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Ärztekammer Schleswig-Holstein

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Ärztekammer Schleswig-Holstein Über uns

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) ist eine durch das schleswig-holsteinische Heilberufekammergesetz begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Unsere Mitglieder sind alle rund 19.000 Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz haben. Als Selbstverwaltung nehmen wir einzelne Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein wahr.

Im Interesse der Ärzteschaft: Ärztliche Berufsaufsicht, Fort- und Weiterbildung

Wir kümmern uns um die Aktualität und Qualität der ärztlichen Weiterbildung, achten auf die Einhaltung der eigenen Berufsordnung und auf ein interkollegiales Miteinander. Gemeinsam mit den anderen Selbstverwaltungspartnern wie der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft sowie den Krankenkassen aber auch dem Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein arbeiten wir an den bestmöglichen Versorgungsstrukturen für die Patientinnen und Patienten in unserem Bundesland.

Steckbrief

Branche

  • Öffentliche Verwaltung

Auszeichnungen