Iffland Wischnewski Rechtsanwälte Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Iffland Wischnewski Rechtsanwälte ist eine auf die Beratung der Sozialwirtschaft mit besonderem Fokus auf Pflege- und Behinderteneinrichtungen spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei. Gegründet von den Rechtsanwälten Sascha Iffland und Alexander Wischnewski ist sie auf derzeit 19 Rechtsanwält:innen und Berater:innen gewachsen und nimmt in ihrer Zielgruppe eine Spitzenstellung ein.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kanzleien konzentrieren wir uns nicht auf einige Rechtsgebiete, sondern bieten unseren Mandant:innen in ihrem Arbeitsfeld eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen, die für ihre tägliche Arbeit wichtig sind. Wir verstehen uns nicht einfach als Zusammenschluss exzellenter juristischer Spezialist:innen, sondern als Fachkanzlei für die Sozialwirtschaft.
Unsere Mandant:innen sind Unternehmen und gemeinnützige sowie karitative Organisationen, die Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Spezial-Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, Behindertenwohn- und Betreuungseinrichtungen, Werkstätten für Behinderte, Einrichtungen der Jugendhilfe, ambulante unterstützende Dienste aber auch Krankenhäuser betreiben, außerdem deren Branchen- und Dachverbände. Daneben beraten wir auch Investoren, Banken und die Immobilienwirtschaft in unseren Spezialgebieten. In unserer besonderen Zielgruppe hat Iffland Wischnewski Rechtsanwält:innen bundesweit einen Namen, genauso bei den Entscheidungsträgern der Aufsichtsbehörden und der öffentlichen Kostenträger.
Wir streben an, unsere Führungsposition nachhaltig auszubauen. Die Wachstumspotentiale sind längst nicht erschöpft: Die Sozialwirtschaft ist der größte Wirtschaftszweig, allein in der Pflege sind mehr Menschen beschäftigt als in der Automobilindustrie. Die Sozialwirtschaft wird aufgrund der demografischen Entwicklung und des wissenschaftlichen Fortschritts gleichzeitig immer wichtiger und nur wenige spezialisierte Kanzleien sind bundesweit auf Augenhöhe mit den Unternehmen und Organisationen, die sie prägen.
In unserer Beratung verbinden sich absolute Praxisorientierung und höchste juristische Qualität. Wir verfolgen zugleich seit jeher den Anspruch, wissenschaftlich zu publizieren und Rechtsprechung und Literatur vor allem im Leistungserbringersozialrecht der SGB XI und XII, im Heim- und Heimvertragsrecht, aber auch in den Bereichen des Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechts, die für unsere Mandant:innen wichtig sind, mit zu prägen.
Unsere Mitarbeitenden sind es, die unserer Kanzlei Gesicht und Gewicht geben. Bei uns gibt es kein Back-Office: Wir wollen jeden Anwalt und jede Anwältin zu einem Kopf der Kanzlei entwickeln und junge Kolleg:innen in der Praxis schnell dahin führen, unseren Qualitätsanspruch eigenständig und verantwortlich umzusetzen.
Wir arbeiten sehr oft in individuell nach den Erfordernissen unseres Mandats zusammengestellten Teams, um rechtsgebietsübergreifend optimale Lösungen zu finden. Aber auch sonst sind wir untereinander laufend im Gespräch. Interne Fortbildungen ermöglichen unseren Spezialisten, über ihren Tellerrand hinauszublicken. Nur so können wir unseren Anspruch einlösen, unsere Mandant:innen wirklich umfassend, sicher und mit Blick auf ihr gesamtes Unternehmen und ihre Strategie zu beraten.
Wir sind nur deshalb erfolgreich, weil wir die Sprache unserer Mandant:innen sprechen. Juristisches Kauderwelsch ist bei uns verboten. Wir beeindrucken durch Ergebnisse, nicht durch abgehobene Floskeln. Eines der wichtigsten Elemente unserer Aufgabe ist, zwischen zwei Fachsprachen und Fachwelten zu übersetzen. Nur so können unsere Mandant*innen autonom Entscheidungen treffen, nur so lassen sich ihre Ziele auch optimal verwirklichen.
Unsere Arbeit wird durch die extreme Dynamik der politischen und gesetzlichen Entwicklung geprägt. In kaum einem anderen Feld werden jedes Jahr so viele Gesetze geändert und neu geschaffen. Nur Spezialist*innen sind außerdem die untergesetzlichen Regelwerke auf Landesebene bekannt, die in der Praxis für jede Lösung beachtet werden müssen. Das macht die Rechtsberatung nicht nur sehr anspruchsvoll, sondern vor allem äußerst abwechslungsreich. Wir müssen dabei schneller sein als andere Anwält:innen. Wir wollen Antworten finden, bevor aus Fragen Probleme werden.
Unsere wichtigsten Arbeitsfelder:
· das Leistungserbringersozialrecht der SGB XI, XII und V – Verträge und Zulassungen, Entgelte, Qualitätssicherung, Konfliktmanagement
· das Heimrecht - Qualitätsprüfungen, Aufsichtsmaßnahmen und konzeptionelle Beratung
· das Arbeitsrecht, mit den Spezialmaterien des Tarifrechts und der kirchlichen Arbeitsordnungen, Umstrukturierungen und Arbeitnehmerüberlassung
· Heimvertragsrecht - Gestaltung, Beendigung, Haftung, Durchsetzung von Entgeltansprüchen
· Wirtschaftsrecht, insbesondere gewerbliches Mietrecht, Dienstleistungs- und Lieferverträge
· Unternehmenstransaktionen - Mergers & Acquisitions
· Regulierung und Compliance - öffentliche Aufsicht in allen Facetten, Bußgeld- und Strafverfahren
Die Sozialwirtschaft ist ein besonderer Wirtschaftszweig. Auch wir sind keine gewöhnliche Wirtschaftsrechtskanzlei. Lernen Sie uns kennen. Zur iw Bewerberbroschüre.