Energien, beim Schutz von Arten und Lebensräumen gerecht zu werden.
  • Beachtung des Vorrangs künstlicher und versiegelter Flächen
  • Andere Instrumente, um die Energiewende auf vorbelasteten Flächen voranzubringen (Mix von Förderung, Anreizen, Entbürokratisierung und Standardsetzungen)
  • Schaffung systematischer Klarheit
  • Beschleunigungsbemühungen bei der Energiewende: Klima- und Naturkrise müssen gleichermaßen berücksichtigt wwrden
  • Mapping (Ermittlung der benötigten Flächen für erneuerbare Energien zur Erreichung nationaler Ziele) nicht aus dem Fokus verlieren
  • Festlegung wirksamer Minderungsmaßnahmen (klaren, praktikable und umsetzbare Regelungen für Behörden)
  • Beschränkung wegfallender Prüfungen auf vorgeschriebenes Maß
  • Einhaltung des Rechtsrahmens der REDIII
  • Bestmöglicher Schutz in Grenzen der REDIII ((Aufbau einer soliden Datengrundlage, um Gebiete auszuwählen, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten werden und Festlegung effektiver Schutzmaßnahmen)
  • Ausnutzung des Spielraums bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorgaben, dass der Naturschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien größtmöglich berücksichtigt wird
  • Voraussetzungen schaffen: Die zuständigen Behörden müssen mit qualifiziertem Personal aufgestockt werden und die Datengrundlage für Prüfungen verbessert werden (z.B. bundesweites Portal für Umweltdaten)
  • Maßnahmen zur Vermeidung der Widersprüche zwischen der REDIII und dem deutschen Recht (ausreichender Vorrang der versiegelten Flächen und umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete sowie eine Ausweitung der Ausschlussgebiete).

Weiterführende Informationen:

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Freie Publizistin und Autorin, Nachhaltigkeitsexpertin, Dr. Alexandra Hildebrandt

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Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".
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