Fernstraßen-Bundesamt Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Willkommen beim Fernstraßen-Bundesamt - Spannende Aufgaben und viel Verantwortung
Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine unabhängige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und sonstige Bundesfernstraßen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde zum 1. Oktober 2018 als Obere Bundesbehörde errichtet. Die Präsidentin ist Doris Drescher.
Der Hauptsitz ist in Leipzig. Weitere Standorte sind Hannover, Bonn und Gießen. Insgesamt sollen gut 400 Arbeitsplätze entstehen.
Das FBA braucht engagierte Mitarbeiter (m/w/d), die Herausforderungen annehmen, verantwortungsbewusst handeln und aktiv an der Gestaltung der neuen, modernen, von flachen Hierarchien geprägten Behörde teilnehmen möchten.
Wir sind auf der Suche nach:
· Verwaltungsfachkräften
· Ingenieurinnen und Ingenieuren
· Juristinnen und Juristen
· Betriebswirtinnen und Betriebswirten
Das FBA steht für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit. Nur so können einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Basis dieses Prozesses sind optimale Arbeitsbedingungen für unsere MitarbeiterInnen und ein achtsames Miteinander.
Das bieten wir Ihnen:
· Zentrale Lage
· Barrierefreiheit
· Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit
· Flexible Arbeitszeiten
· Mobiles Arbeiten
· Job-Ticket
· Aus- und Weiterbildung
· Betriebliche Altersvorsorge
· Gutes Betriebsklima
· Gesundheits-Maßnahmen
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier bei XING in der Rubrik Neuigkeiten.
Schauen Sie gern auch unter: www.fba.bund.de/jobs
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FAQ zur Bewerbung beim FBA
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1. Sind Initiativbewerbungen erwünscht?
Nein, Initiativbewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Die zu besetzenden Stellen werden grundsätzlich auf eine öffentliche Ausschreibung hin vergeben.
2. Wo erfahre ich, welche Stellen momentan ausgeschrieben sind?
Einen Überblick über das aktuelle Angebot erhalten Sie unter: https://www.fba.bund.de/jobs
Dort gelangen Sie zu unserer Jobbörse sowie zum Elektronischen Bewerbungsverfahren (EBV), wo Sie nach aktuellen Ausschreibungen suchen können.
3. Ich habe ein passendes Angebot gefunden. Was sind die nächsten Schritte?
Ihre Bewerbung erfolgt über das EBV. Sie registrieren sich online und hinterlegen mit Ihrer ersten Bewerbung Ihr Kandidatenprofil, welches Sie später erneut nutzen können. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Bewerbung(en), können Daten ergänzen und den Status Ihrer Bewerbung ansehen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen „Job-Agenten“ anzulegen. Die technische Betreuung des EBV erfolgt durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der EBV-Einstiegsseite
4. Welche Unterlagen sind für das EBV regelmäßig erforderlich?
• Tabellarischer Lebenslauf,
• Nachweis der abgeschlossenen Schulausbildung bzw. das aktuelle Zeugnis,
• Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung,
• Nachweis über Studienabschluss – Studienabschlussurkunde und
Studienabschlusszeugnis (Diplom, Magister, Staatsexamen / Staatsprüfung,
Bachelor, Master, etc.),
• Nachweise über Fort- und Weiterbildungen und,
• soweit vorhanden, qualifizierte Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber als Nachweis Ihres bisherigen Werdegangs bzw. dienstliche Beurteilungen.
Bitte beachten Sie stets den genauen Wortlaut der Stellenausschreibungen, denen Sie die jeweils im Einzelfall erforderlichen Unterlagen entnehmen können. Achten Sie ferner auf die max. Anhanggröße von 20 MB (pro Anlage max. 2 MB, max. 25 Anlagen) und auf die erlaubten Dateitypen (pdf, jpg, jpeg, doc/docx, rtf, gif, tif, xls/xlsx).
5. Ich habe mich beim FBA beworben. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?
Das Referat Personal prüft Ihre Bewerbung zeitnah und umfassend. Haben Sie bitte Verständnis, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt. Im Anschluss werden Sie in jedem Fall über die Entscheidung informiert. Es wird ausdrücklich darum gebeten, von Nachfragen über den Sachstand abzusehen.
6. Was passiert mit meinen Daten, wenn ich das EBV nutze?
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange verarbeitet werden, wie es aus Gründen der Erforderlichkeit im Rahmen einer Rechtsgrundlage zulässig ist. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsdaten gemäß § 15 Abs. 4 AGG i.V.m § 61b Abs. 1 ArbGG 6 Monate ab Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden. Lesen Sie dazu auch die Informationen zum Datenschutz.