Institut für Sozialmedizinische Begutachtung und Fortbildung Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Das Institut
Das "Institut für Sozialmedizinische Begutachtung und Fortbildung" (ISBF) wird im Jahr 2009 durch Frau Dr. med. Sabine Schulze und Herrn Dr. med. Jan-Peter Jansen gegründet. Zweck der Gründung ist der Aufbau einer unabhängigen und neutralen Institution, zur Erstellung medizinisch hochwertiger Gutachten, auf der Basis von wissenschaftlicher und unabhängiger Expertise.
Die Erstellung sozialmedizinscher Gutachten erfolgt im ISBF ausschließlich durch Fachmediziner, die über entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen im gutachterlichen Verfahren verfügen. Regelmäßige Weiterbildung des gutachterlichen Personals, im Rahmen eines von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin anerkannten Qualitätszirkels, ist dem ISBF selbstverständlich.
Selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte bilden das gutachterliche Kompetenzteam des ISBF.
Darüber hinaus bieten wir in unserer Fortbildungsreihe Veranstaltungen und Workshops für sozialmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte aller medizinischen Fachrichtungen an.
Gutachterliche Tätigkeit – ISBF
Die Aufgaben eines Arztes sind vielfältig. Neben der medizinischen Erkennung, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten gehört auch die gutachterliche Tätigkeit zu seinen Aufgaben.
Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Gutachter als einen „Gehilfen des Richters“, demgemäß das Gutachten als ein rechtliches Beweismittel zu bewerten ist. Die Besonderheit des medizinischen Gutachtens basiert unter anderem darauf, dass es dem jeweiligen Entscheidungsträger (Auftraggeber) Erkenntnisse bereitstellt, die ihm ohne eine fachmedizinische Expertise nicht – oder nur unzureichend – zugänglich sind.
Das Ärzteteam des Instituts für sozialmedizinische Begutachtung und Fortbildung – kurz ISBF – trägt den Anforderungen des Bundesgerichtshofes Rechnung. Auf der Basis von unabhängiger persönlicher wie medizinscher Kompetenz und Erfahrung, bewerten wir medizinische Befunde und Daten die der jeweilige Auftraggeber im Rahmen einer Begutachtung bereitstellt.
Auftraggeber aus nahezu sämtlichen Rechtsgebieten finden in uns einen sowohl sachlich als auch fachlich unabhängigen Partner für die Erstellung von sozialmedizinischen Gutachten.
Die Leistungen des ISBF basieren auf unserer Selbstverpflichtung im Sinne des gutachterlichen Berufsethos‘ – und das bedeutet:
unseren Auftraggebern eine fundierte Entscheidung in rechtlichen Fragen zu ermöglichen
uns rechtlichen und persönlichen Wertungen und Kategorisierungen zu enthalten
vollständige Transparenz zur Nachvollziehbarkeit des gutachterlichen Urteils zu gewähren
Gutachten gemäß der sachlichen und fachmedizinischen Expertise zu erstellen
die Bindung an Beweisfragen und Weisungen seitens des Auftraggebers zu gewährleisten
der Selbstverpflichtung im Sinne des beruflichen Ethos‘ zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und der medizinischen Vereidigung zu folgen Schweigepflicht und Datenschutz auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Ordnung zu sichern
Sehr gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen – rund um das medizinische Gutachten – zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Fortbildungsworkshops, bieten wir allen Interessierten die Teilnahme am Qualitätszirkel zum Thema „Sozialmedizin und das Wohl ihrer Patienten“ an. Unsere Fortbildungsangebote sind durch die Ärztekammer anerkannt und zertifiziert.
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder über eine Email von Ihnen – nutzen Sie für Letztere bitte unser Kontaktformular.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Leistungen.