Koch & Neumann Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
[Kanzlei/Impressum]
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Kanzlei
Die Kanzlei Koch & Neumann wurde 2006 in Bonn gegründet. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Bereich des Verwaltungsrechts, und hier insbesondere auf dem Gebiet des Telekommunikationsrechts, des Technikrechts und des Sondernutzungsrechts. Auch im Internet- und Datenschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten ist die Kanzlei tätig.
Seit einigen Jahren wird die Kanzlei Koch & Neumann im Handbuch der Wirtschaftskanzleien aus dem JUVE-Verlag aufgeführt, im Jahr 2012 etwa als "renommierte Kanzlei für Telekommunikation".
Portal zum Recht der Produktsicherheit und der Marktüberwachung
Seit Ende August 2013 bieten wir unter marktueberwachung.eu ein Portal zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht an. Es besteht im Kern aus einem Blog, in dem über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich berichtet wird, und das durch eine Vielzahl weiterer Materialien und Informationen ergänzt wird.
Portal zum Ortsrecht im Rheinland (und Umgebung)
Anfang 2014 haben wir als weiteres Projekt der Kanzlei ein Portal zum "Rheinischen Ortsrecht" gestartet, das sich mit kommunalen Rechtsvorschriften in den großen Städten und kleineren Gemeinden des Rheinlands (und seiner Umgebung) befasst (z. B. Köln, Bonn, Leverkusen, Troisdorf, Siegburg und Bergisch Gladbach).
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Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG und Dienstleistungsinformationen nach § 2 DL-InfoV
Koch & Neumann Rechtsanwälte GbR
Postanschrift:
Postfach 15 01 61
53040 Bonn
Hausanschrift:
Rheinweg 67
53129 Bonn
Telefon: (+49)-(0)-228-8-50-79-96
Telefax: (+49)-(0)-228-8-50-86-62 oder -79-95
Elektronische Post: kanzlei@kochneumann.de
USt-IdNr. DE251557650
Dr. Alexander Koch und Andreas Neumann sind deutsche Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln, die auch zuständige Aufsichtsbehörde ist.
Die für rechtsberatende Tätigkeit geltenden Regeln können auf der WWW-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindstversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO) abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Kanzlei Koch & Neumann unterhält ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt sich auf Deutschland und das europäische Ausland; kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten vor außereuropäischen Gerichten oder im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht. (Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist überdies beschränkt, als auch für Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros kein Schutz besteht. Die Kanzlei Koch & Neumann verfügt aber ohnehin nicht über solche ausländischen Niederlassungen.)
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/