Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Anwaltskanzlei Dimpfl und Kollegen
Konrad-Adenauer-Allee 13
86150 Augsburg
Tel. (0821) 508 77 666
Kompetenz, die sich durch Kreativität und Urteilsvermögen auszeichnet und die Qualität der Beratung machen den Wert der anwaltlichen Dienstleistung unverwechselbar.
Sie erhalten somit eine individuelle, umsichtige und zuverlässige Beratung. Die Beratung ist darauf ausgerichtet, die Chancen von neuen Gesetzen und Vorschriften schnell und professionell zu nutzen, Vermögen zu erhalten und gegen mögliche Risiken frühzeitig abzusichern.
Das Wohl der Mandanten steht an erster Stelle. Eine sorgfältige Beratung bei der Auftragsannahme, die Beachtung der finanziellen Interessen der Auftraggeber und der Einsatz prozessvermeidender Strategien gehören zu den Berufspflichten der Anwaltschaft. Wenn es erforderlich ist, stellen wir uns vor den Mandanten und streiten für sein Recht. Besonders wichtig ist ein von beiderseitigem Vertrauen und gegenseitiger Aufrichtigkeit geprägtes Verhältnis zu unseren Mandanten.
"FRÜHER LITTEN WIR AN VERBRECHEN, HEUTE AN GESETZEN."
Tacitus (ca. 55-115 n. Chr.)
Rechtsgebiete Jeder unserer Anwälte ist gerne bereit, sich für Sie auch in ungewöhnliche Rechtsfälle einzuarbeiten. Soweit ein Rechtsgebiet nicht von der Kanzlei abgedeckt werden kann, werden wir in der Regel einen Spezialisten beiziehen ohne dass Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen.
1. Kompetenzfeld: Privatrecht•Arbeitsrecht
•Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhalt
•Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Testament
•Immobilien- und Sachenrecht
•Kauf- und Gewährleistungsrecht, inbes. ebay-Recht
•Telekommunikationsrecht
•Mietrecht
•Verkehrsrecht, Unfallregulierung
2. Kompetenzfeld: Unternehmens- u. Wirtschaftsrecht
•Arbeitsrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodelle
•Gesellschaftsrecht
•Gewerberecht
•GmbH-Recht, Limited, etc.
•Handelsrecht
•Steuerrecht, Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss
•Vertragsrecht und Vertragsschluß
•Firmenübernahmen und Beteiligungen
•Unternehmensgründung
3. Kompetenzfeld: Internationales Recht
•Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlungen
•Steuerrecht, insb. Doppelbesteuerungsabkommen
•internationales Steuerrecht, insbes. Österreich, Schweiz, Ukraine, Russland
•internationales Kaufrecht (CISG)
•Unternehmensgründungen und Betreuungen
4. Kompetenzfeld: Strafrecht, Strafverteidigung
•Allgemeines Strafrecht
•Jugendstrafrecht
•Betäubungsmittelstrafverfahren
•Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
•Strafvollstreckungsrecht
•Verteidigung in allen Instanzen
Schwerpunkt Strafverteidigung
Es geht oft schneller als gedacht: Ob zu Recht oder zu Unrecht, Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – beispielsweise von Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll.
Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Im ungünstigsten Fall kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie fest. Durchsuchungen oder gar Verhaftungen sind Extremsituationen, die jeden überfordern.
Wir helfen Ihnen!
Sich in einem Strafverfahren selbst zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, die ein Betroffener fällen kann.
RA Felix Dimpfl ist Fachanwalt für Strafrecht und Vorstandsvorsitzender des Augsburger Strafverteidigervereins. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strafverteidigung und ist seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig.
Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als Verteidiger tätig. Wir verteidigen Sie bei jeder Art von Straftat kompetent. Umso schwerer der Vorwurf ist, umso notwendiger ist eine effektive sofortige Strafverteidigung.
Wir bearbeiten
Tötungsdelikte (z.B. Mord- und Totschlags-delikte etc.)
Raubstraftaten (z.B. Raub, schwerer Raub oder Erpressung etc.)
Drogendelikte (z.B. Besitz, Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln etc.)
Gewaltstraftaten (z.B. einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.)
Eigentums- und Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Erpressung, Hehlerei, Bandendiebstahl, Unterschlagung, Untreue etc.)
Terrorismusverfahren (z.B. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc.)
Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr etc.)
Sexualstrafrecht
Aussagedelikte (z.B. Meineid etc.)
Steuerstrafrecht
Urkundenfälschung
Ehrdelikte (z.B. Beleidigung)
Hausfriedensbruch
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
und weitere Delikte des Straf- und Jugendstrafrechts.
Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten:
Ermittlungsverfahren, z.B. bei Untersuchungshaft , Durchsuchung, Beschlagnahme, erkennungsdienstliche Behandlung, Überwachung der Telekommunikation
Hauptverfahren: Wir kämpfen erstinstanzlich für Ihr Recht und Ihre Freiheit.
Berufung: Wir verteidigen Sie in der zweiten Instanz.
Revision: Wir prüfen Urteile auf Verfahrensfehler und führen Revisionsverfahren.
Strafvollstreckung: Halbstrafe , Entlassung nach zwei Dritteln, Bewährungswiderruf
Wiederaufnahme von Verfahren