Dr. Vogels Rechtsanwälte Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Kanzlei Dr. Vogels Rechtsanwälte besteht aus einem starken Team mit qualifizierten Rechtsanwälten. Sie verfügen über eine langjährige Expertise in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, speziell in Fragen des Vertriebsrechts.
Das richtige Vertriebssystem ist für den unternehmerischen Erfolg der Beteiligten entscheidend. Gerade die seit dem 01. Juni 2010 geltende Neuregelung der EU- Gruppenfreistellungsverordnungen stellt Vertriebspartner wie Hersteller vor eine vollkommen neue Herausforderung. Neben den Kenntnissen in diesem speziellen Rechtsgebiet, das in den letzten 50 Jahren einen großen Bedeutungszuwachs zu verzeichnen hatte, ist es auch unabdingbar, umfassende (kaufmännische) Erfahrungen über die Funktion und Wirkungsweisen von Vertriebssystemen zu haben. Hinzu kommt die intime Kenntnis über die Rechtsentwicklung und ihre konkreten Auswirkungen auf Vertriebsunternehmen oder Händler aller führenden Branchen.
Unlängst wurde Herr Dr. Vogels im JUVE-Handbuch als Spezialist für vertriebsrechtliche Fragen empfohlen (Zitat eines Wettbewerbers: „Als sein Gegner muss man sich warm anziehen“). Auf diesem Fachgebiet war er auch entscheidend an den Verfahren zur Entwicklung und Etablierung der "Münchner Formel" beteiligt, die bei der Abwicklung von Vertragshändlerverhältnissen einen hohen Stellenwert genießt.
Ebenso wichtig für die erfolgreiche Implementierung des richtigen und rechtssicheren Vertriebssystems ist auch die Kenntnis der mit ihr eng zusammenhängenden Kartellrechts-, Steuerrechts- und Arbeitsrechtsfragen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Fachanwalt für Arbeitsrecht versteht sich Dr. Tim O. Vogels nicht nur als Vertriebsrechtsspezialist, sondern hat eine hohe Kompetenz gerade auch in der Verknüpfung dieser Rechtsgebiete.
Durch seine langjährigen Erfahrungen als Berater und Prozeßanwalt ist Herr Dr. Vogels ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Vertriebsrecht sowie die damit zusammenhängenden Fragen des Wirtschaftsrechts.