Heinsen Rechtsanwälte Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
KOMPETENT - KONSTRUKTIV - KONSEQUENT
KOMPETENT
Unsere rechtliche Beratung und Vertretung beruht auf langjähriger Erfahrung und einem fundierten Fachwissen. Mit unseren Rechtsanwälten in Hamburg und Schwerin decken wir beinahe sämtliche Rechtsbereiche ab. Unsere Mandanten haben damit ortsunabhängig Zugriff auf das Spezialwissen sämtlicher Rechtsanwälte unserer Kanzlei.
KONSTRUKTIV
Im Vordergrund steht für uns ganz klar das Ergebnis für unsere Mandanten, nicht Konfrontation um jeden Preis. Pragmatische Lösungen, allein ausgerichtet am Wohle des Mandanten, das ist unser Ziel. Verhandlungsgeschick sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen, stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen rechtlichen Situation, ist hierbei eine wichtige Voraussetzung, die wir unseren Mandanten bieten.
KONSEQUENT
Sollte es erforderlich sein, vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht zielstrebig, unnachgiebig und ergebnisorientiert. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in hohem Maße prozesserfahren und vertreten ihre Mandanten deutschlandweit, gleich ob vor dem Amts-, Land- oder dem Oberlandesgericht, vor dem Arbeits- oder dem Familiengericht, vor dem Straf- oder Sozialgericht, vor dem Verwaltungs- oder einem Berufsgericht.
UNSERE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE
Hamburg
Ulrike Hafer
Theiß Hennig
Lars Niedopytalski
Christian-Albrecht Himstedt
Schwerin
Christian Schneider
RECHTSGEBIETE
Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte, beraten und vertreten Sie u.a. in den folgenden Rechtsgebieten:
Allg. Zivilrecht
Arbeitsrechts
Erbrecht
Familienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Haftungsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Internetrecht
Mediation
Medizinrecht
Mietrecht (privat und gewerblich)
Presserecht
Schadensersatzrecht
Strafrecht
Transport- und Speditionsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Vertragsrecht und Recht der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
Verwaltungsrecht
Wettbewerbsrecht
Wirtschaftsrecht
UNSERE GESCHICHTE
Unser Namensgeber Dr. Ernst Heinsen († 2013) war in den Jahren 1966 - 1974 Mitglied des Hamburger Senats, zunächst unter dem Ersten Bürgermeister Herbert Weichmann, dann ab 1971 unter Peter Schulz. In dieser Zeit war er sowohl Bevollmächtigter Hamburgs beim Bund (1966-1970 und 1973-1974) als auch Justizsenator (1970-1972).
Nach seinem Ausscheiden aus dem Hamburger Senat nahm Dr. Ernst Heinsen seine ursprüngliche Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder auf und gründete Anfang der 80er-Jahre gemeinsam mit Jutta Dahlström und Christian Schneider die Sozietät der HEINSEN Rechtsanwälte am Hamburger Jungfernstieg. Unmittelbar nach der Wiedervereinigung 1990 wurde unser Schweriner Büro gegründet. Rechtsanwalt Schneider zeichnete sich hierfür verantwortlich und ist seitdem auch überwiegend dort tätig. Erst Ende 2004 und damit nach beinahe 50-jähriger Anwaltstätigkeit beendet Dr. Ernst Heinsen sein Wirken als Rechtsanwalt, blieb unserer Kanzlei jedoch weiterhin als Berater und Namensgeber erhalten.
Die HEINSEN Rechtsanwälte sind in den Jahren sowohl in Hamburg als auch Schwerin zu einer etablierten und renommierten Kanzlei gewachsen. Unser Selbstverständnis ist es, Mandanten rechtliche Beratung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau zu bieten. Der Beratungsansatz der HEINSEN Rechtsanwälte ist es dabei, für unsere Mandanten nachhaltige Lösungen zu entwickeln und durchzusetzen, die alle wesentlichen Faktoren der uns angetragen Sachverhalte und Fragestellungen berücksichtigen. Dies beinhaltet neben den rechtlichen insbesondere auch wirtschaftliche und private Aspekte.
Durch die gezielte fachliche Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte und die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit sind wir in der Lage, unseren Mandanten in allen relevanten Fragestellungen ihres Unternehmensalltages oder im privaten Bereich durch schnelle und fundierte Beratung unterstützend zur Seite zu stehen und ihre Rechte optimal zu wahren. Der intensive und vertrauensvolle Austausch mit unseren Mandanten ist dabei von zentraler Bedeutung.
IMPRESSUM
HEINSEN Rechtsanwälte
Hamburg
Jungfernstieg 41
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 35 47 47 oder 040 - 69 65 83 0
Telefax: 040 - 35 37 59 oder 040 - 69 65 83 6
E-Mail: info@kanzlei-heinsen.de
Schwerin
Steinstraße 33
19053 Schwerin
Telefon: 03 85 - 71 12 10
Telefax: 03 85 - 71 12 38
E-Mail: info sn@kanzlei-heinsen.de
Steuer-Nr.: 48/614/00633 (Finanzamt Hamburg-Mitte)
Umsatzsteuer-IdNr.: DE170310331
Kammerzugehörigkeit
Die Anwälte Ulrike Hafer, Theiß Hennig, Lars Niedopytalski und Christian-Albrecht Himstedt sind Mitglieder folgender Rechtsanwaltskammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 35 74 41 0
Telefax: 040 - 35 74 41 41
E-Mail: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de
Rechtsanwalt Christian Schneider ist Mitglied folgender Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg- Vorpommern
Bornhövedstraße 12
19055 Schwerin
Telefon: 0385 - 5 57 43 85
Telefax: 0385 - 5 57 43 88
E-Mail: kontakt@rak-mv.de
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Berufsbezeichnung
Christian Schneider, Theiß Hennig, Ulrike Hafer, Lars Niedopytalski und Christian-Albrecht Himstedt sind als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Berufsrechtliche Regelungen
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)\u2028 (Pdf-Dokument)\u2028
• Berufsordnung (BORA) (Pdf-Dokument)\u2028
• Fachanwaltsordnung (FAO) (Pdf-Dokument)\u2028
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)\u2028 (Pdf-Dokument)\u2028
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auch unter der Rubrik Angaben gemäß § 5 TMG auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer. www.brak.de
Sämtliche Berufsträger der HEINSEN Rechtsanwälte unterhalten ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten der HEINSEN Rechtsanwälte in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.