FMSA - Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist eine Einrichtung des Bundes. Sie unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Nach ihrer Gründung im Jahr 2008, inmitten der Finanzkrise, entwickelte sie sich zu einem wichtigen Pfeiler im deutschen Finanzsystem. Neben der Verwaltung verschiedener Beteiligungen der Bundesrepublik an Kreditinstituten war die FMSA in Deutschland für die Erhebung der Bankenabgabe für den Single Resolution Fund und den Restrukturierungsfonds zuständig. Zwischen 2015 und 2018 fungierte die FMSA darüber hinaus als Nationale Abwicklungsbehörde (NAB). Sie war damit unter Federführung des Single Resolution Board für die Erstellung von Abwicklungsplänen und im Bedarfsfall auch für die Abwicklung von in Deutschland beheimateten Banken zuständig. Dieses Aufgabenspektrum übernahm zum 1. Januar 2018 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der FMSA. Die Verwaltung des 2008 von der FMSA geschaffenen SoFFin wurde zum 1. Januar 2018 der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH übertragen.
Noch heute übt die FMSA die Rechtsaufsicht über die unter ihrem Dach errichteten Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus.
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