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Über uns

Anwaltssozietät Castillo & González; Rechtsanwälte-Abogados

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Anwaltssozietät Castillo & González; Rechtsanwälte-Abogados Über uns

Dürfen wir uns vorstellen?

Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.

Oftmals sucht ein deutscher oder spanischer Mandant mit einem Rechtsproblem in Spanien oder Deutschland vergeblich nach einem deutsch spanischen Anwalt, der seine Interessen und Anliegen gleichwertig sowohl auf dem Gebiet des deutschen wie auch des spanischen Rechts kompetent und zuverlässig in seiner Muttersprache und in Kenntnis beider Rechtsordnungen vertreten kann. Anwälte, die die Brücke zwischen Spanien und Deutschland schlagen.

Von Anfang an haben wir als deutsch spanische Kanzlei unseren Schwerpunkt auf das Gebiet des deutsch spanischen Rechtsverkehrs gelegt, wobei besonderer Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung gelegt wurde.

Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt.

Seinem Anliegen soll durch Fachwissen und Erfahrung bestmöglich Geltung verschafft werden.

Hierbei sind wir in der Lage sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten aufzutreten, da die Mitglieder der Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. Abogado sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen sind. In der Zukunft planen wir, unser Tätigkeitsbereich auch auf das Territorium der Russischen Föderation zu erweitern.

Wir schlagen somit die Brücke zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen Spaniens, Deutschlands und in Zukunft auch Russlands und beraten aus einem Guss im deutschen und spanischen Recht.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an; insbesondere beraten und vertreten wir Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, spanischen Immobilienrecht, beim Kauf / Verkauf von spanischen Immobilien, Wohnungen, Fincas, Grundstücken, im spanischen Steuerrecht, spanischen Familienrecht, Scheidungen in Spanien und Deutschland, im Reiserecht, bei Gepäckverlust in Spanien, bei Verkehrsverstößen und Unfällen in Spanien, im spanischen Internetrecht sowie bei den Themen Auswanderung, Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft.

Auch im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung, Prüfung von Arbeitsvertrag, Gründung Betriebsrat (Betriebsratsgründung) sowie im spanischen und deutschen Strafrecht können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen.

Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei sind das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Patentrecht, Markenrecht sowie Verbraucherschutzrecht.

Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschaften (spanische GmbH, S.L. spanische Aktiengesellschaft, S.A.), bei Registrierungen von Marken, Verteidigung bei Verbraucherschutzinspektionen, Franchise.

Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorten Spaniens zu beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Malaga, Marbella, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Balearische Inseln, Madrid, Alicante, Costa Blanca, Kanarische Inseln sowie in Barcelona und Katalonien. Der Einsatz in anderen Regionen Spaniens ist jederzeit möglich.

Wir vertreten deutsche und spanische Privatpersonen sowie Unternehmer und mittelständische Unternehmen mit Vermögen, insbesondere Immobilienbesitz in Spanien und Deutschland. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen Sie in Ihrem Geschäftsbetrieb konfrontiert werden, zur Verfügung.

Steckbrief

Branche

  • Rechtsberatung